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Aktuelle Informationen und Unterstützung für Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz

Leitfaden

Unterstützung bei der Arbeitssuche und bei der Bewerbung

Haben Sie den Schutzstatus S, aber noch keine Arbeit? Dann melden Sie sich bei einer Regi onalen Arbeitsvermittlung (RAV) an. Die RAV informiert Sie, wie Sie sprachliche Grundkompetenzen erreichen. Danach hilft Ihnen die RAV bei der Stellensuche. Die RAV kennt die Stellenportale und die ausgeschriebenen Stellen. In einem persönlichen Gespräch fragt die RAV nach Ihrer Ausbildung, Ihrer Erfahrung und Ihren Kompetenzen und empfiehlt Ihnen geeignete offene Stellen. Wie finde ich eine Arbeit, ohne die Sprache zu beherrschen? Für Personen mit Schutzstatus S gibt es Angebote, Kurse und Programme, welche die berufliche Integration und den Spracherwerb unterstützen. Diese Angebote sind von den Kantonen organisiert und in den Städten und Gemeinden angeboten. Einige Sprachkurse bezahlt der Sozialdienst. Für mehr Informationen fragen Sie die Kontaktperson der Asylsozialhilfe in Ihrer Wohngemeinde. Kann ich für ein ausländisches Unternehmen arbeiten? Ja, Sie dürfen für ausländische Unternehmen arbeiten. Beispielsweise, wenn Sie remote arbeiten können. Wenn Ihre Arbeit keinen Einfluss auf den schweizerischen Arbeitsmarkt hat, dürfen Sie diese Arbeit ohne Arbeitsbewilligung ausüben. Hier finden Sie viele Vorlagen für Ihren Lebenslauf. berufsberatung.ch ↗ SDBB/CSFO-Verzeichnis Muss ich mein ukrainisches Diplom anerkennen lassen, um arbeiten zu können? Diplome, die ausserhalb der EU/EFTA erworben wurden, werden in der Regel nicht als gleichwertig mit einem Schweizer Diplom anerkannt. Bei Berufen der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Pharmazie müssen Sie Ihr ausländisches Diploms zwingend anerkennen lassen. Wenn Sie Ihr Diplom ausserhalb der EU/ EFTA erworben haben, gelten die Bestimmungen für Diplome der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA. Um Ihr Diplom anerkennen zu lassen, schreiben Sie an die Medizinalberufe-Kommission (MEBEKO) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Möchten Sie ein ausländisches Lehrdiplom oder Diplom im pädagogisch-therapeutischen Bereich (Sonderpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie) anerkennen lassen? Dann wenden Sie sich an das Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Für eine Anerkennung müssen Sie Inhalt und Umfang der Ausbildung nachweisen und ein offizielles Sprachdiplom in einer Schweizer Landessprache beilegen. Das Sprachdiplom können Sie innerhalb von 2 Jahren nach der Einreichung des Gesuchs einsenden. Mehr Informationen zur Anerkennung ukrainischer Diplome finden Sie beim Staatssekretaritat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es für Kinder während der Arbeitszeit? Neben der obligatorischen Schule gibt es in der Schweiz verschiedene Angebote für die Kinderbetreuung. Es gibt zum Beispiel die Kinder-Tagesstätten (Kita). Eine Kita betreut Kinder in der Regel ab drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten. Es gibt auch Spielgruppen, die Kinder vor dem Kindergarten-Alter betreuen (meist halbtags). Für ältere Kinder gibt es Tagesschulen. Diese Angebote kosten etwas. Je nach Kanton und Gemeinde gibt es eine finanzielle Unterstützung. Fragen Sie beim Sozialdienst, wie es an Ihrem Wohnort ist. Die Unterstützung hängt davon ab, ob Sie arbeiten oder eine Ausbildung machen und wie viel Sie verdienen. Alle Kinder ab vier bis ungefähr 15 Jahren müssen die Schule besuchen. Die Schule ist kostenlos. Muss ich Sozialhilfe zurückzahlen, sobald ich eine Arbeit gefunden habe? Grundsätzlich erhalten Sie keine Sozialhilfe mehr, wenn Sie genug verdienen, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. In diesem Fall kann es sein, dass Ihr Wohnkanton von Ihnen verlangt, dass Sie die Sozialhilfe zurückzahlen, die Sie seit Ihrer Ankunft in der Schweiz erhalten haben. Ob und wie viel Geld Sie zurückzahlen müssen, entscheidet der Kanton. Jeder Kanton hat ein eigenes Gesetz über die Sozialhilfe. Fragen Sie beim Sozialamt Ihrer Wohngemeinde, wie die Sozialhilfe in Ihrem Kanton berechnet wird und ab welchem Lohn Sie sich von der Sozialhilfe ablösen können.Diplome der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA admin.ch↗ Medizinalberufekommission (MEBEKO) admin.ch↗ Ausländische Diplome – EDK Informationen des SBFI admin.ch↗ d www.kibesuisse.ch↗