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Leitfaden

Freiwilligenarbeit

Regeln für Freiwilligenarbeit mit Schutzstatus S, was sie bringt und wo Sie Einsätze finden.

Freiwillige besprechen und planen einen gemeinsamen Einsatz in der Schweiz

Freiwilligenarbeit gehört für viele Menschen in der Schweiz zum Alltag. Für neu Zugezogene ist sie zudem ein praktisches Integrationsinstrument: Sprachpraxis, neue Kontakte und erste Schweizer Erfahrung für den Lebenslauf.

Zwei Formen der Freiwilligenarbeit

  • Formell — unbezahlte Tätigkeit für eine Organisation, einen Verein oder eine öffentliche Einrichtung.
  • Informell — freiwillige und unbezahlte Hilfe für andere Haushalte ausserhalb der eigenen Familie (zum Beispiel Nachbarschaftshilfe).

Wie viel Freiwilligenarbeit ist möglich

Mit Schutzstatus S ist Freiwilligenarbeit erlaubt. Die Dachorganisation benevol Schweiz empfiehlt, regelmässige Einsätze im Jahresdurchschnitt auf rund sechs Stunden pro Woche zu begrenzen (Blockeinsätze sind ebenfalls möglich). Das ist ein Branchenstandard und ein Richtwert, keine automatische rechtliche Grenze zwischen Freiwilligenarbeit und Erwerbsarbeit.

Ob eine Tätigkeit als Arbeit gilt, wird nach der Gesamtheit der Merkmale beurteilt: Art der Aufgaben, Regelmässigkeit und Umfang, Unterordnung unter die Organisation, eine Entschädigung über die tatsächlichen Auslagen hinaus und die Frage, ob die freiwillige Person eine bezahlte Stelle ersetzt. In Zweifelsfällen entscheidet die kantonale Behörde — fragen Sie sie vorher, nicht erst nach Beginn des Einsatzes.

Spesen

Der Ersatz tatsächlicher Auslagen — Fahrkosten, Verpflegung, Porti, Telefon, zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel — ist nach den benevol-Standards üblich und macht die Tätigkeit für sich allein nicht zu bezahlter Arbeit. Eine regelmässige Entschädigung über die tatsächlichen Auslagen hinaus kann dagegen eine andere Ausgestaltung erfordern; für Pauschalspesen empfiehlt benevol die Genehmigung durch die kantonale Steuerverwaltung.

Wenn Sie ALK-Taggelder oder Sozialhilfe beziehen

Melden Sie regelmässige Freiwilligenarbeit dem RAV oder dem Sozialdienst im Voraus. Freiwilligenarbeit ist nicht verboten, sie darf aber die Stellensuche und die Bereitschaft, sofort eine Stelle anzutreten, nicht behindern — und genau das prüft das RAV. Siehe RAV: Anmeldung, Pflichten und Sanktionen.

Was Freiwilligenarbeit bringt

  • Regelmässige Sprachpraxis in echten Situationen.
  • Neues Wissen, neue Fähigkeiten und berufliche Kontakte.
  • Schweizer Erfahrung und Referenzen, die Sie im Lebenslauf angeben können.
  • Kontakt zu Menschen und zum Leben in Ihrer Gemeinde.

Wo Sie Einsätze finden

  • benevol-jobs.ch — die grösste Börse für Freiwilligeneinsätze: selbst suchen oder ein Profil anlegen, damit gemeinnützige Organisationen Sie finden.
  • benevol.ch — Dachorganisation mit regionalen Fachstellen, die persönlich beraten.
  • Schweizerisches Rotes Kreuz — Freiwilligenprogramme in der ganzen Schweiz.

Fragen Sie auch beim Sozialdienst Ihrer Gemeinde oder bei lokalen ukrainischen Initiativen nach Einsatzmöglichkeiten.

Quellen und nützliche Links

Freiwilligenarbeit mit Status S