1. Säule: staatliche Rente AHV/AVS
Obligatorische Staatssicherheit, Beiträge, Lücken und künftige Rentenprüfung.
Die erste Säule ist die staatliche Altersvorsorge bei Verlust des Ernährers oder Invalidität. Es umfasst AHV/AVS, IV/AI und Nebenleistungen. Ihr Zweck ist die Deckung grundlegender Lebensbedürfnisse.
Wie es funktioniert
- Die AHV/AHV ist für Personen, die in der Schweiz leben oder arbeiten, obligatorisch.
- Es handelt sich um ein Solidarsystem: Laufende Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Selbstständigen und anderen Versicherten finanzieren laufende Leistungen.
- Bei Arbeitnehmern behält der Arbeitgeber Beiträge vom Gehalt ein und zahlt seinen Anteil.
- Die Höhe der künftigen Rente hängt insbesondere von der Dauer der Beitragszahlung und dem Durchschnittseinkommen ab.
Warum ist es wichtig, auf Lücken zu prüfen?
Ein Jahr versäumter AHV-Beiträge kann Ihre künftige Rente um rund 2,3 % mindern. Lücken können durch eine Arbeits-, Studienunterbrechung, einen Auslandsaufenthalt oder einen Verwaltungsfehler entstehen.
- Bestellen Sie einen individuellen AHV-Kontoauszug und überprüfen Sie die angerechneten Jahre und das Einkommen
- Wenn Sie einen Fehler sehen, wenden Sie sich an die zuständige Ausgleichskasse und lassen Sie sich dies bestätigen
- Nutzen Sie den offiziellen ESCAL-Rechner für eine ungefähre Schätzung Ihrer zukünftigen Rente
Erziehungsgutschriften für Jahre mit Kindern
Für jedes Jahr, in dem Sie Kinder unter 16 Jahren betreut haben, wird bei der Rentenberechnung ein fiktives Einkommen angerechnet — die Erziehungsgutschrift in der Höhe der dreifachen minimalen Jahresrente: CHF 45 360 im Jahr 2026. Das ist keine separate Auszahlung — die Gutschrift erhöht das massgebende Durchschnittseinkommen und ist besonders wichtig für Eltern mit Erwerbsunterbrüchen.
- in der Ehe wird die Gutschrift hälftig zwischen den Ehegatten geteilt
- bei geschiedenen oder unverheirateten Eltern mit gemeinsamer Sorge regeln Vereinbarung oder Behördenentscheid die Zuteilung
- die Gutschriften werden bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt; prüfen Sie die Daten trotzdem im Auszug des individuellen Kontos
Beiträge, wenn Sie nicht arbeiten
Personen mit Status S ohne Erwerbstätigkeit und ohne Aufenthaltsbewilligung zahlen keine AHV/IV/EO-Beiträge — die Beitragspflicht ist sistiert. Die Kehrseite: Diese Jahre bringen keine Beiträge, die künftige Rente wächst in dieser Zeit nicht.
- mit Arbeitsbeginn werden die Beiträge wie üblich vom Lohn abgezogen
- nach dem Wechsel zur B-Bewilligung gilt die Beitragspflicht auch ohne Arbeit: Nichterwerbstätige zahlen mindestens CHF 530 pro Jahr
- prüfen Sie regelmässig den Auszug aus dem individuellen AHV-Konto, um die angerechneten Jahre zu sehen
Rentenalter und Leistungen
Das Referenzrentenalter wird schrittweise vereinheitlicht. Für Männer beträgt es 65 Jahre; für Frauen steigt es schrittweise nach Geburtsjahrgang: Frauen mit Jahrgang 1962 erreichen es mit 64 Jahren und 6 Monaten, ab 2028 gilt einheitlich 65 Jahre. Ein vorzeitiger Bezug eines Teils der Rente oder eine Stundung ist möglich, allerdings ändert sich dadurch die Höhe der Zahlungen.
Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 an Altersrentner ausbezahlt. Sie gilt nicht für Hinterlassenenrenten oder IV/AI-Renten. Die Finanzierung ist noch nicht endgültig: Am 29. November 2026 ist eine Abstimmung über eine Mehrwertsteuererhöhung geplant; auf die Auszahlung im Dezember 2026 hat dies keinen Einfluss.
Verwandte Materialien
Renten und sonstige Einkünfte müssen in der Steuererklärung korrekt angegeben werden. Sehen:So füllen Sie eine Steuererklärung aus.
Allgemeine Regeln der Einkommensbesteuerung:Grundlagen der Besteuerung in der Schweiz.
Offizielle Quellen
Das offizielle ch.ch-Portal:AHV-Beiträge
Amtlicher Rentenbescheid:Escal
Eidgenössisches Sozialversicherungsdepartement:13. AHV-Rente
Bedingungen und Beträge können sich ändern. Überprüft am 10. Juli 2026. Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung dar.
Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.