Aufenthaltsstatus
Der Aufenthaltsstatus in der Schweiz ist weder eine einzige Karte noch ein einheitliches Bündel von Rechten. Für Menschen aus der Ukraine geht es meistens um den Schutzstatus S, daneben gibt es aber auch die Ausweise L, B, C, F, N und weitere rechtliche Situationen. Wichtig ist nicht nur der Buchstabe auf dem Ausweis, sondern die Grundlage, auf der er erteilt wurde.

Kurz gesagt
- Status S ist der vorübergehende kollektive Schutz für Menschen aus der Ukraine; er gilt so lange, bis ihn der Bundesrat aufhebt.
- Ausweis B ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung für mehr als ein Jahr. Die Grundlagen sind sehr unterschiedlich: Arbeit, Familie, Ausbildung, Asyl, finanzielle Unabhängigkeit oder vorübergehender Schutz nach fünf Jahren.
- Ausweis C ist die Niederlassungsbewilligung. Das ist nicht dasselbe wie B.
- Derselbe Buchstabe auf der Karte bedeutet nicht dieselben Rechte. Die Einschränkungen hängen von der Grundlage der Bewilligung ab.
Status S: vorübergehender Schutz für Menschen aus der Ukraine
Status S ist ein besonderes Rechtsinstitut des vorübergehenden Schutzes. Der Bundesrat aktivierte ihn am 11. März 2022 für Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine fliehen mussten. Es ist kein klassisches Asylverfahren: Der Entscheid ergeht für eine definierte Personengruppe, damit Schutz, Unterkunft, medizinische Versorgung, Schule, soziale Unterstützung und Arbeit rasch zugänglich werden.
Mit dem Bundesratsentscheid vom 19. August 2026 behält die Schweiz den Status S für Menschen aus der Ukraine mindestens bis zum 4. März 2028 bei, sofern sich die Sicherheitslage nicht dauerhaft verbessert.
Was der Ausweis B bedeutet
Der Ausweis B, die Aufenthaltsbewilligung, erlaubt einen Aufenthalt in der Schweiz von mehr als einem Jahr. Er ist befristet und wird in der Regel verlängert, solange die Aufenthaltsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. B ist aber kein dauerhafter Status: Die unbefristete Bewilligung ist der Ausweis C.
Die grösste Falle: «B» ist nicht ein einziger Status. Hinter derselben Karte können ganz unterschiedliche Situationen stehen — Arbeit mit Arbeitsvertrag, Ausbildung, Familiennachzug, anerkannte Flüchtlingseigenschaft, finanziell unabhängiger Aufenthalt oder eine Bewilligung nach mehreren Jahren vorübergehenden Schutzes.
Werden Menschen aus der Ukraine automatisch von Status S auf Ausweis B überführt?
Nein. Eine automatische Massenüberführung vom Status S in einen «gewöhnlichen» Ausweis B gibt es derzeit nicht. Gleichzeitig sieht das Schweizer Asylgesetz vor, dass Schutzbedürftige nach fünf Jahren vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das SEM hält ausdrücklich fest: Dieser B gilt bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes.
Der B nach Status S darf deshalb nicht mit einem klassischen Arbeits-B oder einem B über die Familie verwechselt werden. Er bleibt an die Logik des vorübergehenden Schutzes gebunden, solange der Bundesrat dieses Regime nicht ändert oder aufhebt.
Weitere zentrale Status und Bewilligungen
- L — Kurzaufenthaltsbewilligung, in der Regel für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr oder für einen zeitlich begrenzten Zweck.
- B — befristete Aufenthaltsbewilligung für mehr als ein Jahr. Die Bedingungen hängen von der Grundlage ab: Arbeit, Familie, Ausbildung, humanitäre Lage und so weiter.
- C — Niederlassungsbewilligung. Sie gibt ein deutlich stabileres Bleiberecht in der Schweiz, wird aber nicht allen automatisch nach dem B erteilt.
- F — vorläufige Aufnahme, wenn die Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist, die Person aber keine ordentliche Aufenthaltsbewilligung erhalten hat.
- N — Status asylsuchender Personen während des laufenden Verfahrens.
- S — vorübergehender Schutz für eine definierte Personengruppe, insbesondere für viele Menschen aus der Ukraine.
Warum ein Vergleich der Buchstaben allein nichts bringt
Die Frage ist nicht, ob «B besser ist als S» oder «C besser als B». Die richtige Frage lautet: Auf welcher Grundlage wurde die Bewilligung erteilt, welche Bedingungen sind einzuhalten, darf man arbeiten, darf man Kanton oder Arbeitgeber wechseln, wie wirkt sich Sozialhilfe aus und gibt es einen Weg zu einem langfristigen Aufenthalt?
Ein Studien-B kann zum Beispiel eng an die Ausbildung gebunden sein. Ein Arbeits-B für Drittstaatsangehörige hängt oft vom Arbeitgeber und von der Qualifikation ab. Ein B über die Familie kann von den familiären Verhältnissen abhängen. Und der B nach Status S folgt einer eigenen rechtlichen Logik des vorübergehenden Schutzes.
Was Sie in Ihrer Situation prüfen sollten
- welches genau die Grundlage Ihres Aufenthalts in der Schweiz ist;
- wer entscheidet: das SEM, der Kanton oder beide Ebenen;
- ob es Einschränkungen bei Arbeit, Ausbildung, Kanton oder Familie gibt;
- was passiert, wenn sich Arbeit, Familiensituation oder finanzielle Unabhängigkeit ändern;
- ob sich Sozialhilfe auf die Verlängerung der Bewilligung auswirkt;
- ob Ihr Status zum Ausweis C führt und unter welchen Bedingungen.
Mythen
- «Ausweis B ist fast eine unbefristete Bewilligung.» Nein. Der Ausweis B ist befristet, die unbefristete Bewilligung ist der Ausweis C.
- «Alle B-Inhaberinnen und -Inhaber haben dieselben Rechte.» Nein. Rechte und Risiken hängen von der Grundlage der Erteilung ab.
- «Menschen aus der Ukraine werden automatisch von Status S auf einen gewöhnlichen B überführt.» Nein. Einen automatischen Entscheid gibt es nicht; das Gesetz sieht nach fünf Jahren vorübergehenden Schutzes einen eigenen B vor, der aber an dieses Regime gebunden bleibt.
- «B ist immer besser als S.» Nicht immer. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen und nicht der Name der Karte.
Offizielle Quellen
SEM, Fragen und Antworten für Menschen aus der Ukraine: Ukraine: Fragen und Antworten
Bundesrat, 08.10.2025: Keine Aufhebung des Schutzstatus S
Fedlex, Asylgesetz, Art. 74 AsylG: Regelung der Anwesenheit
Fedlex, Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 33 AIG: Aufenthaltsbewilligung
ch.ch, offizielles Portal der Schweiz: Umzug in die Schweiz
Separat lesen: Ausweis B: was er bedeutet und wie er sich vom Status S unterscheidet.