Finanzielle Unterstützung
Sozialhilfe für Personen mit Status S: wer Anspruch hat, was gedeckt wird, welche Pflichten gelten und wo man den Antrag stellt.
Personen mit Status S, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten Sozialhilfe nach den Regeln des Asylbereichs (Asylsozialhilfe). Zuständig ist der Kanton oder die Gemeinde am Wohnort — Regeln und Beträge unterscheiden sich je nach Kanton.

Das Wichtigste in Kürze
- Unterstützung gibt es nur, wenn eigene Einkommen und Vermögen für den Grundbedarf nicht ausreichen.
- Die Ansätze im Asylbereich liegen von Gesetzes wegen unter der ordentlichen Sozialhilfe für die einheimische Bevölkerung und unterscheiden sich zwischen den Kantonen.
- Die Leistung kann in Geld- oder Naturalform erfolgen: Unterkunft, Verpflegung, Gegenstände des täglichen Bedarfs.
- Alle Einkommen und Vermögen — auch ukrainische — müssen deklariert werden. Mehr dazu: Einkommen, Vermögen und Überweisungen.
- Sozialhilfe ist steuerfrei. Zu Steuern neben der Unterstützung: Steuern für Personen mit Status S.
- Wer arbeitet, aber nicht genug für den Grundbedarf verdient, kann ergänzende Unterstützung beantragen.
Was die Unterstützung umfasst
- Grundbedarf: Nahrung, Kleidung, Hygiene, kleine Alltagsausgaben
- Wohnen inklusive Heizung und Strom — oft als Kollektivunterkunft oder im Rahmen kantonaler Mietlimiten
- obligatorische Krankenversicherung — Prämien werden gedeckt oder über kantonale Lösungen bezahlt
- in Ausnahmefällen besondere Ausgaben nach vorheriger Absprache, zum Beispiel medizinische Hilfsmittel
Rückerstattung der Sozialhilfe
Sozialhilfe ist nicht automatisch eine Schuld, die zurückzuzahlen ist, nur weil Sie sie mit Status S bezogen haben. Für Menschen mit Status S regelt das Recht des jeweiligen Kantons die Rückerstattung; Gründe, Fristen und Verfahren können daher unterschiedlich sein. SKOS erklärt, dass für Status S dieselben Grundregeln zur Rückerstattung gelten wie für andere Sozialhilfebeziehende, gemäss kantonalem Recht.
Wann eine Rückforderung entstehen kann
- wenn die Hilfe ohne Anspruch ausbezahlt wurde — etwa wegen unvollständiger oder falscher Angaben zu Lohn, Rente, anderen Einkünften oder Vermögen;
- wenn Sie dem Sozialdienst eine Änderung der Verhältnisse nicht gemeldet haben, die die Berechnung der Hilfe beeinflusst; das betrifft auch zugängliche Mittel und Zahlungseingänge aus der Ukraine;
- in anderen Fällen, die das Gesetz Ihres Kantons ausdrücklich vorsieht. Allein der Beginn einer Erwerbstätigkeit bedeutet nicht, dass die gesamte zuvor rechtmässig zugesprochene Hilfe zurückzuzahlen ist: Die Stelle muss den Anspruch anhand der neuen Daten neu berechnen.
Was zu tun ist, wenn eine Forderung eintrifft
- melden Sie dem Sozialdienst sofort eine neue Stelle, Lohnänderungen, Rente, andere Einkommen, Vermögen und zugängliche Mittel; bewahren Sie Belege auf;
- verlangen Sie einen schriftlichen Entscheid mit Betrag, Zeitraum, Rechtsgrundlage und Rechtsmittelfrist. Ignorieren Sie Schreiben von Kanton oder Gemeinde nicht;
- sind Betrag oder Grundlage unklar, wenden Sie sich für eine Erklärung an den Sozialdienst und holen Sie bei Bedarf rasch eine Rechtsberatung in Ihrem Kanton ein. Ob Ratenzahlung oder Beschwerde möglich sind, hängt von den kantonalen Regeln ab und steht im Entscheid.
Mehr zur Meldepflicht bei Einkommen, Vermögen und Überweisungen: Einkommen, Vermögen und Überweisungen.
Status S und die nahe Zukunft
Der Status S gilt bis zum 4. März 2028: Der Bundesrat hat ihn am 19. August 2026 weitergeführt. Separat wurde vorgeschlagen, den Kantonen ab März 2027 mehr Spielraum bei der Höhe der Unterstützung zu geben; die Vernehmlassung lief bis Ende Sommer 2026. Verfolgen Sie die Entscheide — die Regeln können sich ändern.
Unterseiten zu diesem Thema
- Sozialhilfe beantragen — Anlaufstellen, Unterlagen, Berechnung
- Was die Sozialhilfe deckt — Grundbedarf, Wohnen, Versicherung
- Einkommen, Vermögen und Überweisungen — was angerechnet wird und welche Pflichten gelten
- Rentnerinnen und Rentner mit Status S — ukrainische Rente, AHV und Ergänzungsleistungen
- Nothilfe — falls der Status S noch nicht erteilt ist
- Bankkonto für Auszahlungen — wohin das Geld fliesst
- Rückerstattung der Sozialhilfe — wann eine Forderung entstehen kann, wie Sie den Entscheid prüfen und was zu tun ist.
Quellen und nützliche Links
SEM: Informationen für Menschen aus der Ukraine — kantonale Kontakte und aktuelle Regeln.
SKOS: Fragen und Antworten zu Schutzstatus S.
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Sozialhilfe im Asylbereich.