3. Säule: private Vorsorge 3a und 3b
Unterschiede zwischen 3a und 3b, Steuervorschriften, Grenzen und Bedingungen für den Erhalt von Mitteln.
Die dritte Säule ist das freiwillige private Sparen, das die staatliche und betriebliche Altersvorsorge ergänzt. Sie gliedert sich in die gebundene Vorsorgesäule 3a und die freie Säule 3b.
Säule 3a: entsprechende Rückstellungen
3a kann bei einer Bank oder Versicherung eröffnet werden, wenn Sie Einkünfte haben, aus denen AHV-Beiträge gezahlt werden. Beiträge können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, der Zugriff auf das Geld ist jedoch gesetzlich begrenzt.
3a-Grenzwerte im Jahr 2026
- Arbeitnehmer und andere Personen mit 2. Säule: bis zu CHF 7'258 pro Jahr
- Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule: bis zu 20 % des Einkommens, jedoch nicht mehr als CHF 36'288 pro Jahr
Der Steuerabzug gilt nur für tatsächlich gezahlte und zulässige Beiträge. Beim Erhalt von Kapital 3a wird eine gesonderte einmalige Steuer erhoben.
Wann kann man 3a früher bekommen?
- für den Kauf oder Bau eines eigenen Hauptwohnsitzes
- bei endgültiger Abreise aus der Schweiz
- beim Übergang in die Selbständigkeit oder beim Wechsel der Art der selbständigen Tätigkeit
- für die Einzahlung in die 2. Säule
- bei Bezug einer vollen IV/AI-Rente, sofern das entsprechende Risiko nicht versichert ist
Rückerstattung versäumter Beiträge 3a
Ab 2026 ist es unter den festgelegten Voraussetzungen möglich, die ab 2025 entstandenen 3a-Lücken zu schließen. Der erste Beitrag ist im Jahr 2026 für das Jahr 2025 möglich. Lücken können maximal für die letzten zehn Jahre geschlossen werden. Im Aufstockungsjahr müssen Sie zunächst den regulären Beitrag für das laufende Jahr vollständig bezahlen; zusätzlich ist eine einmalige Aufstockung auf den „Kleinbeitrag“ von CHF 7‘258 im Jahr 2026 zulässig. Sie müssen sowohl im Lückenjahr als auch im Aufstockungsjahr über Einkünfte verfügen, aus denen AHV-Beiträge gezahlt werden. Der zulässige Aufstockungsbetrag kann auch vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Säule 3b: kostenloses Sparen
3b umfasst private Ersparnisse und Anlagen: Bargeld, Girokonten, Wertpapiere, Lebensversicherungen und andere Vermögenswerte. Es gibt keine jährliche Gesamtbeitragsgrenze und die Mittel können in der Regel jederzeit abgehoben werden.
- Beiträge zu 3b werden meist nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen
- angesammeltes Kapital muss deklariert werden und wird in der Regel bei der Vermögensteuer berücksichtigt
- Bei der Beschaffung von Beteiligungskapital 3b wird in der Regel keine gesonderte Entnahmesteuer erhoben, die Besteuerung von Einkommen und Versicherungsprodukten hängt jedoch vom konkreten Produkt und den kantonalen Vorschriften ab
3a oder 3b: der Hauptunterschied
- Wählen Sie 3a, wenn Sie Anspruch auf einen Steuerabzug und eine gesetzliche Bindung bis zur Rente oder einem anspruchsberechtigten Ereignis haben
- 3b gewährt mehr Freiheiten hinsichtlich der Höhe, der Anlageart und des Bezugszeitraums, jedoch in der Regel ohne steuerlichen Abzug der Einlage
- Überprüfen Sie die obligatorischen Zahlungen, Gebühren, den Rückkaufswert, den Versicherungsschutz und die Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung, bevor Sie einen langfristigen Versicherungsvertrag abschließen
- Anlageprodukte können im Wert steigen oder fallen; Der Steuervorteil beseitigt das Investitionsrisiko nicht
Verwandte Materialien
3a-Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, 3b-Ansammlungen werden in der Regel als Vermögen deklariert. Weitere Details:Grundlagen der Besteuerung.
So erstellen Sie den Beitragsnachweis 3a und die Angaben zu 3b:Ausfüllen der Steuererklärung.
Offizielle Quellen
Das offizielle ch.ch-Portal:3. Säule: 3a und 3b
Eidgenössisches Sozialversicherungsdepartement:3. Säule und Beitragseinziehung 3a
Bedingungen und Beträge können sich ändern. Überprüft am 10. Juli 2026. Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung dar.
Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.