Umzug mit Status S: Gemeinde und Kanton
Erstzuweisung, Kantonswechsel mit Status S und das separate Verfahren für die gekoppelte B-Bewilligung.
Für den Kantonswechsel gibt es nicht nur ein Verfahren. Die aktuelle SEM-FAQ unterscheidet Erstzuweisung, ordentlichen Ausweis S nach Rechtskraft und die an Status S gekoppelte Aufenthaltsbewilligung B. Offizielle Quelle: SEM Ukraine FAQ
1. Zuweisungsentscheid noch nicht rechtskräftig
Der Entscheid wird 30 Tage nach dem Status-S-Entscheid rechtskräftig. Vorher wird das Anliegen nach den Kriterien der Erstverteilung behandelt. Sofort SEM beziehungsweise die im Entscheid genannte Stelle kontaktieren. Offizielle Quelle: SEM Ukraine FAQ
2. Ordentlicher Ausweis S nach Rechtskraft
Reichen Sie beim SEM das Formular «Gesuch um Kantonswechsel bei Schutzstatus S» ein, das auf der stabilen FAQ-Seite publiziert wird. Keine direkte PDF-Adresse als dauerhaften Link verwenden.
Vom SEM genannte besondere Konstellationen
- Vereinigung der erweiterten Kernfamilie: Ehepartner; Eltern mit minderjährigen Kindern; Eltern mit volljährigen Kindern nur, wenn das erwachsene Kind keine eigene Familie in der Schweiz hat; Grosseltern;
- vulnerable Person und enge Bezugsperson, wenn sich die Betreuung verbessert.
Diese Familien- und Vulnerabilitätskonstellationen nennt die aktuelle SEM-FAQ; der Entscheid hängt von den Belegen des Einzelfalls ab. Offizielle Quelle: SEM Ukraine FAQ
Wann beide Kantone zustimmen müssen
In anderen Fällen, etwa geeignete Privatunterkunft, entfernte Verwandte/Bekannte oder Arbeit in einem anderen Kanton, ist der Wechsel nur mit Zustimmung beider Kantone möglich. Das sind Prüfgründe, keine automatischen Bewilligungen. Offizielle Quelle: SEM Ukraine FAQ
3. An Status S gekoppelte B-Bewilligung
Wenden Sie nicht unverändert die normale S-Checkliste an. SEM verweist auf Art. 37 Abs. 2 AIG: Ein Kantonswechsel ist möglich, wenn die Person nicht arbeitslos ist und kein Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 AIG vorliegt. Zuständig bleibt die Migrationsbehörde; Verfahren und Entscheid schriftlich einholen. Offizielle Quelle: SEM Ukraine FAQ
Arbeit, Unterkunft und Leistungen
Erwerbstätigkeit mit Status S ist meldepflichtig. Arbeit in einem anderen Kanton verlangt nicht automatisch einen Wohnsitzwechsel und bewilligt ihn auch nicht. Offizielle Quelle: SEM Ukraine FAQ
- Vor Mietvertrag oder Annahme einer Sozialhilfeübertragung schriftliche Entscheide von Migration und Sozialdienst einholen.
- Keine Rückerstattung, ununterbrochene Leistung oder neue Karte mit Adresse versprechen; schriftlichen Entscheid und Anmeldeweisung befolgen.
- Bei RAV/ALK-Anmeldung oder Leistungsbezug die zuständige Stelle informieren und deren schriftliche Weisung befolgen.
Was dem Gesuch beilegen?
Zweck, bisherigen und gewünschten Kanton sowie alle einbezogenen Personen nennen, Gesuch unterschreiben und Belege für Familie, Betreuung, Wohnung, Arbeit oder Behördenzustimmung beilegen. Aktuelle Felder und Adresse im Formular auf der SEM-FAQ prüfen.
Beispiele ohne Ergebnisgarantie
- Ehepartner oder Eltern mit minderjährigem Kind reichen Familienbelege im ordentlichen S-Verfahren ein.
- Eine vulnerable Person belegt, warum die Bezugsperson im anderen Kanton die Betreuung verbessert.
- Eine Person mit Stelle und Zimmer im anderen Kanton holt mit normalem S vor dem Umzug beide Kantonszustimmungen ein.
- Eine Person mit gekoppelter B-Bewilligung nutzt das separate Verfahren nach Art. 37 AIG bei der kantonalen Migrationsbehörde.