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Leitfaden

Nach der Schule: Berufslehre oder Gymnasium

Sekundarstufe II: Lehre (EBA/EFZ), Berufsmaturität, Gymnasium, FMS und das Programm INVOL für Jugendliche aus der Ukraine.

Nach der obligatorischen Schule gibt es zwei Hauptwege: die Berufslehre mit Praxis im Betrieb oder den schulischen Weg über Gymnasium oder Fachmittelschule. Beide führen zur Hochschule — die Wahl hängt von Leistungen und Neigungen des Jugendlichen ab.

Berufslehre

  • duales Modell: 3–4 Tage pro Woche Arbeit im Lehrbetrieb + 1–2 Tage Berufsfachschule
  • EBA — eidgenössisches Berufsattest nach 2 Jahren: einfacherer Einstieg, Anschluss ans EFZ möglich
  • EFZ — eidgenössisches Fähigkeitszeugnis nach 3–4 Jahren: vollständige Berufsqualifikation
  • Berufsmaturität — parallel oder nach dem EFZ; öffnet die Fachhochschulen
  • Lernende erhalten Lohn: meist CHF 500–1 500 pro Monat je nach Lehrjahr und Branche

Eine Lehrstelle sucht man wie eine Stelle: über berufsberatung.ch und die kantonalen Berufsinformationszentren (BIZ). Mit Status S ist ein Lehrvertrag möglich — die Lehre gilt als erlaubte Erwerbstätigkeit.

INVOL: das Vorbereitungsjahr für Jugendliche aus der Ukraine

Die Integrationsvorlehre (INVOL) steht Personen mit Status S offen. Ein Jahr lang werden Sprache und Schule mit Praxis an 3 Tagen pro Woche im Betrieb kombiniert. Nach der INVOL wechseln die meisten in eine reguläre Lehre (EBA oder EFZ), oft im selben Betrieb. Wenden Sie sich an das kantonale Berufsbildungsamt oder das BIZ.

Der schulische Weg

  • Gymnasium — 3–4 Jahre bis zur Matura, die den Weg an die Universitäten öffnet
  • Fachmittelschule (FMS) — bereitet auf Berufe in Gesundheit, Sozialem und Pädagogik vor; Absolventen gehen an Fachhochschulen
  • Handels- und Informatikmittelschulen — schulisches EFZ in einigen Kantonen

Brückenangebote

Wer direkt nach der Schule keine Anschlusslösung findet, kann Brückenangebote nutzen: 10. Schuljahr, Vorbereitungs- und Sprachprogramme. Für Jugendliche von 15–24 Jahren ohne Ausbildungsplatz gibt es Motivationssemester (SEMO). Fragen Sie beim BIZ oder beim Sozialdienst.

Quellen und nützliche Links

Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.