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Aktuelle Informationen und Unterstützung für Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz

Leitfaden

Arbeitsplatzverlust

Was tun nach dem Jobverlust

Jeder kann in seinem Leben eine Phase des Arbeitsplatzverlusts erleben. Dies kann das Ende eines Vertrags, eine einvernehmliche Kündigung der Parteien, Entlassungen, die Insolvenz des Arbeitgebers und andere Gründe sein. In diesem Fall müssen Sie RAV informieren, sobald Sie davon Kenntnis erlangen. Sie werden Sie über Ihre nächsten Schritte informieren.

Wer hat Anspruch auf ALK-Leistungen

Anspruch auf Zahlungen aus der ALK (Arbeitslosenkasse) haben Sie, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr gearbeitet haben. Der Zeitraum der erfassten Arbeitszeit kann variieren, er erhöht sich beispielsweise auf 4 Jahre, wenn Sie ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 10 Jahren haben.

Die Zahlungen betragen 70-80 % Ihres Gehalts. Es kommt darauf an, ob Sie Kinder unter 18 haben, ob das Gehalt sehr niedrig war und ob Sie eine Behinderung haben. Außerdem kann es sein, dass Ihr früherer Arbeitgeber Ihnen im Falle einer Entlassung einen Zuschlag zahlt. Dies muss im Vertrag festgelegt werden. Es gibt auch eine Gehaltshöchstgrenze. Wenn Sie mehr als ~148.200 CHF pro Jahr (≈ 12.350 CHF pro Monat) erhalten haben, erhalten Sie trotzdem Ihren fälligen Prozentsatz dieses Betrags.

Auch die AHV/IV/EO und die Verrechnungssteuer werden bei Zahlungen einbehalten (bei Ausländern ohne C-Status wird sie automatisch abgeschrieben).

Höhe der Leistungen

Die Bezugsdauer hängt von den Beitragszeiten ab:

  • 240 Arbeitstage, wenn in den letzten zwei Jahren weniger als 18 Monate gearbeitet wurden
  • 400 Arbeitstage bei mehr als 18 Monaten
  • 520 Arbeitstage, wenn Sie über 55 Jahre alt sind

RAV berechnet das Gehalt nicht für den letzten Monat, sondern für den Durchschnitt von 6 oder 12 Monaten – wählen Sie den höheren Wert.

Wie lange wird Unterstützung ausbezahlt

Leistungen werden nach der Anmeldung beim RAV berechnet, ausbezahlt werden sie jedoch erst nach Ablauf der "Wartetage". Die Tabelle sieht ungefähr so aus:

Durchschnittsgehalt (Monat)Tage des Wartens
bis zu ~3.000 CHF0 Tage
~3.000 – 5.000 CHF5 Tage
~5.000 – 7.000 CHF10 Tage
~7.000 – 10.000 CHF15 Tage
~10.000 – 15.000 CHF20 Tage

Das Schweizer Arbeitslosenversicherungssystem ist so konzipiert, dass:

  • Vermeiden Sie Zahlungen für sehr kurze Arbeitslosigkeit
  • Entlastung der Versicherungskasse
  • eine schnelle Jobsuche anregen

Diese Tage werden zu Beginn der Arbeitslosigkeit nur einmal gezählt.

Anmeldung beim RAV

In der Regel schlägt Ihnen das RAV nach dem ersten Kontakt vor, sich auf der Website arbeit.swiss (Job-Room) zu registrieren, und sendet Ihnen nach Hause mehrere Dokumente, die ausgefüllt werden müssen. Ausserdem erhalten Sie monatlich ein Formular, das Sie ausfüllen müssen. In der Regel müssen Sie dort 8-12 Stellen eintragen, auf die Sie sich beworben haben. Die genaue Zahl nennt Ihnen das RAV. Das kann auch elektronisch erledigt werden.

Nachdem Sie sich auf der Website angemeldet haben, müssen Sie „Job Search Efforts“ auswählen.

Klicken Sie auf den Login-Button

Und füllen Sie es aus. Dies lässt sich bequem erreichen, indem Sie eine andere Website zur Hand haben, auf der Sie sich auf eine Stelle bewerben

Nach dem 22. jedes Monats müssen Sie das Formular Angaben der versicherten Person (AVP) ausfüllen — ohne dieses Formular werden keine Leistungen ausbezahlt.

Während der gesamten Zeit, in der Sie Leistungen erhalten, müssen Sie für RAV und ALK erreichbar bleiben.

Ihre Pflichten während des Leistungsbezugs

Alle 60 Tage werden Ihnen 5 Ferientage gutgeschrieben, in denen Sie weder eine Stelle suchen noch erreichbar sein müssen. Die Leistungen laufen wie gewohnt weiter. Der "Urlaub" muss jedoch im Voraus mit dem RAV abgestimmt werden. Der "Urlaub" sammelt sich an und ergibt pro Jahr ungefähr 4 Wochen. Eine ärztliche Bescheinigung brauchen Sie nicht nur dann, wenn an diesem Tag ein Termin angesetzt ist und Sie nicht kommen können.

Ferien während der Arbeitslosigkeit

Der RAV-Mitarbeiter bietet in der Regel Kurse an, die Ihnen bei der Suche nach Ihrem nächsten Job helfen können. RAV übernimmt die Kosten für die Kurse selbst und ggf. die Prüfung.

Sanktionen

1. Unzureichende Jobsuche. Der häufigste Grund. RAV erwartet von Ihnen, dass Sie jeden Monat aktiv nach Arbeit suchen. Normalerweise sind etwa 8–12 Antworten pro Monat erforderlich (manchmal auch mehr, je nach Beruf). Wenn es zu wenige Antworten gibt, die Antworten formal sind und es keine Bestätigung gibt, können 5–12 Straftage verhängt werden.

2. Verspätete Einreichung des Jobsuchberichts. Jeden Monat müssen Sie eine Liste mit Antworten über arbeit.swiss versenden. Wenn Sie es verspätet senden (normalerweise vor dem 5. des nächsten Monats): Oft werden 1-5 Straftage verhängt. Auch wenn es nur einen Tag zu spät ist.

3. Verweigerung „geeigneter Arbeit“. Wenn Sie einen Job ablehnen, den RAV für geeignet hält, kann die Strafe 10 bis 30 Tage betragen. Eine Stelle gilt als geeignet, wenn das Gehalt ≥ ~70 % des vorherigen beträgt, die Fahrtzeit ≤ ~2 Stunden am Tag beträgt und sie der Gesundheit entspricht.

4. Sie geben sich selbst auf. Wenn eine Person ohne triftigen Grund kündigt. Dies gilt als eine der schwerwiegendsten Situationen. Die Strafe beträgt in der Regel 20–60 Tage ohne Zahlung.

5. Einen RAV-Termin verpasst. Wenn Sie nicht zu einem Termin mit einem Berater im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum kommen. Typischerweise 1–10 Straftage. Liegt ein ärztliches Attest oder ein triftiger Grund vor – Nein, gut.

6. Unfähigkeit, sofort mit der Arbeit zu beginnen. Sie müssen bereit sein, schnell mit der Arbeit zu beginnen. Wenn Sie ohne Erlaubnis ins Ausland gegangen sind, nicht erreichbar sind oder Anrufe nicht entgegennehmen, kann Ihnen eine Strafe von 3 bis 15 Tagen auferlegt werden.

7. Anmeldung der Arbeitslosigkeit zu spät. Wenn Sie lange mit der Anmeldung beim RAV gewartet haben, obwohl Sie bereits von Ihrer Kündigung wussten, kann es sein, dass Ihnen Straftage auferlegt werden.

Ich wünsche Ihnen eine schnelle Landung in Ihrem Traumjob.

Aufrichtig,