Definitive Ausreise und Verzicht auf den Schutzstatus S
Wie Sie freiwillig auf den Schutzstatus S verzichten, sich abmelden, Versicherungs-, Steuer- und Vorsorgefragen regeln und Rückkehrberatung erhalten.
Eine definitive Ausreise aus der Schweiz erfordert zwei getrennte Schritte: den freiwilligen Verzicht auf den Schutzstatus S beim SEM und die Regelung der administrativen, versicherungsbezogenen und finanziellen Angelegenheiten am Wohnort. Jede Situation ist individuell. Wenden Sie sich deshalb vor dem Verzicht an die kantonale Rückkehrberatungsstelle und klären Sie die Folgen für Ihren Fall.

1. Freiwilliger Verzicht auf den Schutzstatus S
- Das SEM akzeptiert einen freiwilligen Verzicht in Form einer unterschriebenen und datierten schriftlichen Erklärung.
- Verwenden Sie das offizielle Formular des SEM: Offizielles SEM-Formular (Deutsch, PDF).
- Geben Sie Ihre N-Nummer an und stellen Sie sicher, dass die Erklärung unterschrieben und datiert ist.
- Bewahren Sie eine Kopie der Erklärung, den Versandnachweis und die Antwort des SEM auf. Gehen Sie erst nach einer offiziellen Bestätigung davon aus, dass der Status beendet ist.
Senden Sie die Erklärung an:
State Secretariat for Migration SEM Quellenweg 6 CH-3003 Bern-Wabern
Offizielle Erläuterungen des SEM: Questions and answers for refugees from Ukraine.
2. Was nach dem Verzicht geschieht
- Wenn das SEM den Verzicht als gültig anerkennt, endet der Schutzstatus S.
- Nach der Beendigung des Schutzstatus S fällt die Person nicht mehr unter die Regeln des Asylgesetzes; ihr Aufenthalt wird nach dem allgemeinen Ausländerrecht beurteilt.
- Besteht kein anderer rechtmässiger Aufenthaltsgrund, muss die Schweiz verlassen werden.
- Prüfen Sie vor dem Verzicht, ob Sie eine andere Bewilligung oder ein laufendes Verfahren haben, das durch die Beendigung des Status S beeinflusst werden könnte.
3. Was vor der definitiven Ausreise geregelt werden sollte
Beginnen Sie am besten mit der Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde. Verlangen Sie eine Abmeldebestätigung / Attestation de départ / Attestato di partenza. Dieses Dokument wird häufig von der Krankenkasse, der Pensionskasse und anderen Stellen verlangt.
- Gemeinde: Melden Sie die definitive Ausreise und verlangen Sie eine Bestätigung. Allgemeine Informationen: Notification of departure and registration.
- Krankenversicherung: Informieren Sie die Krankenkasse schriftlich und senden Sie die Abmeldebestätigung. In der Regel endet die Versicherungspflicht beim Wegzug ins Ausland, für bestimmte Personengruppen gelten jedoch Ausnahmen. Klären Sie dies mit dem Versicherer. Offizielle Informationen: BAG — Health insurance: Persons resident abroad.
- Sozialhilfe: Informieren Sie die Sozialstelle frühzeitig über das Ausreisedatum, um Überzahlungen und spätere Rückforderungen zu vermeiden.
- Zweite Säule: Wenden Sie sich direkt an Ihre Pensionskasse. Bei einem Umzug in einen EU-/EFTA-Staat bleibt der obligatorische Teil in der Regel auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz, während der überobligatorische Teil früher bezogen werden kann. Bei einer definitiven Ausreise ausserhalb der EU/EFTA, etwa in die Ukraine, kann eine Kapitalauszahlung möglich sein; der Entscheid hängt von der Kasse und den Unterlagen ab. Offizielle Informationen: ch.ch — Die 2. Säule.
- Steuern: Fragen Sie die kantonale oder kommunale Steuerbehörde, ob eine Abschlusssteuererklärung oder weitere Unterlagen für das angebrochene Ausreisejahr erforderlich sind. Allgemeine Informationen: ch.ch — Steuererklärung.
- Verträge und Zahlungen: Prüfen Sie Mietvertrag, Mobilfunk, Internet, Fitnessabo, Bank, Kreditkarten und andere wiederkehrende Zahlungen. Fragen Sie jeden Anbieter nach Fristen und einer möglichen vorzeitigen Kündigung; die Abmeldebestätigung kann als Nachweis verlangt werden.
- Bank und Karten: Informieren Sie die Bank über den Wegzug, klären Sie die Kontoführung nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland und schliessen Sie das Konto erst, wenn letzte Zahlungen, Depot- oder Mietkautionsrückzahlungen und Lastschriften erledigt sind.
- Kinder: Informieren Sie Schule oder Kindertagesstätte und verlangen Sie Unterlagen für die Fortsetzung der Ausbildung, etwa Zeugnisse, Bestätigungen und Anwesenheitsnachweise.
- Fahrzeug: Ist ein Fahrzeug in der Schweiz zugelassen, klären Sie frühzeitig beim kantonalen Strassenverkehrsamt die Abmeldung, Rückgabe der Kontrollschilder, den Verkauf oder die Ausfuhr. Allgemeine Informationen: ch.ch — Fahrzeug an- und abmelden.
4. Wenn Sie später in die Schweiz zurückkehren möchten
Ein früherer Schutzstatus S garantiert keine automatische erneute Gewährung des Schutzes. Das SEM beurteilt ein neues Gesuch individuell nach den Regeln und Umständen zum Zeitpunkt des Entscheids.
Bei Gesuchen, über die das SEM nach dem 1. November 2025 entscheidet, wird die Region des letzten Wohnsitzes in der Ukraine berücksichtigt. Zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung gilt eine Rückkehr in sieben westliche Regionen als zumutbar: Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi. Das SEM überprüft die Sicherheitslage laufend. Diese Regelung hebt einen bereits gewährten Schutzstatus S nicht auf.
Wird der Schutzstatus S nicht gewährt, prüft das SEM gleichzeitig den Vollzug der Wegweisung. Ist dieser im Einzelfall unmöglich, unzulässig oder unzumutbar, kann eine vorläufige Aufnahme angeordnet werden. Ein Asylgesuch im ordentlichen Verfahren bleibt ebenfalls möglich.
Offizielle Informationen: Bundesrat — Schutzstatus S wird nicht aufgehoben und SEM-Faktenblatt Schutzstatus S (PDF).
5. Hilfe bei der freiwilligen Rückkehr
In jedem Kanton und in den Bundesasylzentren gibt es Rückkehrberatungsstellen / Return counselling / Aide au retour. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich; eine Beratung verpflichtet Sie nicht zur Ausreise.
Zuständige Stelle in Ihrem Kanton: Kantonale Rückkehrberatungsstellen (PDF).
- Die Hilfe kann Beratung und Organisation der Reise umfassen.
- In geeigneten Fällen können Reisekosten übernommen und finanzielle Unterstützung gewährt werden.
- Je nach individuellem Entscheid kann zusätzliche Unterstützung für Unterkunft, berufliche Integration oder medizinische Bedürfnisse möglich sein.
- Den konkreten Umfang klären Sie mit der kantonalen Rückkehrberatungsstelle.
Offizielle SEM-Seiten: Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe.
Kurze Checkliste
- Unterschriebene Verzichtserklärung an das SEM senden.
- Kopien der Erklärung, des Versandnachweises und der SEM-Antwort aufbewahren.
- Bei der Gemeinde abmelden und eine Abmeldebestätigung / Attestation de départ / Attestato di partenza erhalten.
- Krankenkasse und Sozialstelle informieren.
- Steuern und zweite Säule klären.
- Schule oder Kindertagesstätte informieren und gegebenenfalls die Fahrzeugzulassung regeln.
- Miete, Verträge, Konten und wiederkehrende Zahlungen regeln.
- Bei Bedarf die kantonale Rückkehrberatungsstelle kontaktieren.
Aktualisiert am 10. Juni 2026.