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Leitfaden

Arbeitssuche

Wo Sie in der Schweiz Stellen finden: das offizielle Job-Room, die grössten Portale, Personalvermittlungen — und wie Sie sich bewerben.

Stellensuche in der Schweiz: Eine Frau prüft Stellenangebote am Laptop

Die meisten Stellen werden in der Schweiz online ausgeschrieben — auf Stellenportalen und auf den Websites der Firmen selbst. Sie schicken ein Dossier (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse), führen ein oder mehrere Gespräche — und erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Nachfolgend, wo Sie suchen und wie Sie sich bewerben.

Bevor Sie Bewerbungen verschicken

Prüfen Sie, ob Ihr Beruf zu den reglementierten gehört (Medizin, Pharmazie, Pädagogik, einzelne technische Berufe). Wenn ja, brauchen Sie für die Arbeit im Beruf eine formelle Diplomanerkennung — und die beginnen Sie besser früh, das Verfahren dauert Monate. Übersicht: Diplomanerkennung. Für nicht reglementierte Berufe ist keine Anerkennung nötig, und Sie können sich sofort bewerben.

Wo Sie Stellen finden

Das offizielle Portal der Arbeitsvermittlung

job-room.ch — das offizielle Portal der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV). Hier erscheinen die beim RAV gemeldeten Stellen, und hier laufen die eServices für Stellensuchende. Allgemeine Informationen finden Sie auf arbeit.swiss.

Wenn Sie noch keine Stelle gefunden haben, lohnt sich die Anmeldung beim RAV — die Unterstützung bei Suche und Bewerbung ist kostenlos. Mehr dazu: Unterstützung bei der Stellensuche.

Die grössten Stellenportale

  • jobs.ch — das grösste Stellenportal der Schweiz.
  • jobup.ch — Stellen in der Westschweiz (Romandie).
  • jobscout24.ch — grosses gesamtschweizerisches Stellenportal.
  • Indeed — internationaler Aggregator, sammelt Inserate von vielen Seiten.
  • LinkedIn — Stellen und berufliches Netzwerk; ein aktuelles Profil wirkt wie ein zweiter Lebenslauf.

Aggregator mit ukrainischer Sprache — Jobich

jobich.ch ist ein kostenloser Schweizer Aggregator für Stellen aus verschiedenen Portalen und Arbeitgeberseiten; die Oberfläche ist mehrsprachig, darunter Ukrainisch.

Regionale und spezialisierte Portale

  • ostjob.ch — Stellen in der Ostschweiz (St. Gallen, Thurgau und Nachbarkantone).
  • publicjobs.ch — Stellen im öffentlichen Sektor: Verwaltungen, Schulen, Spitäler.

Viele grosse Arbeitgebende schreiben Stellen zuerst auf der eigenen Website unter «Jobs» oder «Karriere» aus — schauen Sie direkt bei den Firmen nach, die Sie interessieren.

Temporärarbeit und Personalvermittlungen

Temporär- oder Stundenarbeit ist ein verbreiteter Weg, schnell einzusteigen, erste Schweizer Berufserfahrung zu sammeln und Referenzen zu erhalten.

  • Coople — Plattform für Stunden- und Schichtarbeit (Gastronomie, Logistik, Events, Detailhandel).
  • Adecco, Manpower, Randstad — die grössten Personaldienstleister; die Registrierung ist kostenlos, die Firma schlägt Ihnen Stellen vor.

Vorsicht bei betrügerischen Inseraten

Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind in der Schweiz bewilligungspflichtig, und was eine Vermittlung von Stellensuchenden überhaupt verlangen darf, ist gesetzlich begrenzt: Ein Betrieb, der Sie anstellt und an Kundinnen ausleiht (Personalverleih), verlangt vom Arbeitnehmenden gar nichts, und eine Vermittlung darf eine Provision nur dann verlangen, wenn die Vermittlung tatsächlich zu einem Arbeitsvertrag geführt hat. Werden Sie hellhörig, wenn:

  • eine Vorauszahlung für eine «garantierte Stelle», für ein Visum oder für die Ausstellung von Dokumenten verlangt wird;
  • die Kommunikation nur über einen Messenger läuft und die Firma im Handelsregister nicht auffindbar ist;
  • Scans von Pass, S-Ausweis oder Bankdaten schon vor Gespräch und Vertrag verlangt werden;
  • «Heimarbeit» mit sehr hohem Lohn für eine einfache Aufgabe angeboten wird oder Sie Zahlungen entgegennehmen und weiterleiten sollen.

Tipps für die Suche

  • Richten Sie auf den Portalen Job-Alerts ein — neue Inserate kommen dann per E-Mail.
  • Suchen Sie in der Sprache der Region: Deutsch (Stellen, Jobs), Französisch (emploi), Italienisch (lavoro). Englische Inserate veröffentlichen vor allem internationale Firmen.
  • Suchen Sie auch nach Pensum — 60–80 %, Teilzeit, Pensum — wenn Sie Teilzeit brauchen; und nach befristeten Stellen — befristet, temporär.
  • Verwenden Sie im Lebenslauf und im Schreiben Stichworte aus dem Inserat: Ein Teil der Arbeitgebenden arbeitet mit Bewerbermanagementsystemen und sucht nach Schlüsselwörtern — passen Sie das CV der konkreten Stelle an.
  • Spontanbewerbungen — ohne Inserat direkt bei einer Firma — sind in der Schweiz üblich.
  • Erzählen Sie Bekannten, dass Sie eine Stelle suchen: Persönliche Kontakte und berufliches Netzwerken helfen, von Stellen zu erfahren, die noch nicht breit ausgeschrieben sind.

Wie man sich bewirbt

Ein übliches Bewerbungsdossier besteht aus:

  • einem Motivationsschreiben — höchstens eine Seite, auf die konkrete Stelle zugeschnitten;
  • dem Lebenslauf (CV) — wie Sie ihn aufbauen, lesen Sie auf der Seite Lebenslauf und Motivationsschreiben;
  • Arbeitszeugnissen früherer Stellen, Diplomen und Zertifikaten.

Das Dossier wird über ein Portal, per E-Mail oder per Post eingereicht — je nach Inserat. Bei Interesse werden Sie zu einem Gespräch eingeladen; manchmal folgen ein zweites oder drittes Gespräch oder ein Schnuppertag. Lesen Sie den Arbeitsvertrag vor der Unterschrift genau — zu den Bedingungen siehe Rechte und Pflichten.

Vorstellungsgespräch und Stellenangebot

In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen, obligatorischen Auswahlablauf. Je nach Unternehmen und Stelle besteht das Verfahren aus einem Gespräch oder mehreren Schritten. Fragen Sie zu Beginn, welche Schritte geplant sind, wer teilnimmt und wann mit einem Entscheid zu rechnen ist. Das Gespräch ist eine beidseitige Auswahl: Der Arbeitgeber beurteilt Sie, Sie beurteilen Aufgaben, Führung, Team und Arbeitsbedingungen. Überblick der Career Services UZH.

Mögliche Schritte

  • Kurzes Telefon- oder Videogespräch mit Recruiting oder HR. Meist werden Motivation, zentrale Anforderungen, Sprache, Verfügbarkeit, Lohnvorstellungen und organisatorische Fragen geklärt.
  • Gespräch mit der künftigen Führungskraft. Dabei geht es vertieft um Erfahrung, konkrete Resultate, künftige Aufgaben, Verantwortung und Erwartungen für die ersten Monate.
  • Fachliches oder technisches Gespräch. Möglich sind eine Aufgabe, eine Fallstudie, ein Portfolio, ein Test oder eine praktische Arbeit. Klären Sie vorher Format, Dauer, Beurteilungskriterien und ob das Ergebnis produktiv im Unternehmen verwendet werden soll.
  • Kennenlernen des Teams oder Gespräch über Zusammenarbeit und Werte (oft Culture Fit genannt). Dies kann im Büro, per Video, bei einem Kaffee, Mittag- oder Abendessen mit Führung oder Team stattfinden. Auch ein informeller Rahmen kann Teil der Auswahl sein; prüfen Sie zugleich, ob Kommunikationsstil und Arbeitskultur zu Ihnen passen.
  • Online-Tests oder Assessment Center. Grössere Arbeitgeber kombinieren teilweise Einzel- und Gruppenübungen, Präsentationen, Rollenspiele, Fallstudien und Tests zu fachlichen, analytischen oder kommunikativen Fähigkeiten.
  • Probetag oder einige Stunden im Team (Probetag/Schnuppertag). Es kann nur um Beobachtung und Kennenlernen oder um echte Aufgaben gehen. Für Lohn, Vertrag und Versicherung ist die tatsächliche Ausgestaltung wichtiger als die Bezeichnung.

Universitäre Übersichten zu möglichen Formaten: ETH Zürich / UZH. Dies sind Praxisbeispiele, keine garantierte Reihenfolge für jede Stelle.

Probetag: Hinweise aus konkreten Gerichtsfällen

Gerichtsfälle zeigen, dass Streit vor allem entsteht, wenn Dauer, Lohn und Art des Einsatzes mündlich unterschiedlich verstanden werden. Lassen Sie sich deshalb vor Beginn kurz schriftlich bestätigen: Datum und Zeiten, Ort, Ansprechperson, konkrete Aufgaben, Beobachtung oder produktive Arbeit, Entlöhnung sowie zuständige Unfallversicherung.

  • Schweigen zum Lohn bedeutet nicht automatisch Unentgeltlichkeit. In einem kantonalen Fall arbeitete eine Bewerberin acht Stunden im Service und bei Reinigungsarbeiten. Ohne Vereinbarung über Unentgeltlichkeit bejahte das Gericht ein eintägiges Arbeitsverhältnis und einen Lohnanspruch. Entscheid Appenzell Ausserrhoden vom 09.07.2008.
  • Umgekehrt ist nicht jeder Probetag zwingend bezahlt. Das Bundesgericht hielt bei kurzen Probeeinsätzen in einer Familie fest, dass in begrenztem Rahmen Unentgeltlichkeit ausdrücklich vereinbart werden kann. Klären Sie den Lohn deshalb vor Beginn, statt Annahmen zu treffen. Bundesgericht 8C_726/2011.
  • Die Bezeichnung «Schnuppertag» oder «Schnupperwoche» entscheidet nicht allein. In einem Fall eines Eisenlegers stritten die Parteien über einen Tag oder eine Woche; beurteilt wurde die tatsächlich geleistete Arbeit als Probephase des Arbeitsverhältnisses. Bewahren Sie Einladung, Korrespondenz, vereinbarte Zeiten und Aufgaben auf. Bundesgericht U 361/04.
  • Klären Sie separat Unfallversicherung und Meldeweg. In BGE 133 V 161 arbeitete ein Arbeitsloser vier unbezahlte Tage regulär in einer Gärtnerei und verunfallte beim Abladen schwerer Steine. Das Bundesgericht erklärte den Unfallversicherer des Betriebs für den Berufsunfall zuständig. Bundesgericht BGE 133 V 161.
  • Wenn Sie beim RAV angemeldet sind oder ALK-Taggelder beziehen, informieren Sie die Beratung vor dem Probetag und klären Sie die Deklaration. Ein Bundesgerichtsfall entstand gerade aus der Frage, ob Probeeinsätze hätten gemeldet werden müssen; eine vorgängige schriftliche Klärung mit dem RAV reduziert dieses Risiko. Bundesgericht 8C_726/2011.

Diese Fälle erklären, weshalb schriftliche Absprachen sinnvoll sind; sie ersetzen keine rechtliche Beurteilung des Einzelfalls.

Vorbereitung

  • Lesen Sie Inserat und Anforderungen nochmals und bereiten Sie eine kurze Vorstellung vor: Wer sind Sie, welche relevante Erfahrung bringen Sie mit und weshalb interessiert Sie diese Rolle?
  • Bereiten Sie drei bis fünf konkrete Beispiele vor: anspruchsvolle Aufgabe, Resultat, Fehler und Erkenntnis, Teamarbeit, Konflikt oder wechselnde Prioritäten. Hilfreich ist die Struktur Situation — Aufgabe — Handlung — Resultat.
  • Informieren Sie sich über Produkt, Kundschaft, Team und aktuelle öffentliche Unternehmensnachrichten. Notieren Sie Fragen zu den ersten 90 Tagen, Erfolgskriterien, Führungsstil und nächsten Auswahlschritten.
  • Klären Sie Sprache, Format, Adresse oder Link, Dauer und Teilnehmende. Fragen Sie beim technischen Schritt, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen.

berufsberatung.ch empfiehlt, Unternehmen und Stellenbeschrieb zu studieren, eigene Fragen sowie die Anreise vorzubereiten und das Gespräch zu üben. Tipps von berufsberatung.ch.

Persönliche Fragen und Referenzen

Arbeitgeber dürfen nur Daten verlangen, die zur Beurteilung der Eignung für die konkrete Stelle nötig sind. Fragen zu Ausbildung, Laufbahn und beruflichen Perspektiven sind in der Regel zulässig; Fragen zu Schulden, Gesundheit, Schwangerschaft, Herkunft, Religion oder politischen Überzeugungen nur in engen Fällen mit Stellenbezug. Für Referenzauskünfte bei aktuellen oder früheren Arbeitgebern braucht es Ihre vorherige Einwilligung. Erläuterungen des EDÖB.

Nach dem Gespräch

  • Notieren Sie kurz Aufgaben, Bedingungen, offene Punkte und Ihren Eindruck. Senden Sie zugesagte Unterlagen oder Ergänzungen.
  • Eine Dankesmail ist nicht obligatorisch, aber passend: Bestätigen Sie kurz Ihr Interesse und nennen Sie einen konkreten Grund.
  • Wurde ein Antworttermin genannt, warten Sie diesen ab. Sonst fragen Sie am Gesprächsende nach dem Zeitplan; nach Ablauf des vereinbarten Termins dürfen Sie höflich nachfassen.
  • Bei einer Absage können Sie um kurzes Feedback bitten; der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet.

Stellenangebot prüfen

Entscheiden Sie nicht unter Druck direkt im Gespräch. Verlangen Sie ein schriftliches Angebot und mindestens 24 Stunden Bedenkzeit. Prüfen Sie:

  • Funktion, Aufgaben, Pensum, Wochenstunden, Arbeitsort und Homeoffice;
  • Lohn: Jahres- oder Monatsbetrag, brutto, 12 oder 13 Zahlungen, fester oder freiwilliger Bonus;
  • Ferien, Überstunden, Stellenantritt, Probezeit und Kündigungsfristen;
  • anwendbarer GAV oder NAV, Pensionskasse, Versicherungen und weitere Abzüge;
  • bei Schutzstatus S: wer die Erwerbstätigkeit wann der kantonalen Behörde meldet.

Vor der Kündigung der bisherigen Stelle ist ein von beiden Seiten vereinbarter Vertrag sicherer. Ein Arbeitsvertrag kann in der Schweiz grundsätzlich mündlich entstehen; SECO empfiehlt die Schriftform zur Klarheit. Ein Vertrag kann auch entstehen, wenn der Arbeitgeber Arbeit entgegennimmt, die nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist. Erläuterungen des SECO.

Eine freiwillige Kündigung ohne gesicherte neue Stelle kann als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit gelten und ALK-Taggelder vorübergehend einstellen. Mehr zu Vertragsbedingungen auf Rechte und Pflichten.

Mit Schutzstatus S dürfen Sie in der ganzen Schweiz arbeiten, ohne Wartefrist. Eine Arbeitsbewilligung ist seit dem 23.10.2025 nicht mehr nötig — es genügt die Meldung an die kantonale Behörde vor Stellenantritt: Für Angestellte meldet die Arbeitgeberin (zum Beispiel über EasyGov.swiss), Selbstständige melden sich selbst.

Quellen und nützliche Links

Stellensuche, Gespräch und Jobangebot