Nothilfe
Wenn Sie den Schutzstatus S noch nicht bekommen haben und in der Zwischenzeit Geld brauchen, können Sie in Ihrem Kanton Nothilfe beantragen. Wenn Sie Anspruch auf Nothilfe haben, bekommen Sie ein Minimum an Nahrung und Kleidung sowie eine Unterkunft. Sie erhalten die Nothilfe als Geld- oder Sachleistungen.