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Leitfaden

Rechte und Pflichten

Angestellte und Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten. Diese sind im Gesetz geregelt. Arbeitsbewilligung Personen mit Schutzstatus S dürfen eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbsarbeit ausüben. In beiden Fällen braucht es eine Arbeitsbewilligung. Diese wird vom Kanton ausgestellt, in dem Sie arbeiten. Wenn Sie angestellt sind, muss Ihr Arbeitgeber die Arbeitsbewilligung beantragen. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie selbst bei Ihrem Wohnkanton eine Arbeitsbewilligung beantragen. Das müssen Sie tun, bevor Sie mit der selbstständigen Arbeit beginnen. Arbeitsvertrag Wenn Sie eine Stelle gefunden haben, schickt Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Arbeitsvertrag. Dieser Vertrag regelt die wichtigsten Punkte der Anstellung (zum Beispiel Lohn, Arbeitspensum, Ferien, Versicherungen, Kündigungsfrist, Probezeit). Sie und Ihr Arbeitgeber unterschreiben den Vertrag. In der Schweiz arbeiten Sie in einer Vollzeit-Stelle zwischen 40 und 44 Stunden pro Woche. Pro Tag gilt eine maximale Arbeitszeit. In vielen Unternehmen und Branchen beträgt die Arbeitszeit für eine Vollzeit-Stelle 42 Stunden pro Woche. Diese sind auf 5 Tage verteilt. Das Gesetz regelt Pausenzeiten, Nachtarbeit, maximale Arbeitszeit und vieles mehr. Das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO, bietet auf seiner Homepage viele Informationen zu den gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten ↗. Lohn Wie viel Sie verdienen, hängt in der Schweiz von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt nicht nur auf den Berufsabschluss an, sondern auch auf die Region und die Branche. Mit dem nationalen Lohnrechner können Sie überprüfen, welcher Median-Lohn für eine bestimmte Tätigkeit normalerweise bezahlt wird. Häufige Fragen zum Thema Lohn Gibt es in der Schweiz einen Mindestlohn? In der Schweiz gibt es keinen Mindestlohn. Nur wenige Kantone haben Mindestlöhne, nämlich Neuenburg, Jura, Genf und Tessin (zwischen 19.50 und 24 Franken im Jahr 2023). Allerdings gibt es in einigen Branchen Gesamt-Arbeitsverträge oder Normal-Arbeitsverträge, die Mindestlöhne festlegen. Manchmal gelten diese Verträge für alle Berufe und Arbeitgeber der Branche, aber nicht immer. Sie finden die Durchschnitts-Löhne im nationalen Lohnrechner. Welche Steuern und Versicherungen werden direkt vom Lohn abgezogen? Der Arbeitsvertrag legt den Bruttolohn fest. Vom Bruttolohn werden gewisse Beträge abgezogen, zum Beispiel die Quellensteuer und Versicherungen. Der Arbeitsvertrag regelt auch die Zulagen, zum Beispiel die Kinderzulagen. Nach den Abzügen bleibt der Nettolohn übrig. Der Nettolohn wird Ihnen monatlich ausbezahlt.

In der Lohn-Abrechnung finden Sie fünf verschiedene Abzüge:

1. Sozialversicherungen: AHV, IV, EO

– Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV): Diese Versicherung finanziert die

Altersrente.

– Invaliden-Versicherung (IV): Sie gewährt Renten für Personen mit Behinderungen

und fördert ihre Integration.

– Erwerbsersatz-Ordnung (EO): Diese Regelung ersetzt den Lohn bei Militärdienst,

Zivilschutz und Mutterschaft. 2. Arbeitslosen-Versicherung (ALV) Diese Versicherung bezahlen die Angestellten und ihre Arbeitgeber gemeinsam. Wenn Sie arbeitslos werden, zahlt Ihnen die Arbeitslosen-Versicherung (ALV) ein Taggeld von 70 bis 80 Prozent Ihres Lohns. 3. Nichtbetriebsunfall-Versicherung (NBUV) Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zahlen Sie obligatorisch in eine Nichtbetriebsunfall-Versicherung ein, wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche in demselben Unternehmen arbeiten. Diese Versicherung hilft, wenn Sie in der Freizeit einen Unfall haben. Sie deckt die durch den Unfall verursachten medizinischen Kosten (Arzttermine, Transport und Krankenhauskosten) sowie Ihren Lohn, falls Sie nicht arbeiten können. Lohnrechner Für Unfälle, die während der Arbeitszeit passieren, gibt es die Berufsunfall-Versicherung (BUV). Diese bezahlt der Arbeitgeber. 4. Pensionskasse (berufliche Vorsorge, BVG) Der Arbeitgeber richtet für seine Angestellten eine Pensionskasse ein. Diese bezahlt den Angestellten später eine Rente. Die Angestellten müssen in die Pensionskasse einzahlen, wenn sie mehr als einen bestimmten Betra g↗ pro Jahr verdienen. Auch der Arbeitgeber bezahlt einen Teil. Die Beiträge hängen vom Alter und vom Lohn ab. 5. Krankentaggeld-Versicherung Die Krankentaggeld-Versicherung ist freiwillig. Sie kann jedoch durch Arbeits- oder Gesamtarbeits-Verträge festgelegt werden. Die Abzüge dafür betragen zwischen 0,5 und 3 Prozent. Angestellte und Arbeitgeber bezahlen diese Versicherung gemeinsam. Wenn Sie krank werden, bezahlt diese Versicherung in den meisten Fällen Ihren Lohn während rund 720 Tagen. Quellensteuer Was ist die Quellensteuer und wer muss Quellensteuern zahlen? Wenn Sie den Aufenthaltsstatus S besitzen und arbeiten, müssen Sie Quellensteuern zahlen. Die Quellensteuer gilt für alle Personen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, aber noch keine Niederlassungs-Bewilligung besitzen. Sie gilt auch für Personen, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Wenn Sie Quellensteuern zahlen, müssen Sie keine Steuererklärung ausfüllen. Nur wenn Sie mehr als 120 000 Franken im Jahr verdienen oder andere Einkommensquellen haben, müssen Sie einmal im Jahr eine «normale» Steuererklärung ausfüllen. Gibt es ein Mindesteinkommen, unter dem man keine Quellensteuern bezahlen muss? Wie hoch ist dieses? Die Höhe der Quellensteuer hängt vom Lohn und von den familiären Verhältnissen ab. Bei hohen Löhnen ist die Quellensteuer höher. Bei tiefen Löhnen ist die Quellensteuer niedriger. Ferien und Feiertage Bis zum 20. Altersjahr haben Angestellte fünf Wochen bezahlte Ferien im Jahr. Ab 20 Jahren haben Angestellte mindestens vier Wochen bezahlte Ferien im Jahr. In der Schweiz legen die Kantone die Feiertage fest. Jeder Kanton hat unterschiedlich viele Feiertage.