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Leitfaden

Start und Leben in der Mietwohnung

Prüfen Sie nach der Zusage den Vertrag vor der Unterschrift und die Wohnung bei der Übergabe. Der Vertrag kann elektronisch oder auf Papier kommen; massgeblich ist der vereinbarte und unterzeichnete Text.

Vor der Unterschrift

  • Vertragsparteien und genaues Mietobjekt: Wohnung, Keller, Parkplatz;
  • Nettomiete, Nebenkosten, Bruttomiete und Akonto/Pauschale;
  • Kaution, Beginn, Mindestdauer sowie ordentliche Kündigungstermine und -fristen;
  • Hausordnung und sämtliche Beilagen;
  • amtliches Formular zum Anfangsmietzins, falls der Kanton es verlangt.

Lesen Sie alle Beilagen, klären Sie Fragen vor der Unterschrift und bewahren Sie eine vollständig unterzeichnete Kopie auf. Eine nötige Sozialdienst-Genehmigung muss vor Unterschrift und Kautionszahlung schriftlich vorliegen.

Übergabe und Mängel

Halten Sie bei der Übergabe alle Mängel, Schlüssel, Zählerstände und den Gerätezustand im Protokoll fest und fotografieren Sie datiert. Akzeptieren Sie ein ungenaues Protokoll nicht ohne schriftlichen Vorbehalt.

Melden Sie zusätzlich entdeckte Mängel so rasch wie möglich schriftlich – oft innert 10–14 Tagen oder innerhalb der im Vertrag/Protokoll genannten Frist. Bewahren Sie Liste, Fotos und Versandnachweis auf. Das ist vorsichtige Empfehlung, keine universelle gesetzliche Zehntagesgarantie.

Kündigung und vorzeitiger Auszug

Beim ordentlichen Auszug gelten Fristen und Termine des Vertrags; die Kündigung muss rechtzeitig beim Vermieter eintreffen. In der Regel müssen alle Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben.

Für die Befreiung bei ausserterminlichem Auszug genügt rechtlich ein zumutbarer, zahlungsfähiger Nachmieter, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt. Praktisch sind mehrere Kandidaten sinnvoll, weil jemand abspringen kann. Verlangen Sie die schriftliche Bestätigung der Vertragsentlassung.

Hilfe bei Streitigkeiten

Bei Streit über Kaution, Mängel, Anfangsmietzins, Mietzinserhöhung oder Kündigung helfen kantonale Schlichtungsbehörde und Mieterverband. Stellen Sie Mietzahlungen nicht eigenmächtig ein: Eine Hinterlegung wegen Mängeln erfordert das gesetzliche Verfahren und Beratung.

Quellen

UA-IN | Start und Leben in der Mietwohnung