Obligatorische Schule und Kindergarten
11 Jahre obligatorische Schule: Anmeldung des Kindes, Kindergarten ab 4 Jahren, Integrationsklassen, besondere Bildungsbedürfnisse und Kinderbetreuung.
Diese Seite richtet sich an Eltern und Jugendliche bei der Anmeldung zur obligatorischen Schule oder beim Übergang am Ende der Schulzeit. Die Zuteilung entscheidet die lokale oder kantonale Behörde, nicht UA-IN.
Übliche Struktur mit kantonalen Ausnahmen
Üblich sind acht Primarschuljahre einschliesslich zwei Kindergarten- oder Eingangsstufenjahre und drei Jahre Sekundarstufe I. In wenigen deutschsprachigen Kantonen ist nur ein Kindergartenjahr obligatorisch oder der Kindergarten nicht obligatorisch; Eintritt und Rückstellung regelt der Kanton. Der 31. Juli ist häufig Stichtag, aber keine schweizweit ausnahmslose Regel. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – primary level
Kind anmelden
- Gemeinde oder Schulbehörde am Wohnort umgehend kontaktieren;
- Kontakt, Adresse, Identität und vorhandene Schulunterlagen einreichen;
- Sprachen, Gesundheit, Behinderung und Förderbedarf mitteilen;
- Beurteilung, Schule, Klasse und Sprachförderung schriftlich erklären lassen;
- bei unvollständigen ukrainischen Unterlagen die Beurteilung besprechen – weder automatische Ablehnung noch automatische Aufnahme annehmen.
Die öffentliche obligatorische Schule ist unentgeltlich und gilt für Kinder mit Wohnsitz, auch ohne gefestigten Aufenthaltsstatus. Sprachförderung, Aufnahme-/Integrationsklasse, Regelklasse und Abklärung werden kantonal oder lokal organisiert. Eine bestimmte Integrationsklasse ist nicht garantiert. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – compulsory school organisation
Fragen zum Schulalltag
- Stundenplan, Ferien, Mittagstisch und Tagesstrukturen;
- Betreuung, Transport, Materialien und Kostenträger;
- Dolmetschen und Sprache der Elternkommunikation;
- Benotung, Niveau-/Laufbahnentscheid und Kontakt bei Mobbing oder Lernschwierigkeiten.
Besondere Bedürfnisse und Finanzierung
Eine medizinische Diagnose führt nicht automatisch zu Platz oder Finanzierung: sonderpädagogische Massnahmen folgen einer kantonalen Abklärung und Entscheidung. Bedarf melden, Kontaktstelle und schriftlichen Entscheid verlangen. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – special needs
Betreuung, Mittag, Transport und Elternsprachkurs werden lokal finanziert. Wenn Sozialhilfe zahlen soll, vor Anmeldung oder Bestellung eine schriftliche Zusage einholen.
Jugendliche am Ende der Schulpflicht
Für neu zugezogene Jugendliche von etwa 15–20 Jahren kantonale Bildungs-/Berufsberatung zu Schulintegration, Brückenangebot, Sprachvorbereitung, Berufsorientierung und Übergang in die Sekundarstufe II fragen. Kein Weg ist automatisch. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – schooling for arrivals from Ukraine
Drei Beispiele
- 6-jähriges Kind: Gemeinde → Anmeldung/Abklärung → Fragen zu Schule, Sprache, Mittag, Betreuung und Transport.
- 15-Jährige ohne vollständige Zeugnisse: Schule/Berufsberatung → Abklärung → Sprache oder Brückenangebot ohne Laufbahnversprechen.
- Kind mit Behinderung: Bedarf schildern → kantonale Abklärung/Kontakt verlangen → schriftlichen Entscheid erhalten.
Ukrainischer Fernunterricht kann die lokale Schule ergänzen, ersetzt aber nicht die Schweizer Schulpflicht. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – schooling for children from Ukraine