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Die Schweiz hat keine Hauptstadt und kein Staatsoberhaupt im üblichen Sinne. Das Land wird vom Bundesrat geführt – einem kollegialen Gremium aus sieben Ministern, in dem selbst der Präsident nur ein „Erster unter Gleichen“ ist und jährlich wechselt. Doch nun hat das Land einen selbsternannten „König“ – und die Behörden können nichts dagegen tun.
Wer ist Jonas Lauwiner?
Jonas Lauwiner, geboren am 15. September 1994, ist ein 31-jähriger IT-Spezialist aus der Kleinstadt Oberburg bei Burgdorf (Kanton Bern). Seit 2024 ist er gewähltes, parteiloses Mitglied des Stadtrats von Burgdorf. Doch am bekanntesten ist er keineswegs als Politiker oder IT-Fachmann.
Lauwiner ist der selbsternannte „König der Schweiz“, Jonas der Erste. Und das ist kein Scherz: Er hat auf rechtlicher Grundlage rund 150 Grundstücke und 83 Strassenabschnitte mit einer Gesamtfläche von über 117.000 Quadratmetern (etwa 29 Acres) in neun Kantonen des Landes in seinen Besitz gebracht.
Wie hat alles angefangen?
Die Idee eines „eigenen Königreichs“ entstand bereits 2019, als Lauwiner zu seinem 20. Geburtstag ein kleines Stück Land geschenkt bekam. Dies wurde zum Ausgangspunkt: Er begann, das schweizerische Liegenschaftsrecht zu studieren und entdeckte eine erstaunliche Lücke.
Im selben Jahr 2019 führte Lauwiner seine symbolische „Königsweihe“ in der Nydeggkirche in Bern durch. Er mietete die Kirche, und die Zeremonie wurde von seinen Bekannten und Schauspielern durchgeführt. So entstand der „König der Schweiz“ – Jonas der Erste.
Artikel 658 des Zivilgesetzbuches: Eine Lücke im Gesetz
Der Schlüssel zu Lauwiners „Imperium“ ist Artikel 658 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Demnach kann jede Person legal Anspruch auf ein im Grundbuch eingetragenes, aber keinen offiziell registrierten Eigentümer habendes Grundstück erheben. Dafür ist Folgendes erforderlich:
- Ein „herrenloses“ Grundstück im Grundbuch finden
- Einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde einreichen
- Eine geringe Verwaltungsgebühr bezahlen – üblicherweise einige hundert Schweizer Franken für Vermessung und Bearbeitung der Dokumente
Solche Grundstücke gab es in der Schweiz zuhauf: alte Strassen, Waldgebiete, landwirtschaftliche Flächen, Industriezonen – Land, auf das frühere Eigentümer einst verzichtet hatten oder das nie auf eine bestimmte Person oder Gemeinde registriert war.
Das Ausmass des „Imperiums“
Heute gehören Lauwiner: – rund 150 Grundstücke – Wälder, Felder, Industriezonen – 83 Strassenabschnitte – was ihm erheblichen Einfluss auf lokale Gemeinschaften gibt – Gesamtfläche: über 117'000 m² – Geografie: Kantone Bern, Luzern, Solothurn, Aargau, Wallis, Zug, Schwyz, Neuenburg und Uri
Lauwiner sucht Grundstücke in Kantonen, wo herrenloses Land nicht automatisch an den Staat fällt, wo das Grundbuch online zugänglich ist und wo der Antrag ohne übermässige Bürokratie gestellt werden kann. Nach seinen eigenen Worten ist dies „eine Vollzeitbeschäftigung“.
Das „Königreich“ von Jonas I.
Rund um sein Projekt hat Lauwiner eine ganze „staatliche“ Infrastruktur aufgebaut: – Eine eigene Flagge und ein Wappen – Eine Fantasiewährung – Ein Verdienstorden (Order of Merit) – Eine „Kaiserliche Bank“ – Uniformen und zeremonielle Kleidung – Panzerfahrzeuge – ein ausgemustertes militärisches Amphibienfahrzeug, das vor dem Gebäude steht, das er seinen „Palast“ in Burgdorf nennt
Konflikte mit Gemeinden
Die Tätigkeit des „Königs“ hat zu zahlreichen Konflikten mit den Behörden geführt. Einer der bekanntesten Fälle ereignete sich in der Gemeinde Geuensee, wo Lauwiner eine lokale Strasse auf sich registrieren liess. Er bot an, sie der Gemeinde unter nur einer von zwei Bedingungen zurückzugeben: Entweder die Strasse wird in „Lauwinerstrasse“ umbenannt, oder die Gemeinde zahlt ihm 150'000 Schweizer Franken.
Schliesslich wurde diese Strasse (Rosenweg) zur Versteigerung ausgerufen – sie wurde von einem lokalen Bürger für 8'500 Franken ersteigert. Die Einnahmen überwies Lauwiner einem wohltätigen Zweck – der Unterstützung von Kindern mit Krebserkrankungen.
Reaktion der Behörden: Neue Gesetze
Lauwiners wachsende „Imperium“ zwang die Schweizer Behörden zum Handeln. Der Kanton Bern arbeitet bereits an einem neuen Gesetz, das den Gemeinden das Vorkaufsrecht für herrenlose Grundstücke einräumen soll. Das bedeutet, dass die lokale Behörde die Möglichkeit hat, ihre Rechte auf ein solches Grundstück geltend zu machen, bevor eine Privatperson es registrieren kann.
Mehrere andere Kantone haben ebenfalls Gesetzesänderungen initiiert, aus Furcht, dass Lauwiners Beispiel andere zu ähnlichen Handlungen inspirieren könnte.
Was sagt Lauwiner selbst?
„Ich habe kein Blut vergossen“, sagt Lauwiner in einem Interview mit ausländischen Medien. Er behauptet, sein Hauptziel sei es, die Öffentlichkeit auf eine rechtliche Lücke in einem der am besten organisierten Rechtssysteme der Welt aufmerksam zu machen und die Behörden zu Reformen zu bewegen.
Kritiker, darunter viele lokale Beamte, bezeichnen seine Handlungen als „übermässige Machtgier“. Aber Tatsache ist: Alles, was Lauwiner getan hat, ist absolut legal.
Warum ist diese Geschichte für Ukrainer in der Schweiz wichtig?
Diese Geschichte veranschaulicht eindrücklich mehrere Besonderheiten des Schweizer Systems:
- Rechtsstaatlichkeit – selbst wenn ein Gesetz eine Lücke aufweist, darf die Regierung es nicht einfach ignorieren. Das Gesetz muss durch demokratische Verfahren geändert werden.
- Dezentralisierung – jeder Kanton hat seine eigenen Regeln für herrenlose Grundstücke, was zu Ungleichheiten in der Gesetzgebung führt.
- Transparenz – Grundbücher sind online zugänglich, was es jedem ermöglicht, Eigentumsinformationen zu überprüfen.
- Demokratie von unten – ein Bürger kann Änderungen der Gesetzgebung eines ganzen Landes auslösen.
Die Geschichte des „Königs der Schweiz“ ist nicht nur eine exzentrische Kuriosität. Es ist ein realer Fall, wie eine der ältesten Demokratien der Welt funktioniert (und wo sie versagt).
Diese Nachricht wurde auf Anfrage von Vladyslav Kulbachnyi uebersetzt. Sprache: Ukrainisch -> Deutsch (Schweiz). Datum und Uhrzeit: 2026-05-12 16:34 UTC. Modell: gemini/gemini-2.5-flash-lite.