Start und Leben in der Mietwohnung
Sie haben eine passende Wohnung gefunden. Vom Mietvertrag bis zum Einzug gibt es einige Dinge zu beachten und zu erledigen. Das Mietrecht regelt die Wohnungsmiete gesetzlich. Es gibt aber noch andere Regeln für das Zusammenleben in einem Haus. In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es eine Hausordnung mit wichtigen Regeln. Mietvertrag und Wohnungsübernahme Wenn die Vermietung Sie für die Wohnung auswählt, werden Sie meist telefonisch kontaktiert. Danach erhalten Sie den Mietvertrag in der Regel per Post. Lesen Sie den Mietvertrag gut durch. Geben Sie ihn zur Überprüfung an eine andere Person oder den Sozialdienst. Überprüfen Sie den Mietvertrag: Ist alles korrekt (Höhe der Miete, Vertragsdauer, Anzahl Zimmer und Keller/Estrich etc.)? Gibt es eine Hausordnung? Sind die Regeln klar? Wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben, ist er rechtsgültig. Fotografieren oder kopieren Sie den Vertrag. Danach senden Sie beide Exemplare zurück, damit der Vermieter oder die Vermieterin auch unterzeichnet. Sie erhalten dann einen Vertrag mit der Unterschrift aller Parteien zurück. Vor Einzug in die Wohnung müssen Sie die Kaution auf ein Sperrkonto einzahlen. Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Wenn die Vermietung keine Bank empfohlen hat, können Sie selbst eine Bank auswählen. Zahlen Sie das Geld niemals in bar oder auf ein privates Konto der Vermietung ein. Übergabeprotokoll Wenn Sie die Wohnung übernehmen, macht die Vermieterin oder der Vermieter mit Ihnen ein Übergabeprotokoll. Dabei schauen Sie die Wohnung genau an und notieren Schäden und Mängel. Sie und die Vermietung unterschreiben das Protokoll. Das Protokoll ist wichtig, damit Sie beim Auszug nicht für Schäden zahlen müssen, die Sie nicht verursacht haben. Überprüfen Sie beispielsweise, ob alle Fensterläden einwandfrei sind und die Herdplatten funktionieren. Notieren Sie Beschädigungen, z. B. Kratzer in der Herdplatte, Flecken an den Wänden etc. Auch Gegenstände, z. B. Anzahl Schlüssel, sollten Sie aufschreiben. Nach dem Einzug haben Sie zehn Tage Zeit, um weitere Mängel zu melden. Senden Sie die angepasste Mängel-Liste in einem eingeschriebenen Brief an die Vermietung. Behalten Sie eine Kopie der Liste sowie den Postbeleg (Quittung). Sind Wohnungen in der Schweiz möbliert? In der Regel werden Wohnungen ohne Mobiliar wie Tische, Stühle oder Betten vermietet. Die neuen Mieter und Mieterinnen bringen die Möbel selber mit. In der Wohnung gibt es jedoch eine Küche, meist mit Herdplatte, Kühlschrank und Backofen. Pfannen und anderes Material sind nicht vorhanden. Es gibt aber auch möblierte Wohnungen oder Zimmer. Diese Angebote sind oft befristet. Gegenstände für die Einrichtung wie Möbel, Teller etc. finden Sie günstig in Brockenhäusern oder auf Online-Marktplätzen wie Tutti oder Anibis. Die Sozialhilfe bezahlt einen Teil der Einrichtung. Die Möblierung muss einfach, notwendig und zweckmässig sein. Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Informieren Sie sich, wie viel die Sozialhilfe höchstens übernimmt und wie abgerechnet wird. Behalten Sie alle Quittungen. Kündigung des Mietvertrags Wenn Sie aus der Wohnung wieder ausziehen möchten, müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. Die Kündigungsfrist steht im Mietvertrag. Meistens beträgt sie drei Monate auf Ende eines Monats. Um rechtzeitig zu kündigen, muss die schriftliche Kündigung also beispielsweise drei Monate vorher und vor Ende Monat eingeschrieben bei der Vermietung eintreffen. Es gibt Einschränkungen: Eine Kündigung auf den 31. Dezember ist oft nicht erlaubt. Zudem gilt oft eine Mindest-Mietdauer von einem Jahr. Im Internet finden Sie Musterbriefe für eine ordentliche Kündigung. Wenn Sie früher oder ausserhalb des Kündigungstermins ausziehen wollen, können Sie der Vermietung Nachmieter oder Nachmieterinnen vorschlagen. Diese Personen übernehmen Ihre Wohnung nach Vereinbarung. So müssen Sie nicht länger als nötig Miete zahlen. Auch für diesen Fall finden Sie im Internet Vorlagen.