Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat erstmals einen offiziellen Bericht zur Anwendung der neuen Regeln für den Schutzstatus S für Ukrainer aus sieben westlichen Regionen veröffentlicht. Bis Ende Februar 2026 waren die neuen Anforderungen für 573 Personen relevant, von denen 104 einen Entscheid über die Ausreisepflicht erhielten. Gleichzeitig wird jeder Fall individuell beurteilt, was das Prüfungsverfahren erheblich erschwert und verlängert hat.

Am 2. April 2026 veröffentlichte das Staatssekretariat für Migration (SEM) der Schweiz erstmals eine offizielle Übersicht über die neue Praxis bei der Bearbeitung von Gesuchen um Schutzstatus S von ukrainischen Staatsangehörigen. Dieses Dokument ist der erste systematische Bericht, der aufzeigt, wie die neuen, strengeren Regeln nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis funktionieren, und die Diskussion von politischen Erklärungen und Medienüberschriften auf die Ebene bestätigter statistischer Daten verlagert.
Gemäss der veröffentlichten Übersicht waren per Ende Februar 2026 573 Personen, die aus sieben westlichen Regionen der Ukraine stammen, direkt von der neuen Praxis betroffen. Die Hauptfolge der Einführung der neuen Regeln ist, dass der Status S nicht mehr automatisch allein aufgrund der ukrainischen Herkunft für Personen aus den definierten Regionen gewährt wird, sondern jedes Gesuch einer sorgfältigen individuellen Prüfung durch die Migrationsbehörden unterliegt.
Wen die neuen Regeln betreffen und erste statistische Daten
Das SEM hat offiziell mitgeteilt, dass die Behörde ab dem 1. November 2025 eine aktualisierte Praxis für Antragsteller anwendet, die aus den sieben westlichen Regionen der Ukraine stammen. Zu dieser Liste gehören: die Oblaste Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi. Für diese Regionen geht die Schweizer Migrationsbehörde von der grundlegenden Annahme aus, dass eine Rückkehr dorthin grundsätzlich zulässig und sicher sein kann.
Gemäss den offiziellen Angaben des Staatssekretariats für Migration wurde die neue Praxis bis Ende Februar 2026 auf 573 Personen angewendet. Aus dieser Gesamtzahl der Fälle verteilten sich die Statistiken wie folgt:
- 270 Personen haben ihre Gesuche bereits nach Inkrafttreten der neuen Regeln (nach dem 1. November 2025) eingereicht;
- 303 Personen hatten ihre Dokumente früher eingereicht, aber ihre Fälle waren zum Zeitpunkt der Regeländerung am 1. November 2025 noch nicht endgültig abgeschlossen;
- 220 Gesuche befanden sich per Ende Februar 2026 noch im Bearbeitungsstadium bei der Behörde.
Was 104 Ausreiseentscheide bedeuten: rechtliche Nuancen
Eine der Hauptzahlen im ersten offiziellen Bericht waren 104 Wegweisungsentscheide. Das offizielle SEM-Dokument formuliert diesen Begriff jedoch klar als "Wegweisungsentscheid", was übersetzt bedeutet, dass eine Person verpflichtet ist, das Gebiet der Schweiz zu verlassen. Juristisch ist dies ein sehr wichtiger Unterschied, da es nicht darum geht, dass all diese Personen bereits physisch und zwangsweise aus dem Land deportiert wurden, sondern um primäre administrative Entscheide, die im Rahmen des standardmaessigen Migrationsverfahrens ergangen sind.
Darueber hinaus zeigt die SEM-Statistik die Ergebnisse der Bearbeitung anderer Faelle, die nicht mit einem Wegweisungsentscheid abgeschlossen wurden. Insbesondere waren die Ergebnisse wie folgt:
- 84 Gesuchsteller zogen ihre Gesuche um den S-Status selbst zurueck;
- 145 Personen reisten freiwillig aus der Schweiz aus, bevor das Verfahren abgeschlossen war;
- 20 Gesuche wurden positiv entschieden, und die Personen erhielten den S-Status aufgrund ihrer besonderen individuellen Umstaende.
Das SEM detailliert auch den Status dieser 104 Wegweisungsentscheide. Ende Februar 2026 waren nur 29 davon rechtskraeftig. Weitere 20 Faelle befanden sich im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht der Schweiz. Dies bestaetigt, dass ein Teil der Ukrainer ihr gesetzliches Recht auf Anfechtung wahrgenommen hat. Folglich funktioniert die neue Praxis nicht als vollautomatischer Ablehnungsmechanismus ohne Moeglichkeit einer weiteren juristischen Pruefung.
Auswirkungen auf das Migrationssystem und ukrainische Asylsuchende
Der Hauptwert des Ueberblicks vom 2. April liegt darin, dass er zum ersten Mal eine objektive Sicht auf die tatsaechlichen Auswirkungen der Einfuehrung der neuen Praxis ermoeglicht. Aus dem veroeffentlichten Dokument wird klar ersichtlich, dass die Ergebnisse der Fallbearbeitung voellig unterschiedlich sind: Einige erhalten einen Wegweisungsentscheid, andere ziehen ihren Antrag zurueck, wieder andere verlassen das Land freiwillig, und einige erhalten dennoch eine positive Entscheidung. Das bedeutet, dass selbst im Rahmen des neuen, deutlich strengeren Modells das Staatssekretariat fuer Migration weiterhin eine detaillierte individuelle Bewertung jedes Falls vornimmt und sich nicht ausschliesslich auf eine formale Einteilung der Gesuchsteller nach ihrer Herkunftsregion beschraenkt.
Gleichzeitig besteht eine weitere aeusserst wichtige Schlussfolgerung aus diesem ersten offiziellen Ueberblick darin, dass die neue Praxis die Arbeit des Migrationsamtes selbst erheblich erschwert hat. Das SEM schreibt in seinem Bericht ausdruecklich, dass das Gesamtvolumen der erforderlichen Pruefungen erheblich gestiegen ist. Die Bearbeitung vieler Faelle verzoegert sich objektiv aufgrund der Notwendigkeit zusaetzlicher Klaerungen, insbesondere in Bezug auf medizinische Umstaende der Gesuchsteller. Fuer einen Teil der Ukrainer bedeutet dies, dass das S-Status-System faktisch aufgehoert hat, ein schneller Mechanismus fuer voruebergehenden Schutz zu sein, und sich in ein deutlich komplexeres individuelles Verfahren verwandelt hat.
Die wichtigste Schlussfolgerung aus dem ersten offiziellen Ueberblick des SEM lautet wie folgt: Die Schweiz hat den S-Status fuer Buerger der Ukraine nicht generell abgeschafft. Fuer einen Teil der neuen Gesuchsteller aus den sieben westlichen Regionen der Ukraine ist der Zugang zu diesem Schutz jedoch deutlich schwieriger geworden. Und dies ist nun keine Vermutung mehr und keine politische Erklaerung, sondern eine Schlussfolgerung, die durch die erste offizielle Statistik zur Anwendung der neuen Regeln bestaetigt wird.
Die Hauptnachricht liegt also nicht nur in der Zahl 104 selbst. Die Hauptnachricht besteht darin, dass das SEM am 2. April 2026 erstmals oeffentlich gezeigt hat, wie die neue Praxis in der Praxis funktioniert: wie viele Personen sie umfasst, wie viele Faelle zu einer Wegweisungsverfuegung gefuehrt haben, wie viele noch bearbeitet werden und wie viele Personen ein anderes Ergebnis erzielt haben. Gerade das macht die neue Politik nicht abstrakt, sondern ganz real.
Quellen
- Offizielle Mitteilung der Schweizer Bundesbehoerden
- Swissinfo-Artikel ueber Abschiebungen und die neue Praxis
Diese Nachricht wurde auf Anfrage von Vladyslav Kulbachnyi uebersetzt. Sprache: Ukrainisch -> Deutsch (Schweiz). Datum und Uhrzeit: 2026-05-07 23:14 UTC. Modell: gemini/gemini-2.5-flash-lite.