Fahrzeugimport (13.20A)
Wenn Sie nach Erhalt des Schutzstatus S beschlossen haben, das Fahrzeug in der Schweiz zu behalten, ist der nächste wichtige Schritt, es nach Schweizer Regeln zu registrieren. Eines der wichtigsten Dokumente in dieser Phase ist das Formular 13.20A.

Es bestätigt, dass das Fahrzeug die Zollabfertigung durchlaufen hat und zur weiteren Registrierung im Kanton übermittelt werden kann.
1. Was ist das Formular 13.20A
Das Formular 13.20A ist ein Dokument, das der Zoll nach der Abfertigung eines Fahrzeugs in der Schweiz ausstellt.
Es wird für den nächsten Schritt benötigt: die Kontaktaufnahme mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt zur Registrierung des Fahrzeugs und zur Erlangung schweizerischer Kontrollschilder.
Einfacher ausgedrückt: Ohne das 13.20A ist eine normale kantonale Fahrzeugregistrierung in der Regel nicht möglich.
2. Wann wird es benötigt
Das Formular 13.20A wird nicht während der normalen vorübergehenden Nutzung eines Fahrzeugs benötigt, sondern dann, wenn Sie sich entschieden haben, das Auto in der Schweiz zu behalten und es nach den lokalen Regeln zu registrieren.
Dies geschieht in der Regel nach Erhalt des Schutzstatus S, wenn das Fahrzeug nicht mehr nach dem alten Schema mit ukrainischen Kontrollschildern ohne Zollabfertigung weiterverwendet werden kann.
3. In welchen Fällen wird das 13.20A ausgestellt
Für Fahrzeuge von Ukrainern mit Schutzstatus S gibt es in der Regel zwei Optionen.
Abfertigung als Umzugsgut. Dieser Weg ist in der Regel der vorteilhafteste. Er ist möglich, wenn Sie das Fahrzeug vor der ersten Einreise in die Schweiz mindestens 6 Monate im Ausland genutzt haben und beabsichtigen, es nach der Einfuhr weiter zu nutzen.
Normale Verzollung. Dieser Weg wird angewendet, wenn die Bedingungen für Umzugsgut nicht erfüllt sind. Er ist in der Regel komplexer und teurer.
In beiden Fällen erhält das Fahrzeug nach der Zollabfertigung das 13.20A und kann dann zur kantonalen Registrierung übergehen.
4. Was für Personen mit Schutzstatus S wichtig ist
Das BAZG hat eine separate Seite speziell für Fahrzeuge von Personen mit Schutzstatus S.
Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Juli 2024 das Formular 15.30 für Personen mit Schutzstatus S nicht mehr verlängert wird und das Fahrzeug muss:
- als Umzugsgut abgefertigt werden;
- oder eine normale Verzollung durchlaufen;
- oder aus der Schweiz ausgeführt werden.
Für die Einreichung zur Abfertigung weist das BAZG darauf hin, dass der Antrag per Post oder persönlich eingereicht werden kann, sofern alle erforderlichen Dokumente beigefügt sind.
5. Welche Dokumente werden für Umzugsgut benötigt
Wenn Sie das Fahrzeug als Umzugsgut abfertigen, nennt das BAZG ausdrücklich folgendes Basispaket an Dokumenten:

- ausgefülltes und unterzeichnetes Formular 18.44;
- Kopie des Ausweis S von beiden Seiten;
- Original des Formulars 15.30, falls vorhanden;
- Kopien der Fahrzeugdokumente;
- wenn aus den Fahrzeugdokumenten nicht ersichtlich ist, dass Sie es im Ausland mindestens 6 Monate lang benutzt haben, muss dies mit anderen entsprechenden Dokumenten bestätigt werden.
Das Formular zum Ausfüllen selbst: Formular 18.44: Zollveranlagung von Übersiedlungsgut.
In der Praxis kann der Zoll auch zusätzliche Nachweise verlangen, zum Beispiel einen Mietvertrag für die Wohnung und, falls vorhanden, einen Arbeitsvertrag. In einzelnen Fällen kann der Zoll auch verlangen, das Fahrzeug persönlich vorzuführen. Daher ist es ratsam, vor der Einreichung der Dokumente beim BAZG im Voraus abzuklären, was genau in Ihrer Situation benötigt wird.
6. Welche Dokumente werden für die ordentliche Verzollung benötigt
Wenn die Bedingungen für Umzugsgut nicht erfüllt sind, gibt das BAZG für die ordentliche Verzollung folgendes Basispaket an:
- elektronische Einfuhrzollanmeldung;
- Kopien der Fahrzeugdokumente;
- Angaben zur Bestimmung des aktuellen Fahrzeugwerts, zum Beispiel Kaufpreis und aktueller Kilometerstand, oder eine Schätzung einer Garage / Werkstatt;
- Original des Formulars 15.30, falls Sie es besitzen.
Gerade für die ordentliche Verzollung weist das BAZG gesondert darauf hin, dass später ein Nachweis der Einhaltung europäischer Standards, zum Beispiel ein Certificate of Conformity (CoC), erforderlich sein kann.
7. Was tun nach Erhalt des 13.20A
Nachdem der Zoll das Fahrzeug abgefertigt und das 13.20A ausgestellt hat, ist der nächste Schritt, sich an das kantonale Strassenverkehrsamt am Wohnort zu wenden.
Dort werden folgende Fragen geklärt:
- Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr;
- Prüfung der Dokumente;
- Registrierung;
- Erhalt schweizerischer Kontrollschilder.
Das heisst, das 13.20A ersetzt die Registrierung nicht, sondern ebnet den Weg dazu.
8. Wichtige Nuancen
Solange das Fahrzeug keine schweizerischen Kontrollschilder hat, benötigt es eine gültige Versicherung, die in der Schweiz anerkannt wird. Für ukrainische Fahrzeuge ist dies in der Regel die Grüne Karte.
Und noch eine praktische Schlussfolgerung: Wenn Sie ein altes Formular 15.30 besitzen, kann es als Teil des Dokumentenpakets für die weitere Abwicklung wichtig sein, aber nicht mehr als Grundlage, um nach dem alten Schema weiterzufahren.
9. Im Zweifelsfall besser direkt schreiben
Wenn Sie Fragen zu Dokumenten, Registrierung, MFK, COC, Technisches Datenblatt, 15.30, 13.20A oder zur Zulassung eines bestimmten Fahrzeugs haben, ist es besser, nicht in Foren und Chats zu spekulieren, sondern direkt an Ihr kantonales Strassenverkehrsamt und an den Zoll zu schreiben.
Für Zürich ist eine praktische Option, an das STVA zu schreiben, zum Beispiel an info@stva.zh.ch oder über das offizielle Kontaktformular. In anderen Kantonen orientieren Sie sich am offiziellen Website Ihres Strassenverkehrsamtes / Service des automobiles.
Dasselbe gilt für Fragen der Zollabfertigung. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Dokument in Ihrem Fall genau benötigt wird, ist es besser, dem Zoll im Voraus zu schreiben und eine Antwort zu erhalten, bevor Sie das Dossier einreichen oder die Grenze besuchen.