Finanzielle Unterstützung
Sozialhilfe für Personen mit Status S: wer Anspruch hat, was gedeckt wird, welche Pflichten gelten und wo man den Antrag stellt.
Personen mit Status S, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten Sozialhilfe nach den Regeln des Asylbereichs (Asylsozialhilfe). Zuständig ist der Kanton oder die Gemeinde am Wohnort — Regeln und Beträge unterscheiden sich je nach Kanton.

Das Wichtigste in Kürze
- Unterstützung gibt es nur, wenn eigene Einkommen und Vermögen für den Grundbedarf nicht ausreichen.
- Die Ansätze im Asylbereich liegen von Gesetzes wegen unter der ordentlichen Sozialhilfe für die einheimische Bevölkerung und unterscheiden sich zwischen den Kantonen.
- Die Leistung kann in Geld- oder Naturalform erfolgen: Unterkunft, Verpflegung, Gegenstände des täglichen Bedarfs.
- Alle Einkommen und Vermögen — auch ukrainische — müssen deklariert werden. Mehr dazu: Einkommen, Vermögen und Überweisungen.
- Sozialhilfe ist steuerfrei. Zu Steuern neben der Unterstützung: Steuern für Personen mit Status S.
- Wer arbeitet, aber nicht genug für den Grundbedarf verdient, kann ergänzende Unterstützung beantragen.
Was die Unterstützung umfasst
- Grundbedarf: Nahrung, Kleidung, Hygiene, kleine Alltagsausgaben
- Wohnen inklusive Heizung und Strom — oft als Kollektivunterkunft oder im Rahmen kantonaler Mietlimiten
- obligatorische Krankenversicherung — Prämien werden gedeckt oder über kantonale Lösungen bezahlt
- in Ausnahmefällen besondere Ausgaben nach vorheriger Absprache, zum Beispiel medizinische Hilfsmittel
Status S und die nahe Zukunft
Der Status S gilt derzeit bis zum 4. März 2027. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, ihn darüber hinaus zu verlängern und den Kantonen ab März 2027 mehr Spielraum bei der Höhe der Unterstützung zu geben; die Vernehmlassung lief bis Ende Sommer 2026. Verfolgen Sie die Entscheide — die Regeln können sich ändern.
Unterseiten zu diesem Thema
- Sozialhilfe beantragen — Anlaufstellen, Unterlagen, Berechnung
- Was die Sozialhilfe deckt — Grundbedarf, Wohnen, Versicherung
- Einkommen, Vermögen und Überweisungen — was angerechnet wird und welche Pflichten gelten
- Rentnerinnen und Rentner mit Status S — ukrainische Rente, AHV und Ergänzungsleistungen
- Nothilfe — falls der Status S noch nicht erteilt ist
- Bankkonto für Auszahlungen — wohin das Geld fliesst
Quellen und nützliche Links
SEM: Informationen für Menschen aus der Ukraine — kantonale Kontakte und aktuelle Regeln.
Bedingungen und Beträge können sich ändern. Überprüft am 10. Juli 2026. Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung dar.