Was beinhaltet der Schutzstatus S?
Aufenthaltsbewilligung Mit dem Schutzstatus S erhalten Sie den Ausweis S. Damit dürfen Sie länger als drei Monate in der Schweiz wohnen. Dieser Ausweis gilt für ein Jahr. Er wird automatisch verlängert, bis die Behörden entscheiden, dass eine Rückkehr in die Ukraine zumutbar ist. Wenn es den Status S nach fünf Jahren noch gibt, erhalten Sie eine Aufenthalts-Bewilligung B. Diese gilt ebenfalls, bis der Bundesrat sie aufhebt. Wenn Sie nach zehn Jahren immer noch vorübergehenden Schutz geniessen, erhalten Sie eine Niederlassungs-Bewilligung C. Bildung Kinder und Jugendliche bis einschliesslich 16 Jahre haben Anspruch auf kostenlosen Schulunterricht.. Auch ihre Integration wird gefördert. Personen mit Schutzstatus S können in der Schweiz ihr Studium oder ihre Ausbildung fortsetzen. Wenn Sie studieren möchten, kontaktieren Sie die Universität oder Fachhochschule. Stipendien sind in der Regel nicht möglich. Familiennachzug Wenn Sie auf der Flucht von Ihren minderjährigen Kindern oder von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin (Ehe oder eingetragene Partnerschaft) getrennt wurden, können Sie sich in der Schweiz wiedervereinigen. Sie dürfen dann am gleichen Ort in der Schweiz leben. Sind Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin nicht offiziell verheiratet und lebt er oder sie in der Ukraine? Dann kann die Person den S-Status beantragen, sobald sie in der Schweiz ist. Allerdings kann sie nicht verlangen, in der Schweiz am gleichen Ort wie Sie untergebracht zu werden. Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin in einem Drittland lebt und bereits eine Aufenthaltserlaubnis in diesem Land hat, wird ein Antrag auf S-Status möglicherweise abgelehnt.Sie können sich auch erst online auf registerme.admin.ch↗ für den Schutzstatus S registrieren und erhalten dann einen Termin in dem Bundes-Asylzentrum. Kantonswechsel Schutzbedürftige halten sich in dem Kanton auf, dem sie zugeteilt wurden. Ein Kantonsw echsel kann vom SEM bewilligt werden. Dafür müssen beide Kantone einverstanden und gewisse Bedingungen erfüllt sein. Arbeit Personen mit Schutzstatus S dürfen arbeiten. Sobald Sie den Schutzstatus S haben, können Sie eine Arbeitsbewilligung beantragen. Damit dürfen Sie in der ganzen Schweiz arbeiten. Erfahren Sie mehr im Kapitel «Arbeit». Sozialhilfe Personen mit Schutzstatus S können Sozialhilfe beantragen, sofern sie sich nicht selbst finanzieren können. Medizinische Versorgung In der Schweiz erhält jede Person medizinische Nothilfe. Der Aufenthaltsstatus spielt keine Rolle. Mit dem Schutzstatus S haben Sie zudem das Recht auf medizinische Grundversorgung. Mehr Informationen hier ↗. Reisefreiheit Mit dem Schutzstatus S dürfen Sie reisen. Innerhalb der Schweiz können Sie sich frei bewegen. Für Reisen in die Ukraine und in Drittländer gelten besondere Regeln. Reisen in die Ukraine Mit dem Schutzstatus S dürfen Sie in die Ukraine reisen und wieder in die Schweiz zurückkehren. Wenn Sie sich jedoch mehr als 15 Tage pro Quartal in der Ukraine aufhalten, kann das SEM Ihren Schutzstatus S widerrufen. Es gibt Ausnahmen: Haben Sie Abklärungen oder Vorbereitungen für eine definitive Rückkehr in die Ukraine getroffen? Oder gibt es einen wichtigen Grund für einen längeren Aufenthalt, etwa weil jemand aus Ihrer Familie schwer erkrankt ist? Wenn Sie dies belegen, können Sie den S-Status behalten. Reisen in Drittländer Mit dem Schutzstatus S dürfen Sie ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Beachten Sie die Einreisebestimmungen des Reiselandes. Die Reisedauer ist mit dem S-Status eingeschränkt.