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Leitfaden

Steuern

Überblick über die Steuern in der Schweiz: Grundlagen, Status S, Quellensteuer, Steuererklärung, Rechner und provisorische Zahlungen.

In der Schweiz hängen die Steuerregeln vom Bund, vom Kanton, von der Gemeinde und von Ihrer persönlichen Situation ab. Dieser Bereich hilft bei der Orientierung, ersetzt aber keine schriftliche Auskunft der Steuerbehörde.

Was dieser Bereich enthält

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuer hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom Wohnort, vom Zivilstand, von den zulässigen Abzügen und vom Vermögen.
  • Die Unterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden sind erheblich: Bei gleichem Einkommen kann die Steuer je nach Ort um ein Mehrfaches abweichen. Vergleichen Sie die Belastung vor einem Umzug — wie das geht, zeigt der Leitfaden zum Steuerrechner.
  • Die Quellensteuer zieht der Arbeitgeber direkt vom Lohn ab; die ordentliche Besteuerung läuft über die Steuererklärung.
  • In der Steuererklärung sind alle Einkünfte und Vermögenswerte anzugeben, auch im Ausland, sofern das Formular oder die Steuerbehörde dies verlangt.
  • Die provisorische Rechnung betrifft in der Schweiz in der Regel das laufende Steuerjahr. Nach der Steuererklärung erstellt die Steuerbehörde die definitive Abrechnung.
  • Bei einer besonderen Situation wenden Sie sich an das Steueramt Ihres Kantons und verlangen Sie eine schriftliche Antwort.

Quellensteuer: Schwellen und Fristen

Arbeitnehmende mit Status S zahlen — wie andere ausländische Arbeitskräfte ohne Niederlassungsbewilligung C — in der Regel die Quellensteuer: Der Arbeitgeber zieht sie monatlich vom Lohn ab. Damit sind die Steuerpflichten für den Lohn oft erledigt, drei Regeln sollten Sie aber kennen:

  • Beträgt der Bruttolohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit mindestens CHF 120 000 pro Jahr, führt die Steuerbehörde von Amtes wegen eine obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung durch — Sie müssen eine vollständige Steuererklärung einreichen. Bei Ehepaaren genügt es, wenn der Bruttolohn eines Ehegatten den Schwellenwert erreicht;
  • Auch bei tieferem Lohn ist der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung Pflicht, wenn Sie weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte von mindestens CHF 3 000 pro Jahr haben (z. B. aus Wertschriften oder Liegenschaften) oder Ihr steuerbares Vermögen mindestens CHF 80 000 beträgt (Ehepaare: CHF 160 000). Das sind die Zürcher Schwellenwerte, andere Kantone können abweichen; Frist: Ende März des Folgejahres;
  • Bei tieferem Einkommen können Sie die nachträgliche ordentliche Veranlagung freiwillig beantragen — so lassen sich Abzüge geltend machen: Beiträge an die Säule 3a, Kosten für Kinderbetreuung, Weiterbildung usw. Der Antrag muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden; diese Frist kann nicht verlängert werden;
  • Ein freiwilliger Antrag gilt auch für die Folgejahre: Die Steuerbehörde stellt die Steuererklärung dann automatisch zu, und das Ergebnis kann eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung sein — rechnen Sie im Zweifel vorher nach oder holen Sie fachlichen Rat ein.

Details und das Beispiel des Kantons Zürich finden Sie im Leitfaden So füllen Sie die Steuererklärung aus. Typische Szenarien für den Status S: Steuern für Personen mit Status S. Der Maximalbeitrag der Säule 3a für 2026 (CHF 7 258 für Angestellte) steht im Leitfaden 3. Säule: 3a und 3b.

Verwandte Beiträge

Über Beiträge, Vorsorgeguthaben und steuerliche Aspekte der Altersvorsorge lesen Sie im Bereich Das Schweizer Rentensystem: drei Säulen.

Separat zu Steuerabzügen und zur Auszahlung privater Vorsorgegelder: 3. Säule: 3a und 3b.

Quellen und nützliche Links

Offizielles Portal ch.ch: das Wichtigste zur Quellensteuer.

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Quellensteuer — Regeln und Antworten auf häufige Fragen.

Kontakte der kantonalen Steuerverwaltungen: Schweizerische Steuerkonferenz (SSK).

Bedingungen und Beträge können sich ändern. Überprüft am 12.07.2026. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung.

Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.