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Leitfaden

Was beinhaltet der Schutzstatus S?

Der Schutzstatus S gewährt nicht nur das Recht, sich in der Schweiz aufzuhalten, sondern auch Zugang zu grundlegenden Rechten und Dienstleistungen: Wohnen, Arbeit, medizinische Versorgung, Bildung und soziale Unterstützung. Ein Teil dieser Rechte wird jedoch je nach Kanton nach unterschiedlichen Regeln umgesetzt.

Was der Status S in der Schweiz beinhaltet: Arbeit, Bildung, Medizin, soziale Unterstützung und Reisen.

Ausweis S und Aufenthalt in der Schweiz

  • Nach einem positiven Entscheid erhält die Person eine Aufenthaltsbewilligung S und darf sich legal länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten.
  • Der Status S selbst gilt bis zu einem separaten Entscheid des Bundesrates über seine Aufhebung; die S-Karte wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und danach verlängert.
  • Nach fünf Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Schutzes kann eine B-Bewilligung erteilt werden, sofern der Status S für diese Gruppe noch nicht aufgehoben wurde.

Arbeit und berufliche Integration

  • Personen mit Status S dürfen in der ganzen Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder selbstständig erwerbstätig sein.
  • Vor Arbeitsbeginn müssen der Arbeitgeber oder die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die kantonalen Behörden informieren; es gibt keine separate Wartefrist.
  • Die Anmeldung der Erwerbstätigkeit erfolgt oft über EasyGov, und die Arbeitssuche sowie die Anmeldung beim RAV sind bereits nach Erteilung des Status S möglich, sobald dies durch ein Schreiben des SEM bestätigt wurde.
  • Für die Anerkennung ukrainischer Diplome in reglementierten Berufen gelten separate Regeln. Offizielle Informationen: SERI.

Bildung und Sprachkurse

  • Kinder mit Status S haben Anspruch auf Schulbildung im Wohnkanton oder in der Wohngemeinde.
  • Erwachsene können Integrationsmassnahmen, Sprachkurse und Programme zur Unterstützung der Arbeitsintegration nutzen, sofern diese in ihrem Kanton verfügbar sind.
  • Ein Studium an Hochschulen und die berufliche Ausbildung sind möglich, jedoch hängen die Zulassungsbedingungen, die Unterrichtssprache und die Finanzierung von der jeweiligen Institution ab.

Soziale und medizinische Hilfe

  • Wenn eine Person sich nicht selbst versorgen kann, hat sie gemäss kantonalen Bestimmungen Anspruch auf Sozialhilfe.
  • Die medizinische Grundversorgung wird durch die obligatorische Krankenversicherung gewährleistet; Notfallhilfe wird in der Schweiz unabhängig vom Status geleistet.
  • Umfang und Form der Unterstützung können je nach Wohnort variieren.

Reisen

  • Personen mit Schutzstatus S können ohne separate Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren.
  • Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums sind in der Regel ein gültiger biometrischer Pass und die Einhaltung der 90/180-Tage-Regel erforderlich.
  • Vor Reisen ausserhalb des Schengen-Raums empfiehlt das SEM, die Einreisebestimmungen bei der Vertretung des Ziellandes zu prüfen: foreign representations in Switzerland.
  • Die Rückkehr in die Ukraine ist grundsätzlich erlaubt, jedoch kann ein Aufenthalt von mehr als 15 Tagen innerhalb eines Halbjahres zum Entzug des Schutzstatus S führen, sofern keine triftigen Gründe vorliegen.
  • Während eines Aufenthalts im Ausland besteht in der Regel kein Anspruch auf Sozialhilfe in der Schweiz; daher ist die Abwesenheit der Sozialbehörde der Gemeinde zu melden.

Familie und Wohnkanton

  • Familienmitglieder können gemeinsam einen Antrag stellen oder sich später in der Schweiz gemäss den Bestimmungen des Schutzstatus S wiedervereinigen, sofern die Bedingungen des SEM erfüllt sind.
  • Nach der Registrierung weist das SEM die Personen den Kantonen zu. Ein Kantonswechsel ist nicht automatisch möglich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Die meisten praktischen Fragen nach der Zuerkennung des Schutzstatus S werden auf Kantonsebene geregelt: Unterkunft, Schule, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Sprachkurse.

Offizielle Quellen

SECO / RAV: arbeit.swiss

Online-Plattform zur Meldung von Arbeitsverhältnissen: EasyGov