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Leitfaden

Familie und Kinder

Geburt eines Kindes, Familienzulagen, Kita und Betreuung, elterliche Sorge und Unterhalt, Unterstützung für Kinder mit Behinderung und Umzüge mit Kind.

Dieses Kapitel fasst das Wichtigste zum Leben mit Kindern in der Schweiz zusammen: von der Geburt und den Dokumenten über Zulagen und Betreuung bis zu elterlicher Sorge und Schulwechsel. Regeln und Beträge unterscheiden sich oft je nach Kanton und Gemeinde — wir sagen jeweils, wo Sie das prüfen können.

Familie mit zwei Kindern beim Spaziergang in einer Schweizer Stadt

Das Wichtigste in Kürze

  • Familienzulagen gibt es nur, wenn die Voraussetzungen als erwerbstätige oder als nichterwerbstätige Person erfüllt sind; pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet, und für Kinder im Ausland gelten die besonderen Regeln der Sozialversicherungsabkommen;
  • die Kosten der privaten Betreuung (Kita) und der Anspruch auf eine Subvention hängen von Kanton, Gemeinde und Einrichtung ab; der Kindergarten ab rund 4 Jahren gehört zur obligatorischen Schule;
  • in der Ehe ist die elterliche Sorge automatisch gemeinsam; unverheiratete Eltern begründen sie mit einer gemeinsamen Erklärung, und kommt keine Einigung zustande, kann ein Elternteil die KESB anrufen;
  • die IV bezahlt die Behandlung anerkannter Geburtsgebrechen nur, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Leistung und die Versicherungsvoraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer erfüllt sind; der Status S hebt diese Voraussetzungen nicht auf — siehe die ausführliche Seite zum Kind mit Behinderung;
  • ein Neugeborenes muss innert 3 Monaten versichert werden (die Deckung gilt rückwirkend ab Geburt), und für den Status S ist ein Gesuch beim kantonalen Migrationsamt nötig.

Die Themen dieses Kapitels

Quellen und nützliche Links

Familie und Kinder in der Schweiz: der Überblick