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Leitfaden

Aufenthaltsstatus (Schutzstatus S)

Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz bleiben möchten, dann sollten Sie den Schutzstatus S beantragen. Damit erhalten Sie Anspruch auf Unterbringung, finanzielle Unterstützung und medizinische Versorgung. Sie können zudem in der Schweiz arbeiten, und Ihre Kinder müssen in die Schule gehen.

Achtung

Der Schutzstatus S wird vom Staatssekretariat für Migration (SEM) erteilt. Das SEM regelt die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeit in der Schweiz. Es entscheidet, wer Schutz oder Asyl erhält. Nur das SEM kann den S-Status anpassen. Die Informationen in dieser Broschüre können sich ändern. Auf der Website des SEM ↗ finden Sie die aktuellsten Informationen.