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Leitfaden

Grundlagen der Besteuerung in der Schweiz

Wie Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern geregelt sind.

In der Schweiz werden Steuern auf drei Ebenen erhoben: Bund, Kanton und Gemeinde. Aus diesem Grund können zwei Personen mit gleichem Einkommen je nach Wohnort unterschiedliche Beträge zahlen.

Grundprinzipien

  • Auf das persönliche Einkommen wird eine direkte Bundessteuer erhoben. Der Steuersatz ist progressiv: Der Steueranteil steigt mit der Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens.
  • Kantonale und kommunale Steuern richten sich nach den Gesetzen des Kantons und dem Steuersatz der Gemeinde.
  • Alle Kantone und Gemeinden erheben von Privatpersonen eine Grundsteuer.
  • Das zu versteuernde Einkommen ist kein Bruttolohn: Abzugsfähige Ausgaben und Abzüge werden vom Einkommen abgezogen.
  • Die Höhe hängt auch vom Familienstand, den Kindern, dem Religionsstand, dem Vermögen und anderen Umständen ab.

Zwei Hauptzahlungsmethoden

Quellensteuer

Bei vielen ausländischen Arbeitnehmern ohne C-Bewilligung behält der Arbeitgeber jeden Monat die Steuer direkt vom Lohn ein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung erforderlich oder vorteilhaft sein. Informieren Sie sich über die Regeln und Fristen in Ihrem Kanton.

Normalbesteuerung durch Deklaration

Das Finanzamt ermittelt die Steuer anhand der jährlichen Einkommens-, Vermögens- und Abzugserklärung. Der Kanton erhebt Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.

Was sie erklären

  • Gehalt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Nebenjobs, Renten und sonstige Einkünfte
  • Bankkonten, Bargeld, Wertpapiere, Immobilien und andere Vermögenswerte
  • ausländische Einkünfte und Vermögenswerte entsprechend den Anforderungen der Erklärung
  • Schulden und Ausgaben, die abzugsfähig sind

Was oft mit Steuern verwechselt wird

AHV/IV/EO-, ALV-, Pensionskassen- und Unfallversicherungsabzüge sind Sozial- und Versicherungsbeiträge. Sie mindern den Nettolohn, sind aber nicht dasselbe wie die Einkommensteuer.

Kirchensteuer

Bei der Anmeldung in der Gemeinde werden Sie nach der Konfession gefragt. Wer die Zugehörigkeit zu einer staatlich anerkannten Kirche angibt — römisch-katholisch, evangelisch-reformiert oder christkatholisch — zahlt in den meisten Kantonen Kirchensteuer. Ukrainische orthodoxe Gemeinden sind meist keine anerkannten Kirchen, die Angabe einer orthodoxen Konfession löst daher in der Regel keine Steuer aus. Griechisch-Katholische sollten aufmerksam sein: Wegen der Einheit mit der römisch-katholischen Kirche kann der Eintrag «katholisch» zur Besteuerung führen.

  • prüfen Sie, was bei der Anmeldung und in der Steuererklärung als Konfession eingetragen ist
  • der Austritt aus einer anerkannten Kirche erfolgt schriftlich bei der Pfarrei am Wohnort; nach der Bestätigung endet die Steuer

Wo sind die niedrigsten und höchsten Steuern?

Es gibt keinen allgemeingültigen Mindest- oder Höchstsatz: Das Ergebnis hängt vom Steuerjahr, dem Einkommen, dem Familienstand, den Kindern, der Konfession und der Gemeinde ab. Laut offizieller ESTV-Statistik weist Baar im Kanton Zug für eine alleinstehende Person ohne Kinder und Kirchensteuer mit einem Bruttoeinkommen von 100.000 Franken im Jahr 2025 das niedrigste Ergebnis auf: 5.504 Franken oder 5,50 Prozent. Am höchsten ist Les Verrières im Kanton Neuenburg: 19.287 CHF oder 19,29 %.

Innerhalb des Kantons Zürich weist Kilchberg im gleichen Szenario das niedrigste Ergebnis auf: CHF 9'833 pro Jahr oder 9,83 %. Am höchsten ist Maschwanden: CHF 12'550, bzw. 12,55 %. Die Differenz zwischen den beiden Gemeinden beträgt selbst bei gleichem Einkommen und gleichen Personendaten 2717 Franken pro Jahr.

Diese Zahlen repräsentieren ein bestimmtes Szenario und keine dauerhafte Rangfolge. Wenn Sie Ihr Einkommen, Ihren Familienstand, Ihre Kinder, Ihre Religion oder Ihr Jahr ändern, ändern sich auch die Mindest-, Höchst- und Beträge.

Offizieller ESTV-Vergleich:Schweizer Steuerrechner

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Wie unterscheiden sich Beiträge in die Pensionskasse und 3a vom ordentlichen Sparen:2. SäuleUnd3. Säule 3a und 3b.

Ressourcen und nützliche Links

Das offizielle ch.ch-Portal:Steuern zahlen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV:Das Schweizer Steuersystem, Ausgabe 2025

Bedingungen und Beträge können sich ändern. Überprüft am 10. Juli 2026. Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung dar.

Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.