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Leitfaden

Das Rentensystem

So funktionieren die öffentliche, betriebliche und private Vorsorge in der Schweiz.

Die Vorsorge in der Schweiz basiert auf drei Säulen. Sie ergänzen sich: Ersteres dient der Deckung des Grundbedarfs, zweites hilft bei der Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards und drittes ermöglicht die freiwillige Bildung zusätzlicher privater Ersparnisse.

Woraus besteht das System?

  • 1. Säule - Staatliche AHV, Invalidenversicherung IV/IV und Ergänzungsleistungen. Es ist obligatorisch und muss die Grundbedürfnisse des Lebens decken.
  • 2. Säule – betriebliche Altersvorsorge durch die Pensionskasse des Arbeitgebers. Für viele Arbeitnehmer ist es Pflicht.
  • Die 3. Säule ist das freiwillige private Sparen. Sie gliedert sich in die Säule 3a mit Vorsorge und Steuervorteilen sowie das kostenlose Sparen 3b.

Ein kurzer Vergleich

  • Die 1. Säule wird aus laufenden Beiträgen finanziert und ist nicht Ihr persönliches Sparkonto.
  • Die 2. Säule wird auf Ihren Namen in der Pensionskasse angesammelt; Die Bedingungen hängen von den Gesetzen und Vorschriften einer bestimmten Registrierkasse ab.
  • 3a gewährt zwar einen Steuerabzug, das Geld bleibt aber in der Regel bis zur Pensionierung oder einem der gesetzlichen Ereignisse gesperrt.
  • 3b hat keine jährliche Gesamtgrenze und ist in der Regel jederzeit verfügbar, ermöglicht jedoch meist keinen steuerlichen Abzug von Beiträgen.

Was das für Menschen mit S-Status bedeutet

Der S-Status selbst schafft kein eigenes Rentensystem. Rechte und Pflichten hängen vom Wohnort, der Beschäftigung und dem Einkommen ab, von dem AHV-Beiträge gezahlt werden.

  • Wenn Sie selbstständigerwerbend sind, werden die AHV-Beiträge in der Regel vom Lohn abgezogen und an die 1. Säule angerechnet
  • Entsprechen Lohn und sonstige Konditionen den Anforderungen des BVG, schließt der Arbeitgeber Sie an die 2. Säule an
  • Beiträge an 3a können nur geleistet werden, wenn Einkünfte vorhanden sind, aus denen AHV-Beiträge gezahlt werden, oder in anderen gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen
  • Sozialhilfe an sich stellt keine Rentenakkumulation dar und ersetzt nicht die Beiträge zu den drei Säulen

Was Sie jetzt überprüfen sollten

  • ob in Ihrem individuellen AHV-Konto Lücken bestehen
  • Welche Pensionskasse in Ihrem Lohnausweis und Ihren Arbeitsunterlagen angegeben ist
  • wie viel bereits in der 2. Säule angespart wurde und welche Regeln für Ihre Pensionskasse gelten
  • Verfügen Sie über Einkünfte, aus denen AHV-Beiträge gezahlt werden, und sind Sie berechtigt, bis zu 3a einzuzahlen?
  • Welche Gebühren, Risiken, Garantien und Bedingungen gelten für die vorzeitige Kündigung des ausgewählten Produkts 3a oder 3b?

Verwandte Materialien

Wie Rentenbeiträge, Ansparungen und Zahlungen mit der Besteuerung zusammenhängen:Steuern in der Schweiz.

Zum Unterschied zwischen Sozialbeiträgen und Steuern:Grundlagen der Besteuerung.

Offizielle Quellen

Eidgenössisches Sozialversicherungsdepartement:Rentensystem der Schweiz

Das offizielle ch.ch-Portal:Renteneinkommen in der Schweiz

Bedingungen und Beträge können sich ändern. Überprüft am 10. Juli 2026. Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung dar.

Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.