Bildung
Wie das Schweizer Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Hochschule und zur höheren Berufsbildung aufgebaut ist: Stufenschema, Wahl des Wegs nach Alter und Situation, Sprache, Finanzierung und Anerkennung ukrainischer Diplome.

Das Schweizer Bildungssystem gliedert sich in vier Stufen, und dazwischen gibt es viele Übergänge: Nach einer Lehre kann der Weg an eine Fachhochschule führen, nach der FMS an eine Pädagogische Hochschule, Erwachsene ohne Diplom können ein EFZ auf Grundlage ihrer Berufserfahrung erwerben. Dieser Bereich hilft, das System zu verstehen und den eigenen Weg zu finden. Die endgültigen Entscheide treffen Kanton, Gemeinde, Bildungsinstitution oder zuständige Behörde.
Schema des Schweizer Bildungssystems
| Stufe | Alter (ungefähr) | Was das ist | Wohin weiter |
|---|---|---|---|
| Primarstufe, inkl. Kindergarten | 4–12 | 8 Jahre, meist inkl. 2 Jahre Kindergarten; ob das erste Jahr obligatorisch ist, hängt vom Kanton ab; die öffentliche Schule ist kostenlos | Sekundarstufe I |
| Sekundarstufe I | 12–15 | 3 Jahre (im Tessin 4) mit Aufteilung in Leistungsniveaus | Lehre, Gymnasium, FMS, Brückenangebot |
| Sekundarstufe II: Berufsbildung | ab 15 | EBA 2 Jahre oder EFZ 3–4 Jahre, auf Wunsch mit Berufsmaturität | Arbeit, höhere Fachschule, Berufsprüfung, Fachhochschule (mit BM) |
| Sekundarstufe II: Gymnasium / FMS | ab 15 | gymnasiale Maturität meist 4 Jahre; FMS 3 Jahre + Fachmaturität 1 Jahr | Universität, ETH/EPFL, Pädagogische Hochschule; Fachhochschule |
| Tertiärstufe: höhere Berufsbildung | Erwachsene mit EFZ | höhere Fachschule, Berufsprüfung, höhere Fachprüfung | Professional Bachelor / Professional Master – Titelzusätze ab 01.10.2026, keine akademischen Grade; Fachhochschule |
| Tertiärstufe: Hochschulen | nach der Matura | Universitäten und ETH/EPFL, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen | Bachelor, Master; das Promotionsrecht liegt nur bei den universitären Hochschulen |
Die ersten 11 Jahre sind die obligatorische Schule, dafür sind die Kantone zuständig. Danach gehen die Wege auseinander, aber fast jeder Abschluss eröffnet weitere Bildungswege. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – Bildungssystem Schweiz
Welcher Bildungsweg passt zu Ihrer Situation?
- Kind im schulpflichtigen Alter (4–15 Jahre): Kindergarten und obligatorische Schule – Anmeldung, Kindergarten, Sek-I-Niveaus, Sprachförderung, besondere Bedürfnisse.
- Jugendliche am Ende der obligatorischen Schule: alle Wege nach der Schule in einer Tabelle.
- Möchte einen Beruf erlernen: Lehre, EBA, EFZ und Berufsmaturität, inklusive was Status S für den Lehrvertrag bedeutet.
- Möchte über das Gymnasium an die Universität: Gymnasium, FMS und Maturität.
- Hat bereits ein EFZ und möchte sich weiterqualifizieren: höhere Berufsbildung – HF, Berufsprüfung, höhere Fachprüfung.
- Zulassung mit ukrainischem Zeugnis oder Diplom: Universitäten, ETH, FH und PH.
- Erwachsene ohne Schweizer Diplom oder mit Berufserfahrung, aber ohne formalen Abschluss: Bildung für Erwachsene.
- Benötigt Sprachkenntnisse für einen Kurs, eine Lehre oder die Arbeit: Sprache für Ausbildung und Arbeit.
- Braucht Geld für die Ausbildung: Stipendien und Darlehen.
- Hat ein ukrainisches Diplom und möchte wissen, wie es anerkannt bzw. verwendet werden kann: Anerkennung ukrainischer Diplome.
Was zuerst zu klären ist
- Alter und aktuelles Bildungsniveau, vorhandene Dokumente und ob eine Übersetzung nötig ist;
- Ziel: Schule, Beruf, Hochschule, Sprache oder Arbeit – davon hängen die zuständige Stelle und das Verfahren ab;
- Kanton und Gemeinde: Bei Schule, Stipendien, Sprachkursen und Brückenangeboten sind die Regeln kantonal;
- welches Sprachniveau die jeweilige Institution oder Behörde verlangt und welche Nachweise sie akzeptiert;
- wer die Kosten übernimmt: vor der Anmeldung oder der Bestellung kostenpflichtiger Leistungen einen schriftlichen Finanzierungsentscheid einholen;
- die aktuelle Anmeldefrist – für Lehre, Gymnasium, Hochschulen und Stipendienstellen gelten unterschiedliche Fristen.
Status S und Bildung. Die obligatorische Schule ist für Kinder unabhängig vom Status kostenlos. Der Bundesrat hat am 19. August 2026 entschieden, den Status S nicht vor dem 4. März 2028 aufzuheben. Wird der Status S während der Lehre aufgehoben, kann die Ausreisefrist bis zum Abschluss von EBA/EFZ verlängert werden: Dafür stellen Lernende und Lehrbetrieb ein Gesuch beim SEM, der Entscheid erfolgt individuell. Das garantiert kein Stipendium und keinen kostenlosen Kurs: Solche Entscheide treffen Kanton und Gemeinde.
Offizielle Quelle: SEM – Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine · Bundesrat, 19.08.2026
Kind mit Behinderung oder besonderem Bildungsbedarf?
Der schulische Weg – Abklärung, Entscheid, integrative Schulung oder Sonderschule – ist im Abschnitt zur obligatorischen Schule beschrieben. Informationen zu IV-Leistungen, Unterstützung bei Behinderung und Geldleistungen für das Kind finden Sie in einem separaten Ratgeber «Kind mit Behinderung: IV-Unterstützung».
Ausbildung abgeschlossen?
Erste Arbeitsstelle, Praktikum und Trainee-Programme gehören bereits zum Bereich «Arbeit»: Stellensuche und Berufseinstieg.