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Leitfaden

Ausweis B: was er bedeutet und wie er sich vom Status S unterscheidet

Erklärung zum Ausweis B: wer ihn erhalten kann, welche Einschränkungen gelten und was ein B nach dem Status S bedeutet.

Für viele Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz klingt der Ausweis B fast wie ein normaler Aufenthaltstitel oder wie eine Garantie für Stabilität. Gerade jetzt, da über die Zukunft des Status S gesprochen wird.

Illustration zur Erklärung des Ausweises B und seiner Unterschiede zum Status S.

Der Ausweis B ist aber kein einheitlicher Status. Hinter derselben Karte können Arbeit, Studium, Familiennachzug, Asyl, finanzielle Unabhängigkeit oder ein Ausweis nach vorübergehendem Schutz stehen. Das erste Bild zeigt ein Beispiel eines Ausweises B für Drittstaatsangehörige.

Was ist der Ausweis B?

Der Ausweis B ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung für mehr als ein Jahr. Er kann an Bedingungen geknüpft sein und wird nur verlängert, wenn keine Gründe dagegen sprechen.

Wichtig: B ist keine Niederlassungsbewilligung. Der unbefristete Status ist der Ausweis C. Entscheidend ist immer die Grundlage, auf der B erteilt wurde.

Wer kann einen Ausweis B erhalten?

GrundlageFür wenDauerWann kann er enden?
Arbeit EU/EFTAEU/EFTA-Staatsangehörige mit unbefristetem oder mindestens einjährigem Arbeitsvertrag.Meist bis zu 5 Jahre, solange die Bedingungen erfüllt sind.Wenn die Grundlage entfällt: Arbeit, Mittel oder Versicherung.
Arbeit DrittstaatenPersonen ausserhalb EU/EFTA, auch Ukrainerinnen und Ukrainer, wenn die strengen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.Meist befristet mit Verlängerung; abhängig von Kanton und SEM.Wenn Arbeit oder Zulassungsbedingungen entfallen, schwere Verstösse oder andere Ablehnungsgründe bestehen.
FamiliennachzugEhepartner, Partner und Kinder von Schweizer Staatsangehörigen oder Inhabern bestimmter Bewilligungen.Meist an Hauptbewilligung oder Familiengrund gebunden.Wenn Familiengrund, Zusammenwohnen, Wohnung oder andere Bedingungen wegfallen.
StudiumStudierende, Lernende und Personen in Ausbildungsprogrammen.Meist ein Jahr mit Verlängerung bis zum ordentlichen Abschluss.Wenn Ausbildung endet, abgebrochen oder unbegründet geändert wird oder finanzielle Bedingungen fehlen.
Finanzielle UnabhängigkeitPersonen ohne Erwerbstätigkeit mit ausreichenden Mitteln und Versicherung; für EU/EFTA einfacher als für Drittstaaten.Befristet mit Verlängerung, wenn Mittel und Versicherung ausreichen.Wenn Selbstunterhalt oder Versicherung nicht mehr gegeben sind.
Anerkannter FlüchtlingPersonen, denen die Schweiz Asyl gewährt hat.In der Regel verlängerbar im Rahmen des Flüchtlingsstatus.Ausnahmsweise bei Statusüberprüfung, schweren Gründen oder geänderten rechtlichen Bedingungen.
B nach Status SPersonen nach fünf Jahren vorübergehendem Schutz, wenn Schutzstatus S noch gilt.Gilt bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes.Wenn der Bundesrat den Schutz aufhebt oder individuelle Verlustgründe bestehen.

Kernpunkt: Der Ausweis B ist kein einheitlicher Status. Dieselbe Karte kann unterschiedliche Fristen, Bedingungen und Risiken bedeuten. Entscheidend ist die Grundlage der Bewilligung. Solche Bewilligungen können sogar unterschiedlich aussehen. Auf diesem Bild sehen Sie ein Beispiel eines Ausweises B für EU/EFTA-Staatsangehörige.

Beispiel einer B-Aufenthaltsbewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige in der Schweiz.

Status S → Ausweis B: gibt es einen automatischen Übergang?

Eine automatische Massenüberführung in einen gewöhnlichen Ausweis B gibt es derzeit nicht. Der Status S für Menschen aus der Ukraine ist mindestens bis 4. März 2027 verlängert.

Das Asylgesetz enthält eine Sonderregel: Wenn der vorübergehende Schutz nach fünf Jahren nicht aufgehoben wurde, erhalten schutzbedürftige Personen vom Wohnkanton einen Ausweis B. Laut SEM gilt dieser B nur bis zur Aufhebung des Schutzes.

Dieser B nach Status S ist nicht mit einem klassischen Arbeits-B oder Familien-B gleichzusetzen. Er bleibt mit dem vorübergehenden Schutz verbunden.

Wird der Übergang von Status S zu B automatisch sein?

Nach dem Wortlaut von Art. 74 AsylG: Wenn der Bundesrat den Schutz nach fünf Jahren nicht aufhebt, erhalten Personen mit Status S vom Kanton einen Ausweis B.

Es gibt drei wichtige Einschränkungen.

  • Dies gilt nur, wenn Status S nach fünf Jahren noch besteht.
  • Es ist kein gewöhnlicher Arbeits-, Familien- oder Studien-B.
  • Das Gesetz beschreibt keine individuelle Auswahl nach Integration, Arbeit oder Sprache: fünf Jahre Schutz + Schutz nicht aufgehoben → Kanton stellt B aus.

Kurz: Ja, wenn der Schutz nach fünf Jahren noch gilt, sollen Personen mit Status S B erhalten. Es ist aber ein besonderer B, kein gewöhnlicher Aufenthaltstitel für alle.

Offen bleibt, wie dieser B und Status-S-Jahre für C, Einbürgerung und Integrationsfristen zählen.

Flüchtlings-B, Ausweis F und Weg zu C

Bei humanitären Status darf man anerkannte Flüchtlinge mit B nicht mit Personen mit Ausweis F verwechseln. Für C und Einbürgerung sind das unterschiedliche Wege.

SituationWie es funktioniertWichtig für Fristen
Anerkannter Flüchtling mit BNach Anerkennung besteht Anspruch auf B im Wohnkanton; meist für ein Jahr mit Verlängerung.C ist nach 10 Jahren möglich, bei sehr guter Integration allenfalls nach 5 Jahren.
Ausweis F, später BF ist vorläufige Aufnahme, kein gewöhnlicher B. Später kann B nach besonderen Regeln beantragt werden.Für Einbürgerung zählen F-Jahre halb; B/C voll. N und L zählen nicht.
Status S und B nach 5 JahrenKein gewöhnlicher Arbeits- oder Familien-B, sondern mit vorübergehendem Schutz verbunden.Status S zählt derzeit nicht für Einbürgerung; C nach möglichem B braucht weitere Klärung.

Anerkannte Flüchtlinge mit B folgen meist der B-Logik Richtung C. Wer lange mit F lebte, hat oft einen längeren Weg: zuerst B, dann weitere Schritte.

Status S, Ausweis C und Einbürgerung

Hier muss man den Weg zum Ausweis C und die Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung trennen.

Für die ordentliche Einbürgerung zählen Status-S-Jahre derzeit nicht. B und C zählen voll, F nur zur Hälfte; Status S ist nicht in der Liste der anrechenbaren Ausweise.

Für Ausweis C ist noch unklar, wie ein künftiger B nach Status S wirkt. Bekannt ist nur, dass dieser B bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes begrenzt ist.

Was bringt B praktisch?

  • rechtmässiger Aufenthalt während der Gültigkeit;
  • Arbeit, wenn sie zum Bewilligungstyp passt;
  • mehr Planbarkeit bei Miete, Banken und langfristiger Planung, aber keine Garantie für dauerhaften Aufenthalt;
  • in bestimmten Fällen ein Weg zu C, wenn Fristen, Integration, Sprache, Finanzen und Gesetzestreue stimmen.

Sprachkurse und Integrationsprogramme

B kann das Argument für Sprachkurse stärken, gibt aber keinen automatischen Anspruch auf jeden Kurs.

Seit 2024 haben Personen mit Status S Zugang zu kantonalen Integrationsmassnahmen; Zürich nennt A1–B2, Anmeldung und Finanzierung laufen oft über Sozialdienst.

Ein Kurs über A2 kann abgelehnt werden, wenn er nicht zum Integrationsplan, Arbeit/Ausbildung oder Budget passt.

B nach Status S kann B1/B2 oder Berufssprache besser begründen, garantiert die Finanzierung aber nicht.

Sozialhilfe: der Betrag kann sich ändern

Für Status S gilt oft Asylfürsorge, die tiefer oder anders organisiert sein kann als reguläre Sozialhilfe.

In Zürich beträgt der Grundbedarf der regulären Sozialhilfe ab 1. April 2025 für eine Einzelperson 1061 CHF pro Monat, ohne Wohnung, Krankenversicherung und individuelle Kosten.

Der Übergang zu B kann das Unterstützungsregime beeinflussen; die Höhe hängt von Kanton, Haushalt, Wohnung, Einkommen, Gesundheitskosten und B-Typ ab.

Für den besonderen B nach Status S ist die kantonale Praxis abzuwarten.

Mythen über Ausweis B

„B ist fast C“.

Nein. B ist befristet; C ist die Niederlassungsbewilligung.

„Alle B sind gleich“.

Nein. Bedingungen, Fristen und Risiken unterscheiden sich.

„B wird sicher verlängert“.

Nein. Verlängerung hängt von den Bedingungen ab.

„Nach einigen Jahren B gibt es automatisch C“.

Nein. C hängt von Frist, Integration, Sprache, Finanzen und Kategorie ab.

„Bei Jobverlust wird B sofort entzogen“.

Nicht zwingend, aber es kann ein Risiko für die Verlängerung sein.

„B erlaubt immer freien Kantons- oder Arbeitgeberwechsel“.

Nein. Je nach Kategorie kann eine Bewilligung oder neue Prüfung nötig sein.

FAQ

Gibt B das Recht zu arbeiten?

Oft ja, aber es hängt vom B-Typ ab.

Kann man B verlieren?

Ja, wenn die Grundlage entfällt oder Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.

Können alle B-Inhaber zu C wechseln?

Nein. Der Übergang ist nicht automatisch; Studien-B und humanitäre Status haben besondere Regeln.

Offizielle Quellen

Fedlex, Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 33 AIG: Residence permit

Fedlex, Asylgesetz, Art. 74 AsylG: Residence permit after temporary protection

SEM, Informationen für Menschen aus der Ukraine: Questions and answers for refugees from Ukraine

Bundesrat, 08.10.2025: No lifting of protection status S

ch.ch, offizielles Portal der Schweiz: Residence permits in Switzerland

SEM, Überblick zu Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen: Recognised refugees — B permit / Temporarily admitted persons — F permit (PDF)

SEM, ordentliche Einbürgerung: Ordinary naturalisation

SEM, Sozialhilfe und Folgen für Bewilligungen: FAQ Aufenthalt und Integrationskriterien — Sozialhilfebezug

Kanton Zürich, Unterstützung für Personen mit Status S: Unterstützungsleistungen Ukraine-Hilfe

Kanton Zürich, Grundbedarf in der regulären Sozialhilfe: Beträge für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt

SEM, Programm S und kantonale Integrationsmassnahmen: Programm S

Kanton Zürich, Deutschkurse und Integrationsangebote für Status S: Deutschkurse & Integrationsangebote

SEM, ordentliche Einbürgerung und anrechenbare Ausweise: Die Ordentliche Einbürgerung