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Aktuelle Informationen und Unterstützung für Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz

Leitfaden

Erste Abklärungen

Sie möchten in eine eigene Mietwohnung ziehen? Achten Sie auf diese wichtigen Punkte:

Abklärungen zu den kantonalen Regelungen Der Wohnungsmarkt und die Preise sind regional unterschiedlich. Je nach Kanton unterscheiden sich auch die Möglichkeiten, mit Status S eine Wohnung zu mieten. Dies gilt besonders dann, wenn Sie Sozialhilfe beziehen. Wenn Sie nicht von einem Sozialdienst abhängig sind, sind Sie innerhalb Ihres Kantons frei in der Wohnungssuche. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, besprechen Sie folgende Punkte mit dem

Sozialdienst:

– Dürfen Sie eine Wohnung suchen und übernimmt der Sozialdienst die Miete?

– Gibt es Einschränkungen beim Wohnort?

– Bis zu welchem Betrag übernimmt der Sozialdienst Ihre Miete?

Bitten Sie den Sozialdienst falls nötig um eine schriftliche Bestätigung, dass er die Miete teilweise oder vollständig übernehmen wird. Zugewiesener Kanton In der Regel müssen Sie im Kanton wohnen, dem Sie zugeteilt wurden. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, kann es sein, dass Sie in der gleichen Gemeinde bleiben müssen. Aus guten Gründen kann ein Kantonswechsel möglich sein. Zum Beispiel, wenn Sie in einem anderen Kanton nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister) haben, zu denen Sie ziehen können. Ein Wechsel kann auch bewilligt werden, um an einem weit entfernten Ort zu arbeiten. Kantonswechsel – wichtig zu wissen Um den Kanton zu wechseln, müssen Sie ein schriftliches Gesuch ans SEM stellen. Das SEM entscheidet in Rücksprache mit den beiden betroffenen Kantonen. Wenn Sie das Gesuch innerhalb von 30 Tagen einreichen, nachdem der Entscheid über Ihren S-Status gefällt wurde, wird das Gesuch gemäss den Kriterien der Kantonsverteilung behandelt. Danach wird ein Kantonswechsel nur in Sonderfällen bewilligt.

Adresse:

Staatssekretariat für Migration SEM/ Taskforce Kantonswechsel Ukraine Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern