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Leitfaden

Autozulassung und Nummernschilder

Autozulassung und Nummernschilder

Wenn das Auto bereits beim Zoll abgefertigt wurde und Sie das 13.20A haben, ist der nächste Schritt, es im Kanton zu registrieren und Schweizer Kontrollschilder zu erhalten. Auf dieser Stufe hängen die Regeln nicht mehr nur vom Bundeszoll ab, sondern auch vom Kanton.

1. Wann die Registrierung beginnt

Die Registrierung beginnt nach der Zollabfertigung des Fahrzeugs.

In der Praxis bedeutet das:

  • Sie haben bereits das 13.20A;
  • das Auto ist entweder als Umzugsgut deklariert oder hat die normale Verzollung durchlaufen;
  • als Nächstes müssen Sie sich an das kantonale Strassenverkehrsamt an Ihrem Wohnort wenden.

Es ist der Kanton, der über die Zulassung des Fahrzeugs zum Strassenverkehr, die technische Prüfung, die Registrierung und die Erteilung von Kontrollschildern entscheidet.

2. Was normalerweise fast überall benötigt wird

In den meisten Kantonen ist die grundlegende Logik ähnlich. Nach dem Zoll werden in der Regel benötigt:

  • das 13.20A mit dem Zollstempel;
  • die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original;
  • der Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherungsgesellschaft;
  • falls vorhanden, das CoC oder andere Konformitätsdokumente;
  • zusätzliche technische Dokumente, wenn das Fahrzeug nicht der europäischen Standard-Typisierung entspricht.

Danach setzt der Kanton eine technische Prüfung an oder nimmt das Dossier zur Registrierung entgegen, je nach seinem Verfahren.

3. Was ist die MFK

Die MFK ist die kantonale technische Prüfung des Fahrzeugs vor der Registrierung oder beim späteren Betrieb.

In den verschiedenen Kantonen kann dies unterschiedlich bezeichnet werden:

  • MFK in den deutschsprachigen Kantonen;
  • Expertise oder contrôle technique in den französischsprachigen;
  • aber die Bedeutung ist dieselbe: Das Fahrzeug wird vor der Zulassung zum Verkehr und der Zuteilung der Kontrollschilder geprüft.
STVA Zürich: Halle für die technische Fahrzeugprüfung

Wenn die Prüfung bestanden ist und die Dokumente in Ordnung sind, stellt der Kanton Schweizer Kontrollschilder und den Fahrzeugausweis aus.

4. Wie die Registrierung beim STVA und die Vorbereitung auf die MFK ablaufen

In der Praxis in Zürich sieht der Prozess meistens so aus: Zuerst reichen Sie das Dossier für das importierte Fahrzeug ein, danach prüft das STVA die Dokumente und setzt die Zulassungsprüfung, also die technische Registrierungsprüfung, an.

Nach der Ansetzung der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung mit Ort und Zeit des Termins. Wenn im Schreiben «Zulassungsprüfung» steht und Sie über einen gültigen Versicherungsnachweis verfügen, erlaubt das STVA Zürich, am Tag der Prüfung auf direktem Weg auch ohne Kontrollschilder dorthin zu fahren.

Auf die MFK selbst bereitet man das Fahrzeug am besten im Voraus vor. Das offizielle Merkblatt des STVA Zürich empfiehlt, dass das Auto technisch einwandfrei, sauber und in betriebswarmem Zustand vorgeführt wird. Wenn das Fahrzeug stark verschmutzt oder die Ladung schlecht gesichert ist, kann die Prüfung abgebrochen werden.

An Dokumenten empfiehlt das STVA Zürich, den Fahrzeugausweis und alle Begleitpapiere wie CoC, DTC-Gutachten, FAKT-Gutachten und andere Nachweise mitzubringen, die sich auf die Zulassung des Fahrzeugs beziehen. In der Praxis bedeutet dies für ein importiertes Fahrzeug: Sie müssen sowohl 13.20A als auch die technischen Dokumente, die Sie bereits im Dossier eingereicht haben, mit sich führen.

Zudem empfiehlt das STVA, das Fahrzeug durch einen Fachbetrieb vorbereiten zu lassen, also in einer spezialisierten Werkstatt oder durch einen Fachmann, der die Anforderungen der MFK kennt. Für importierte Autos ist dies besonders nützlich, wenn Fragen zu Beleuchtung, Reifen, Abgasen, Lärm oder zusätzlichen Dokumenten bestehen.

STVA Zürich: Fahrzeuge bei der technischen Prüfung MFK

5. Was kantonal wichtig ist

Die kantonalen Verfahren unterscheiden sich deutlich stärker, als es auf den ersten Blick scheint.

Zürich. Der Kanton unterteilt den Import sehr detailliert nach Szenarien: Umzugsgut, im Ausland gekauftes Auto, vorübergehend eingeführtes Auto, Import mit Schweizer Typengenehmigung und sonstiger Import. Für jedes Szenario gibt es eine eigene Dokumentenliste. Die Dokumente können online oder per Post eingereicht werden. Zudem hebt Zürich mögliche Anforderungen bezüglich CoC, CO2, EMV/NEV und AWD separat hervor.

Es gibt auch praktische Präzisierungen, die nicht immer auf der allgemeinen kantonalen Website ersichtlich sind. Aus dem Schriftverkehr mit dem STVA Zürich zu einem konkreten Fall der Zulassung eines Fahrzeugs als Umzugsgut hat die Behörde bestätigt, dass für einen solchen Fall die Euro-5-Norm zulässig ist.

Zudem wies das STVA Zürich darauf hin, dass, wenn das Fahrzeug über kein CoC verfügt, das technische Dossier oder der Fahrzeugausweis vorab zur Vorprüfung eingereicht werden können.

Zudem erinnerten sie an die mögliche Anforderung, den Nachweis über die Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV ECE R10) zu erbringen. Für nicht standardmässige Importe ist dies ein wichtiger Punkt, der am besten vor der Anmeldung zur Prüfung geklärt werden sollte.

Bern. Der Kanton legt grossen Wert auf den vorgängigen Prüfungsauftrag. Ohne vollständiges Dossier geht es nicht vorwärts. Nach erfolgreicher Prüfung werden für die Zuteilung der Kontrollschilder der Versicherungsnachweis, die Originale der ausländischen Dokumente, die alten Kontrollschilder und die nach der Prüfung zurückgegebenen Unterlagen, einschliesslich 13.20A, benötigt.

Waadt. Im Kanton Waadt wird zuerst ein Dossier zusammengestellt, und erst nach dessen Prüfung wird eine MFK vereinbart. Dossiers für importierte Fahrzeuge werden zentral in Lausanne bearbeitet.

Genf. Hier werden die technischen Anforderungen besonders detailliert beschrieben. Bei importierten Fahrzeugen liegt der Schwerpunkt stärker auf dem CoC, dem Nachweis von Normen und in Einzelfällen auf der zusätzlichen Bearbeitung von Dokumenten durch das ASTRA (OFROU/ASTRA) im Bereich CO2.

6. Wo am häufigsten Schwierigkeiten auftreten

In der Praxis treten Probleme meistens nicht bei der Registrierung selbst auf, sondern beim Dokumentendossier.

Wenn das Fahrzeug kein europäisches CoC hat, wird in der Praxis oft ein Technical Data Sheet (TDS), auf Deutsch Technisches Datenblatt, beim Hersteller oder offiziellen Markenvertreter bestellt.

Dies ist ein technisches Datenblatt, das für ein bestimmtes Fahrzeug anhand der VIN-Nummer erstellt wird. Darin werden in der Regel die Schadstoffklasse, der Geräuschpegel, die Achslasten und andere Merkmale angegeben, die die Experten für die Registrierung und den Eintrag der Daten in den Schweizer Fahrzeugausweis benötigen.

Beispiel Technical Data Sheet / Technisches Datenblatt vom Hersteller

Besonders sorgfältig muss geprüft werden:

  • ob ein CoC vorhanden ist;
  • ob ein CO2-Nachweis erforderlich ist;
  • ob zusätzliche technische Nachweise erforderlich sind;
  • ob das Fahrzeug den europäischen Normen entspricht;
  • ob der Kanton Ihr Dokumentendossier vor der Terminierung der Prüfung akzeptiert hat.
Beispiel für ein europäisches Certificate of Conformity (CoC)

Um zu verstehen, wie ein Certificate of Conformity (CoC) aussieht, können Sie hier auch ein praktisches Beispiel und zusätzliche Informationen einsehen: eurococ.eu.

Dies ist ein kommerzieller Dienst und keine offizielle Schweizer Regierungsquelle. Daher ist es ratsam, vor der Bestellung des Dokuments zunächst die Anforderungen Ihres Kantons und des Fahrzeugherstellers abzuklären.

Je unkonventioneller das Fahrzeug ist, desto grösser ist die Chance, dass der Kanton zusätzliche Unterlagen verlangt.

7. Versicherung vor dem Erhalt der Kontrollschilder

Vor dem Erhalt der Schweizer Kontrollschilder muss das Fahrzeug über eine in der Schweiz anerkannte Versicherung verfügen.

Für ukrainische Fahrzeuge in der Übergangsphase ist dies üblicherweise:

  • die Grüne Karte, solange das Fahrzeug noch ukrainische Kontrollschilder hat;
  • danach der Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherungsgesellschaft für die Zulassung im Kanton.
Beispiel eines elektronischen Versicherungsnachweises für die Fahrzeugzulassung

Ohne Versicherungsnachweis wird man nicht zur MFK oder zur Zulassungsprüfung zugelassen, weshalb die kantonale Registrierung nicht weitergeht.

8. Überprüfung der Dokumente vor dem Termin

Einige Tage vor dem Termin beim STVA lohnt es sich, das gesamte Dokumentenpaket noch einmal zu überprüfen: 13.20A, ausländische Fahrzeugpapiere, CoC oder Technisches Datenblatt, das Einladungsschreiben zur Prüfung, den Identitätsausweis und alle zusätzlichen Unterlagen, die der Kanton verlangt hat. Stellen Sie ausserdem sicher, dass der elektronische Versicherungsnachweis bereits an das Strassenverkehrsamt übermittelt wurde. Falls nicht, kontaktieren Sie die Versicherung im Voraus und bitten Sie darum, den Nachweis erneut zu senden.

Im Kanton Zürich kann dies online auf der Website des STVA Zürich überprüft werden: ob der elektronische Versicherungsnachweis eingegangen ist.

In anderen Kantonen kann das Verfahren anders aussehen: Das Dokument heisst möglicherweise anders, die Online-Überprüfung befindet sich auf einer anderen Seite oder existiert gar nicht. Prüfen Sie daher vor dem Termin genau die Anweisungen Ihres kantonalen Strassenverkehrsamts.

9. Wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft

In vereinfachter Form sieht das Verfahren meistens so aus:

  • das Fahrzeug beim Zoll abfertigen und das 13.20A erhalten;
  • die Dokumente für den eigenen Kanton zusammenstellen;
  • das Gesuch oder Dossier beim kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen;
  • die MFK / expertise absolvieren, falls erforderlich;
  • Mängel beheben, falls diese bei der MFK festgestellt wurden;
  • zur erneuten MFK zu einem neuen Termin erscheinen, den das STVA per Brief zusendet;
  • die Schweizer Kontrollschilder und den Fahrzeugausweis erhalten;
  • wenn das Auto eine ukrainische Zulassung hatte, die alten ukrainischen Kontrollschilder und den Fahrzeugausweis beim Konsulat der Ukraine abgeben.
Schweizer Kontrollschilder

10. Wunschkontrollschilder und Auktionen

Normale Kontrollschilder teilt der Kanton selbst zu. In einigen Kantonen kann man die gewünschte Kombination jedoch direkt kaufen oder an offiziellen Auktionen für Kontrollschilder teilnehmen.

Hierbei sollte man sich ausschliesslich an den offiziellen kantonalen Plattformen orientieren.

11. Mögliche Kosten

Schätzungsweise können folgende Kosten anfallen:

  • Formular 13.20A: ±20 CHF;
  • CoC: ±200 CHF oder Technisches Datenblatt: ±350 CHF;
  • Vorbereitung auf die MFK in der Garage: ±100 CHF;
  • Motorraumwäsche: ±100 CHF;
  • Unterbodenwäsche in der Waschanlage: +±5 CHF zur normalen Wäsche;
  • MFK-Gebühr: ±180 CHF.

12. Nützliche Links