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Leitfaden

Medizin

So funktioniert die Medizin in der Schweiz: obligatorische Krankenversicherung, Hausarzt, Notfälle, Medikamente, Zahnmedizin, psychische Gesundheit, Schwangerschaft und Kinder.

Die Medizin in der Schweiz gehört zu den besten der Welt — und zu den teuersten. Eine kostenlose staatliche Medizin gibt es nicht: Das System funktioniert über die obligatorische Krankenversicherung, und die erste Anlaufstelle ist fast immer die Hausärztin oder der Hausarzt.

So funktioniert das System

  • die Krankenversicherung (KVG) ist für alle obligatorisch, die in der Schweiz leben — auch für Personen mit Schutzstatus S
  • erste Anlaufstelle ist der Hausarzt: Er behandelt selbst oder überweist an Spezialistinnen und Spezialisten
  • in Notfällen: Telefon 144 oder die Notaufnahme des Spitals
  • Zahnbehandlungen sind durch die Grundversicherung nicht gedeckt

Krankenversicherung

Die Grundversicherung deckt Arztbesuche, Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung im Wohnkanton), rezeptpflichtige Medikamente, Schwangerschaft und Geburt sowie Impfungen nach dem Schweizer Impfplan. Einen Teil der Kosten tragen Patientinnen und Patienten immer selbst:

  • Franchise — der Betrag, den Sie jedes Jahr selbst bezahlen, bevor die Versicherung erstattet: wählbar von 300 bis 2500 CHF (für Kinder ab 0)
  • nach der Franchise zahlen Sie 10 % der Behandlungskosten (Selbstbehalt), höchstens 700 CHF pro Jahr für Erwachsene und 350 CHF für Kinder
  • die Prämie — der Monatsbeitrag — hängt von Kanton, Modell und Franchise ab; bei bescheidenen Einkommen können Sie im Kanton eine Prämienverbilligung beantragen

Wer Sozialhilfe bezieht, wird vom Kanton oder Sozialdienst versichert — meist bei einer bestimmten Kasse mit Hausarztmodell, das nicht frei gewechselt werden kann. Wer selbst für sich aufkommt, muss sich innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise versichern. Mehr dazu im Abschnitt Krankenversicherung.

Hausarzt und Facharzttermine

  • Termine sind fast überall nötig; eine Ärztin oder einen Arzt finden Sie im offiziellen Verzeichnis doctorfmh.ch oder auf der Website Ihres Kantons
  • viele Praxen sind ausgelastet — fragen Sie gleich, ob neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden
  • im Standardmodell können Sie direkt zu jedem Arzt; in günstigeren Modellen (Hausarzt, HMO, Telmed) wenden Sie sich zuerst an die definierte Praxis oder die medizinische Hotline, sonst wird die Rechnung nicht erstattet
  • Ausnahmen in den meisten Modellen: Notfälle, gynäkologische Vorsorge und Augenarzt
  • wenn die Sprache fehlt, nehmen Sie eine Begleitperson zum Übersetzen mit; in Spitälern kann vorab ein professioneller Dolmetschdienst angefragt werden

Notfälle

  • 144 — Sanitätsnotruf, 145 — Tox Info (Vergiftungen), 117 — Polizei, 118 — Feuerwehr, 112 — europäischer Notruf
  • wenn keine Lebensgefahr besteht: Notfallpraxis oder ärztlicher Notfalldienst des Kantons — Kontakte auf der Website des Kantons oder des nächsten Spitals
  • die Notaufnahme des Spitals ist für echte Notfälle da: Bei Bagatellen warten Sie lange und erhalten eine hohe Rechnung
  • der Ambulanzeinsatz ist kostenpflichtig: Die Grundversicherung übernimmt nur 50 % der Transportkosten, höchstens 500 CHF pro Jahr

Medikamente und Apotheken

  • rezeptpflichtige Medikamente erstattet die Versicherung (unter Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt); fragen Sie nach Generika — sie sind günstiger
  • bei leichten Beschwerden zuerst in die Apotheke: Das Fachpersonal berät und empfiehlt rezeptfreie Mittel
  • gewohnte ukrainische Präparate können anders heissen oder rezeptpflichtig sein — nennen Sie in der Apotheke den Wirkstoff
  • Adressen der Notfallapotheken nachts und am Wochenende finden Sie auf der Website der Stadt oder des Kantons

Zahnmedizin

  • Zahnbehandlungen deckt die Grundversicherung nicht — weder für Erwachsene noch für Kinder (Ausnahme: Unfallfolgen und bestimmte schwere Erkrankungen)
  • verlangen Sie vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag und vergleichen Sie Preise; in einigen Städten behandeln Ausbildungskliniken günstiger
  • in vielen Kantonen untersucht der Schulzahnarzt Schulkinder kostenlos, die Behandlung selbst ist kostenpflichtig
  • wer Sozialhilfe bezieht, sollte dringende und wirtschaftlich begründete Behandlungen vorab mit dem Sozialdienst absprechen

Psychische Gesundheit

  • Psychotherapie auf ärztliche Anordnung wird von der Grundversicherung übernommen
  • Krisentelefon rund um die Uhr — 143 (Die Dargebotene Hand), für Kinder und Jugendliche — 147
  • in akuten Situationen rufen Sie 144 oder den psychiatrischen Notfalldienst des Kantons an
  • Gesundheitsinformationen und Unterstützungsangebote auf Ukrainisch finden Sie auf migesplus.ch

Schwangerschaft und Kinder

  • Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Nachsorge sind voll gedeckt: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt
  • das Kind wird separat versichert — am besten schon vor der Geburt, dann nimmt die Kasse es ohne Vorbehalte auf
  • wählen Sie frühzeitig eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt; Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen übernimmt die Grundversicherung

Quellen und nützliche Links

Bedingungen und Beträge können sich ändern. Geprüft am 11. Juli 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.

Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.