Erste Abklärungen
Klären Sie vor der Suche schriftlich, wo Sie wohnen dürfen, welches Budget gilt und wer den Vertrag genehmigen muss. Die Praxis hängt von Kanton, Gemeinde, Status und Sozialhilfe ab.
Checkliste vor der Suche
- zulässigen Kanton und zulässige Gemeinde;
- schriftliche Limite für Bruttomiete und Nebenkosten (frz. frais accessoires, ital. spese accessorie);
- ob Kaution oder Garantie übernommen werden und zu welchen Bedingungen;
- zulässige Wohnungsgrösse für Ihren Haushalt;
- ob Umzug und Grundausstattung übernommen werden;
- welche Stelle den Vertrag vor der Unterschrift schriftlich genehmigen muss.
Wie Limiten üblicherweise festgelegt werden
Es gibt keine schweizweit einheitliche Tabelle für Zimmerzahl oder Mietlimiten. Sozialbehörden berücksichtigen in der Regel Haushaltsgrösse und -zusammensetzung, den lokalen Markt und die individuellen Umstände. Lassen Sie sich vor der Unterschrift die Limite und die konkrete Wohnung von Ihrer Gemeinde schriftlich bestätigen.
Die folgenden Werte sind nur Vergleichsbeispiele zweier Luzerner Gemeinden, kein garantierter Anspruch: Oberkirch rechnet seit 01.01.2024 mit monatlicher Bruttomiete inklusive Nebenkosten; Greppen seit 01.01.2025 mit monatlicher Bruttomiete inklusive Heiz- und Nebenkosten.
| Haushalt | Übliche Zimmer | Oberkirch | Greppen | Spanne der Beispiele |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 1 | CHF 1 150 | CHF 1 460 | CHF 1 150–1 460 |
| 2 Personen | 2 | CHF 1 400 | CHF 1 570 | CHF 1 400–1 570 |
| 3 Personen | 3 | CHF 1 700 | CHF 1 960 | CHF 1 700–1 960 |
| 4 Personen | 3,5 | CHF 1 850 | CHF 2 280 | CHF 1 850–2 280 |
| 5 Personen | 4 (Oberkirch) / 4,5 (Greppen) | CHF 2 000 | CHF 2 500 | CHF 2 000–2 500 |
| 6 Personen (Oberkirch) / 6 und mehr (Greppen) | 5 | CHF 2 200 | CHF 2 910 | CHF 2 200–2 910 |
Andere Behörden können eine Nettomietlimite festlegen und anrechenbare Nebenkosten separat übernehmen, wie die Stadt Zürich. Klären Sie deshalb schriftlich, ob Heizung, Wasser und weitere Kosten in der Limite enthalten sind und welche Nachweise verlangt werden.
Die typische Zimmerzahl ist nur eine Suchorientierung, kein automatischer Anspruch. Gesundheit, Behinderung, Obhut und persönlicher Verkehr mit Kindern, Alter und Geschlecht der Kinder sowie andere begründete Bedürfnisse können eine Einzelfallbeurteilung erfordern.
Unterschreiben Sie nicht und zahlen Sie keine Kaution, bevor die zuständige Sozial- oder Migrationsstelle die nötigen Bedingungen schriftlich bestätigt hat.
Kantonswechsel mit Status S
Nach Rechtskraft der Zuweisung nennt das SEM die Vereinigung der erweiterten Kernfamilie: Ehepartner; Eltern mit minderjährigen Kindern; Eltern mit volljährigen Kindern ohne eigene Familie in der Schweiz; sowie Grosseltern. Vulnerable Personen werden separat beurteilt, wenn der Umzug zu einer engen Bezugsperson die Betreuung verbessert. Geschwister sind kein automatischer Grund der erweiterten Kernfamilie.
In anderen Fällen – etwa wegen geeigneter Privatunterkunft, entfernter Verwandter/Bekannter oder ausserkantonaler Arbeit – ist der Wechsel nicht automatisch möglich; in der Regel müssen beide Kantone zustimmen. Reichen Sie das Gesuch beim SEM ein und warten Sie den Entscheid ab.
Das ausführliche Verfahren und das Formular finden Sie in den SEM-Informationen zum Kantonswechsel.
Quellen
- SEM: Ukraine-FAQ mit dem Formular «Gesuch um Kantonswechsel bei Schutzstatus S»
- BWO: Informationen für Mietende
- Kanton Zürich: kommunale Mietzinsrichtlinien und Einzelfallbeurteilung
- Kanton Luzern: Handbuch Sozialhilfe 2026
- Oberkirch: Mietzinsrichtlinien ab 01.01.2024 (brutto inkl. Nebenkosten)
- Greppen: Mietzinsrichtlinien ab 01.01.2025 (brutto inkl. Heiz- und Nebenkosten)
- Stadt Zürich: Nettomietlimiten und separate Nebenkosten ab 01.07.2024
- BWO: Terminologie der Nebenkosten