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Leitfaden

Obligatorische Schule und Kindergarten

11 Jahre obligatorische Schule: Anmeldung des Kindes, Kindergarten ab 4 Jahren, Integrationsklassen, besondere Bildungsbedürfnisse und Kinderbetreuung.

Die Schule ist in der Schweiz obligatorisch und kostenlos für alle Kinder — auch für Kinder mit Status S. Sie dauert 11 Jahre: zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Sekundarstufe I. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien; Lehrpläne und Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Kanton.

So melden Sie Ihr Kind an

  1. Melden Sie das Kind bei der Schulverwaltung der Wohngemeinde an — in der Regel gleich nach der Anmeldung in der Gemeinde.
  2. Die Schule wird zugeteilt: normalerweise die nächstgelegene mit freien Plätzen. Eine freie Wahl einer privaten oder anderen öffentlichen Schule gibt es in der Regel nicht.
  3. Kinder ohne Ortssprache starten oft mit intensivem Sprachunterricht oder einer Integrationsklasse — je nach Kanton — und wechseln schrittweise in die Regelklasse.

Kindergarten: ab 4 Jahren

  • Kinder kommen mit 4 Jahren in den Kindergarten; der Stichtag variiert je nach Kanton (zwischen 1. April und 31. Juli)
  • der Kindergarten ist kostenlos und Teil der obligatorischen Schule
  • ist das Kind noch nicht bereit (Sprache, Selbständigkeit), ist ein Aufschub um ein Jahr möglich — mit Gesuch; Eltern und Behörde entscheiden

Betreuung vor dem Kindergarten: Kita und Spielgruppen

Für kleinere Kinder gibt es Kitas, Spielgruppen und Tagesstätten. Sie sind kostenpflichtig, aber einkommensabhängig subventioniert: In vielen Kantonen gibt es Betreuungsgutscheine oder Gemeindebeiträge. Wer Sozialhilfe bezieht, sollte Betreuungskosten mit der Stelle absprechen — für Arbeit oder Sprachkurse werden sie oft übernommen.

Ist Unterricht nach ukrainischem Lehrplan möglich?

Der Besuch der örtlichen Schule ist obligatorisch — die ukrainische Online-Schule ersetzt ihn nicht. Viele Familien kombinieren: örtliche Schule tagsüber, ukrainisches Programm zusätzlich, um Sprache und den Anschluss an das ukrainische System zu erhalten. Schätzen Sie die Zusatzbelastung realistisch ein.

Besondere Bildungsbedürfnisse

Für die Bildung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen ist der Kanton zuständig. Melden Sie das Kind in der Gemeinde an und beschreiben Sie die Bedürfnisse: Die Verwaltung klärt, ob Unterstützung in der Regelschule möglich ist oder eine Sonderschule in Frage kommt. Bei Fragen zu Behinderungen hilft Pro Infirmis.

Quellen und nützliche Links