Der Schweizer Bundesrat hat entschieden, die Beschränkungen gegenüber der Ukraine nicht in einem separaten Gesetz zu formalisieren, um ein falsches politisches Signal zu vermeiden. Ungeachtet dessen bleiben die faktischen Verbote für den Export von Waffen und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck aufgrund der traditionellen Auslegung der Neutralität in Kraft.

Die Schweiz hätte das einzige Land der Welt werden können, das formell auf gesetzlicher Ebene «Sanktionen gegen die Ukraine» verankert hätte. Doch in letzter Minute sah der Bundesrat von dieser Idee ab. Nach dem umfassenden Einmarsch Russlands im Februar 2022 schloss sich die Schweiz den strengen Sanktionen der EU und der USA gegen das Aggressorland an. Parallel dazu führte die Regierung jedoch eine Reihe von Beschränkungen auch gegenüber der Ukraine ein, geleitet von ihrem traditionellen Verständnis der Neutralität.
Diese Beschränkungen betreffen keine politischen Sanktionen, sondern das Verbot der Ausfuhr von militärischen Gütern, Beschränkungen für Produkte mit doppeltem Verwendungszweck sowie das Verbot der Wiederausfuhr von Schweizer Waffen in die Ukraine durch Drittstaaten. Da diese Massnahmen aufgrund ausserordentlicher Vollmachten (Notverordnungen) eingeführt wurden, mussten sie mit der Zeit entweder aufgehoben oder als vollwertiges Bundesgesetz ausgestaltet werden.
Kontext: Wie die Schweizer Neutralität funktioniert
Die klassische Auslegung der Neutralität, die unter anderem auf den Haager Konventionen von 1907 basiert, sieht vor, dass ein neutraler Staat keiner Konfliktpartei in einem bewaffneten Konflikt Unterstützung leisten darf. Diese Regel ist streng: Sie berücksichtigt nicht, wer der Aggressor ist, und macht keine Ausnahmen für das Opferland. Das bedeutet formell, in der Schweizer Logik, dass militärische Hilfe für die Ukraine einer Verletzung der Neutralität gleichkommt. Genau deshalb hat die Schweiz das Prinzip «keine Waffen an niemanden verkaufen» gewählt und ihren früheren Ansatz «an alle verkaufen» aufgegeben.
Ein Teil der Experten für Völkerrecht widerspricht diesem Schweizer Ansatz entschieden. Sie betonen, dass die Ukraine gemäss der UN-Charta das volle Recht auf Selbstverteidigung habe und die Unterstützung eines Opfers unprovozierter Aggression in keiner Weise die Neutralität verletze. Dennoch hält das offizielle Bern an einer deutlich konservativeren Interpretation des Völkerrechts fest.
Warum die Regierung auf ein neues Gesetz verzichtete
Hätte die Regierung beschlossen, diese Beschränkungen zu formalisieren, hätte dies wie offizielle «Sanktionen der Schweiz gegen die Ukraine» gewirkt. Um dies zu vermeiden, wurde die Entscheidung getroffen, auf ein neues Gesetz zu verzichten. Die Hauptgründe für diesen Schritt sind:
- Vermeidung eines falschen politischen Signals: In der Schweiz wurde offen eingeräumt, dass dies das «weltweit einzige anti-ukrainische Gesetz» hätte sein können. Ein solcher Schritt wäre wie eine Bestrafung des Opferlandes erschienen, hätte zu ernsthaften diplomatischen Problemen geführt und bei internationalen Partnern tiefes Unverständnis ausgelöst. Daher entschied die Regierung, alles beim Alten zu belassen, jedoch ohne eine formelle rechtliche Verankerung.
- Fehlende praktische Änderungen: Der Bundesrat stellte ausdrücklich fest, dass die faktischen Beschränkungen in Kraft bleiben. Entscheidungen über Exporte werden weiterhin auf der Grundlage bestehender Gesetze getroffen: dem Kriegsmaterialgesetz und dem Güterkontrollgesetz. De facto bleibt die Politik dieselbe, de jure kommt man ohne ein neues Gesetz aus.
- Tiefe politische Spaltung: Die Diskussion um dieses Thema hat deutlich gezeigt, dass es in der Schweiz derzeit kein einheitliches Verständnis von Neutralität gibt. Mitte-Links-Kräfte halten einen Ansatz, der «nicht zwischen Aggressor und Opfer unterscheidet», für unmoralisch und kritisieren die Beschränkungen gegenüber der Ukraine scharf. Demgegenüber lehnen rechte Kräfte (insbesondere die Schweizerische Volkspartei – SVP) sogar Sanktionen gegen Russland ab, da sie diese als direkten Verstoss gegen die Neutralität betrachten.
Die Regierung ist gezwungen, ständig zwischen diesen gegensätzlichen Positionen zu balancieren. Der Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis beschrieb diesen Prozess sogar mit dem Wort «durchwursteln», was so viel bedeutet wie sich lavierend durchzukämpfen. Somit hat die Schweiz nicht die Beschränkungen selbst aufgegeben, sondern lediglich deren symbolische rechtliche Ausgestaltung.
Öffentliche Meinung und internationale Reaktion
Nach aussen wirkt die Haltung der Schweiz auf die internationale Gemeinschaft oft äusserst widersprüchlich. Einerseits unterstützt das Land die Ukraine aktiv im humanitären Bereich, organisiert umfassende Friedenskonferenzen und bietet seine Dienste als Vermittler an. Andererseits liefert es kategorisch keine Waffen, verbietet die Wiederausfuhr und schränkt jegliche militärischen Lieferungen ein. Infolgedessen halten einige Länder die Position Berns für zu schwach, während andere behaupten, die Schweiz habe sich bereits «von der Neutralität entfernt», indem sie sich den Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation angeschlossen hat.
Umfragen in der Bevölkerung zeigen ein weiteres interessantes Paradoxon: 80 % der Schweizerinnen und Schweizer befürworten die Wahrung der Neutralität, gleichzeitig unterstützen jedoch 56 % der Befragten Waffenlieferungen an die Ukraine. Die Gesellschaft unterstützt also gleichzeitig zwei Ideen, die in der Praxis nur schwer zu vereinbaren sind.
Was dies für die Ukrainer bedeutet und was als Nächstes zu erwarten ist
Für die Ukraine und die Ukrainer bedeutet diese Entscheidung, dass die militärische Unterstützung durch die Schweiz weiterhin stark begrenzt bleiben wird und die allgemeine Politik des Landes äusserst vorsichtig bleibt. Die Schweiz hat das Gesetz nicht deshalb nicht verabschiedet, weil sie ihren politischen Kurs geändert hat, sondern ausschliesslich, um kein absurdes politisches Signal zu setzen und die Flexibilität bei der Auslegung ihrer eigenen Neutralität zu wahren.
Im Jahr 2026 wird in der Schweiz eine landesweit über die sogenannte «Neutralitätsinitiative» abgestimmt. Diese Initiative schlägt vor, die Neutralität strikt in der Bundesverfassung zu verankern und die Teilnahme an jeglichen Sanktionen vollständig zu untersagen, ausser an solchen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt wurden. Sollten die Bürgerinnen und Bürger diese Initiative unterstützen, könnte dies die Aussenpolitik des Landes weiter einschränken und den Ansatz gegenüber der Ukraine sowie dem Sanktionsregime grundlegend verändern.
Quellen
- Offizielles Portal des Schweizer Bundesrates
- Swissinfo: Warum die Schweiz kein Sanktionsgesetz gegen die Ukraine verabschiedet hat
Diese Nachricht wurde auf Anfrage von Vladyslav Kulbachnyi uebersetzt. Sprache: Ukrainisch -> Deutsch (Schweiz). Datum und Uhrzeit: 2026-05-29 04:57 UTC. Modell: gemini/gemini-3.1-flash-lite.