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Schutzstatus S bis März 2028 verlängert: Neue Bedingung und B-Bewilligung
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Schutzstatus S bis März 2028 verlängert: Neue Bedingung und B-Bewilligung

Der Bundesrat hat den Schutzstatus S bis zum 4. März 2028 verlängert und ab dem 20. August 2026 eine neue Bedingung eingeführt. Zudem wurde klargestellt, warum die Aufenthaltsbewilligung B nach fünf Jahren keinen Anspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht begründet.

Autor: Aktualisiert: 10-09-2026