Hilfe vor dem Status S und in Notlagen
Wie man den Status S über RegisterMe beantragt, wo es Unterstützung bis zur Kantonszuweisung gibt und was Hilfe in Notlagen (Nothilfe) bedeutet.
Diese Seite behandelt zwei verschiedene Mechanismen: die Unterstützung in den ersten Tagen — während Registrierung und Warten auf den Status S — und das verfassungsmässige Recht auf Hilfe in Notlagen, das für jede Person in der Schweiz unabhängig vom Status gilt.

Wenn Sie neu angekommen sind und den Status S beantragen möchten
Wie man das Gesuch stellt — online über RegisterMe oder persönlich im Bundesasylzentrum, mit Adresse, Anreise und Dokumentenliste — beschreibt Schritt für Schritt der eigene Guide: Wie erhalte ich den Schutzstatus S. Das Gesuch behandelt das SEM in einem vereinfachten Verfahren.
Ohne Unterkunft oder Geld bis zur Kantonszuweisung
Wenn Sie keine Unterkunft oder keine Mittel für die Grundbedürfnisse haben, melden Sie dies dem Personal des Bundesasylzentrums. Man erklärt Ihnen, wo Sie eine vorübergehende Unterbringung und die nötige Unterstützung bis zur Zuweisung an einen Kanton erhalten.
Was sich nach der Kantonszuweisung ändert
Nach der Erteilung des Status S und der Zuweisung ist der Kanton zuständig: Er organisiert die Sozialhilfe nach den Regeln des Asylbereichs. Ablauf und Unterlagen sind beschrieben unter Finanzielle Unterstützung und Sozialhilfe beantragen.
Hilfe in Notlagen (Nothilfe)
Artikel 12 der Bundesverfassung garantiert jeder Person, die in eine Notlage gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, den Anspruch auf Hilfe und die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Dieses Recht hängt nicht von der Staatsangehörigkeit oder der Art der Aufenthaltsbewilligung ab.
Im Asylbereich wird diese minimale Unterstützung oft Nothilfe genannt. Sie kann eine vorübergehende Unterkunft, Verpflegung oder Geld dafür, Gegenstände des täglichen Bedarfs und die notwendige medizinische Versorgung umfassen. Umfang, Form und zuständige Stelle hängen vom Kanton und der individuellen Situation ab.
Die Nothilfe ist nicht mit der ordentlichen Sozialhilfe zu verwechseln, die nach der Erteilung des Status S der zuständige Kanton organisiert. Zuständig ist in der Regel der Kanton, dem Sie zugewiesen sind oder in dem Sie offiziell wohnen.
Anlaufstellen
- vor der Erteilung des Status S: Fragen zu Registrierung und Unterbringung klärt das Bundesasylzentrum; das Gesuchsverfahren beschreibt der Guide Wie erhalte ich den Schutzstatus S
- nach der Kantonszuweisung: an den kantonalen oder kommunalen Dienst, die Asylorganisation oder das Personal Ihrer Unterkunft
- wenn Essen, Unterkunft oder Geld für das Nötigste fehlen: melden Sie es der zuständigen Sozial- oder Migrationsbehörde; wissen Sie noch nicht, welche Stelle zuständig ist, wenden Sie sich an den Sozialdienst der Gemeinde am Aufenthaltsort
Quellen und nützliche Links
SEM: Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine — Registrierung, RegisterMe und aktuelles Registrierungszentrum.