Autozulassung und Nummernschilder
Wenn das Auto bereits vom Zoll abgefertigt wurde und Sie ein 13.20A haben, müssen Sie es im nächsten Schritt im Kanton anmelden und Schweizer Kennzeichen erhalten. Die Regeln hängen bereits in diesem Stadium nicht nur vom Bundeszoll, sondern auch vom Kanton ab.
1. Wenn die Registrierung beginnt
Die Registrierung beginnt nach der Zollabfertigung des Autos.
In der Praxis bedeutet das:
- Sie haben bereits 13,20 A;
- das Fahrzeug ist entweder als Umzugsgut registriert oder hat die normale Zollabfertigung durchlaufen;
- Dann müssen Sie sich an das kantonale Strassenamt Ihres Wohnortes wenden.
Der Kanton entscheidet über die Zulassung des Fahrzeugs zum Betrieb, die technische Kontrolle, die Zulassung und die Ausstellung von Kontrollschildern.
2. Was normalerweise fast überall benötigt wird
In den meisten Kantonen ist die Grundlogik ähnlich. Nach dem Zoll benötigen Sie in der Regel:
- 13.20A mit Zollstempel;
- originale ausländische Papiere für das Auto;
- Versicherungsbestätigung einer Schweizer Versicherungsgesellschaft;
- bei Vorliegen von COC oder anderen Compliance-Dokumenten;
- zusätzliche technische Dokumente, wenn das Fahrzeug nicht der europäischen Standardtypisierung entspricht.
Der Kanton ordnet dann je nach Verfahren eine technische Prüfung an oder nimmt das Dossier zur Registrierung an.
3. Was ist MFK?
MFK ist eine kantonale technische Kontrolle eines Fahrzeugs vor der Zulassung oder im weiteren Betrieb.
In verschiedenen Kantonen kann es unterschiedlich heißen:
- MFK in deutschsprachigen Kantonen;
- Fachwissen oder Kontrolltechnik bei französischsprachigen Personen;
- Aber der Inhalt ist derselbe: Das Auto wird überprüft, bevor es gefahren werden darf und Kennzeichen ausgestellt werden.

Bei bestandener Prüfung und ordnungsgemäßen Unterlagen stellt der Kanton Schweizer Kontrollschilder und ein Meldedokument aus.
4. Wie erfolgt die Registrierung bei STVA und die Vorbereitung auf MFK?
In der Praxis sieht der Prozess in Zürich meist so aus: Zuerst reicht man ein Dossier für ein importiertes Auto ein, dann prüft die STVA die Dokumente und ordnet eine Zulassungsprüfung an.
Nach der Terminvereinbarung für die Besichtigung erhalten Sie eine Bestätigung mit Ort und Uhrzeit der Besichtigung. Wenn auf dem Schreiben die Zulassungsprüfung vermerkt ist und Sie einen gültigen Versicherungsnachweis haben, erlaubt Ihnen die STVA Zürich, am Tag der Inspektion auf direktem Weg dorthin zu fahren, auch ohne Kennzeichen.
Vor dem MFK selbst ist es besser, das Auto im Voraus vorzubereiten. Das offizielle STVA-Zürich-Denkmal empfiehlt, dass das Auto technisch einwandfrei, sauber und in einem aufgewärmten Zustand präsentiert wird. Wenn das Auto stark verschmutzt ist und die Ladung schlecht gesichert ist, kann es sein, dass die Inspektion nicht abgeschlossen wird.
Als Unterlagen empfiehlt die STVA Zürich, den Fahrzeugausweis sowie sämtliche Begleitpapiere wie COC, DTC-Gutachten, Fakt-Gutachten und weitere Bestätigungen im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung mitzunehmen. In der Praxis bedeutet das für ein importiertes Auto: Sie müssen sowohl 13.20A als auch die technischen Unterlagen bei sich haben, die Sie bereits im Dossier eingereicht haben.
Separat empfiehlt STVA, das Auto im Fachbetrieb aufzubereiten, also in einer Fachwerkstatt oder durch einen Fachmann, der die Anforderungen der MFK versteht. Bei Importautos ist dies besonders nützlich, wenn Fragen zu Beleuchtung, Reifen, Abgasen, Geräuschen oder zusätzlichen Dokumenten bestehen.

5. Was in den Kantonen wichtig ist
Die kantonalen Verfahren unterscheiden sich wesentlich stärker, als es auf den ersten Blick scheint.
Zürich. Der Kanton unterteilt die Importe sehr detailliert nach Szenarien: Umzugsgut, im Ausland gekaufte Autos, vorübergehend importierte Autos, Importe mit Schweizer Betriebserlaubnis und andere Importe. Jedes Szenario verfügt über eine eigene Liste von Dokumenten. Sie können Unterlagen online oder per Post einreichen. Zurich trennt auch mögliche Anforderungen für COC, CO2, EMV/NEV und AWD.
Es gibt auch praktische Klarstellungen, die auf der allgemeinen kantonalen Seite nicht immer sichtbar sind. In der Korrespondenz mit der STVA Zürich zum konkreten Fall der Anmeldung eines Fahrzeugs als Umzugsgut bestätigte die Agentur, dass die Euro-5-Norm für einen solchen Fall akzeptabel sei.
Die STVA Zürich wies außerdem darauf hin, dass bei Fahrzeugen ohne COC das technische Dossier oder der technische Pass vorab zur vorläufigen Beurteilung zugesandt werden kann.
Unabhängig davon erinnerten sie an die mögliche Anforderung, die Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit nachzuweisen: Nachweis über die Pridlichkeit der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV ECE R10). Bei nicht standardmäßigen Importen ist dies ein wichtiger Punkt, der vor der Anmeldung zur Inspektion besser geklärt werden sollte.
Bern. Der Kanton legt großen Wert auf den vorläufigen Prüfungsauftrag. Ohne ein vollständiges Dokumentenpaket kommt der Prozess nicht voran. Nach erfolgreicher Prüfung sind für die Nummernvergabe Versicherungen, ausländische Originalpapiere, alte Nummern und nach der Überprüfung zurückgegebene Papiere, darunter auch 13.20A, erforderlich.
Vo. Im Kanton Vaux wird das Dossier zunächst gesammelt und erst nach der Prüfung wird eine technische Kontrolle angesetzt. Die Akten über importierte Autos werden zentral in Lausanne bearbeitet.
Genf. Die technischen Voraussetzungen finden Sie hier im Detail. Bei importierten Fahrzeugen liegt der Schwerpunkt stärker auf COC, der Bestätigung von Normen und in einigen Fällen auf der zusätzlichen Bearbeitung von Dokumenten durch OFROU/ASTRA auf der CO2-Linie.
6. Wo am häufigsten Schwierigkeiten auftreten
In der Praxis treten Probleme meist nicht bei der Registrierung selbst, sondern bei einer Reihe von Dokumenten auf.
Wenn das Auto nicht über ein europäisches COC verfügt, wird in der Praxis häufig ein Technisches Datenblatt (TDS) beim Hersteller oder offiziellen Markenvertreter bestellt.
Dabei handelt es sich um ein technisches Datenblatt, das für ein bestimmtes Fahrzeug anhand der Fahrgestellnummer zusammengestellt wurde. Es gibt in der Regel die Umweltklasse, den Geräuschpegel, die Achslast und andere Merkmale an, die Prüfer für die Registrierung und Dateneingabe im Schweizer Fahrzeugausweis benötigen.

Besonders sorgfältig prüfen müssen Sie:
- ob es ein COC gibt;
- ob eine CO2-Bestätigung erforderlich ist;
- ob zusätzliche technische Bestätigungen erforderlich sind;
- Entspricht das Auto den europäischen Standards?
- Hat der Kanton Ihr Dokumentenpaket vor dem Kontrolltermin angenommen?

Um zu verstehen, wie ein Certificate of Conformity (COC) aussieht, können Sie sich hier auch ein Praxisbeispiel und weitere Informationen ansehen:eurococ.eu.
Dies ist ein kommerzieller Dienst, keine offizielle Quelle der Schweizer Regierung. Deshalb ist es besser, vor der Bestellung eines Dokuments zunächst die Anforderungen Ihres Kantons und des Autoherstellers abzuklären.
Je ausgefallener das Auto ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kanton zusätzliche Papiere verlangt.
7. Versicherung vor Erhalt der Nummern
Um Schweizer Kennzeichen zu erhalten, muss das Auto über eine in der Schweiz anerkannte Versicherung verfügen.
Für ukrainische Autos in der Übergangsphase gilt in der Regel:
- Green Card, solange das Auto noch ukrainische Nummernschilder hat;
- Anschließend Bestätigung der Schweizer Versicherungsgesellschaft für die kantonale Anmeldung.

Ohne Versicherungsnachweis dürfen sie weder zur MFK noch zur Meldekontrolle, sodass die kantonale Anmeldung nicht vorankommt.
8. Überprüfung der Dokumente vor dem Besuch
Einige Tage vor dem Besuch bei der STVA lohnt es sich, das gesamte Dokumentenpaket noch einmal zu prüfen: 13.20A, ausländische Papiere für das Auto, COC oder technische Daten, Ernennungsschreiben zur Inspektion, Personalausweis und alle vom Kanton geforderten zusätzlichen Papiere. Überprüfen Sie außerdem unbedingt, ob die elektronische Versicherungsbestätigung bereits an das Verkehrsamt gesendet wurde. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich vorab an die Versicherung wenden und um eine erneute Zusendung der Bestätigung bitten.
Im Kanton Zürich kann dies online bei der STVA Zürich überprüft werden:ob eine elektronische Versicherungsbestätigung vorliegt.
In einem anderen Kanton kann das Verfahren anders aussehen: Das Dokument hat möglicherweise einen anderen Namen, die Online-Überprüfung befindet sich möglicherweise auf einer anderen Seite oder ist überhaupt nicht vorhanden. Informieren Sie sich deshalb vor Ihrem Besuch über die Hinweise Ihres kantonalen Strassenamtes.
9. Wie der Prozess Schritt für Schritt aussieht
In vereinfachter Form läuft das Verfahren meist wie folgt ab:
- Melden Sie das Auto beim Zoll an und erhalten Sie 13,20 A;
- Sammeln Sie eine Reihe von Dokumenten für Ihren Kanton.
- ein Gesuch oder Dossier beim kantonalen Strassenamt einreichen;
- ggf. technische Prüfung / MFK / Gutachten bestehen;
- Störungen beseitigen, wenn sie am MFK erkannt werden;
- zu einem neuen Termin zur Wiederholungs-MFK kommen, den STVA per Brief verschicken wird;
- Schweizer Kennzeichen und ein Zulassungsdokument besorgen.
- Wenn das Auto in der Ukraine zugelassen wurde, übergeben Sie dem ukrainischen Konsulat die alten ukrainischen Nummernschilder und die Fahrzeugzulassungsbescheinigung (technischer Pass).

10. Bestellnummern und Auktionen
Ordentliche Nummern werden vom Kanton selbst vergeben. In manchen Kantonen besteht jedoch die Möglichkeit, die gewünschte Kombination direkt zu kaufen oder an offiziellen Nummernauktionen teilzunehmen.
Sie müssen sich hier nur auf die offiziellen kantonalen Plattformen konzentrieren.
In:SondernummernUndErwerben Sie die Verwendung einer bestimmten Plattennummer für eine bestimmte Kombination.
11. Mögliche Kosten
Es können etwa folgende Kosten entstehen. Einige davon hängen vom Kanton, dem Auto, dem Zulassungsdatum und der Notwendigkeit zusätzlicher Dokumente ab.
- Form 13.20A: ±20 CHF;
- CoC: ±200 CHF oder Technisches Datenblatt: ±350 CHF;
- Vorbereitung für MFK in der Garage: ±100 CHF;
- Unterbodenwaschanlage: ±100 CHF;
- Waschen des Bodens in einer automatischen Autowaschanlage: +±5 CHF zu einer normalen Autowaschanlage;
- Fahrzeugprüfung / MFK bei STVA Zürich: ±180 CHF;
- Fahrzeugausweis: ±42 CHF;
- Kontrollschilderpaar: ±40 CHF;
- Registrierungsgebühr / Einlösungsgebühr: ±30 CHF;
- zusätzlicher Eintrag oder Kantonsvermerk im Fahrzeugausweis: ±20 CHF bei Bedarf;
- Verkehrsabgabe: abhängig vom Fahrzeug und Zeitraum. Im Beispiel Zürich betrug der jährliche Betrag 458 CHF, für einen Teil des Jahres wurden 276,05 CHF berechnet.
In diesem Beispiel würde die Gesamtrechnung für die STVA Zürich nach erfolgreicher Verifizierung und Registrierung ca. CHF 588.05 betragen. Dabei handelt es sich nicht um einen einheitlichen Preis: Informieren Sie sich vor der Anmeldung besser über die Tarife Ihres Kantons und lassen Sie einen Spielraum im Budget.