Provisorische Zahlungen und definitive Rechnung
So funktionieren vorläufige und endgültige Steuerabrechnungen in der Schweiz.
Ja, in der Schweiz gibt es Steuervorauszahlungen. In der Regel handelt es sich dabei jedoch um Zahlungen für die erwartete Steuer des laufenden Jahres und nicht um einen gesonderten Vorschuss für das nächste Jahr.
Wie es funktioniert
- Während des laufenden Steuerjahres kann der Kanton oder die Gemeinde eine provisorische Steuerrechnung stellen.
- Der Betrag wird häufig auf der Grundlage der letzten Erklärung, der letzten Veranlagung oder der erwarteten Zahlen für das laufende Jahr geschätzt.
- Sie geben eine Erklärung für das entsprechende Jahr ab.
- Das Finanzamt prüft es und übermittelt eine endgültige Veranlagung / Schlussrechnung.
- Bereits gezahlte Beträge werden gutgeschrieben: Die Überzahlung wird zurückerstattet bzw. gutgeschrieben, die Unterzahlung muss nachbezahlt werden.
Wenn sich das Einkommen geändert hat
Wenn Sie Ihren Job verloren haben, krank geworden sind, Ihr Unternehmen geschlossen haben oder sich Ihr Einkommen erheblich verändert hat, warten Sie nicht auf die endgültige Rechnung. Wenden Sie sich an das Finanzamt und bitten Sie um eine Anpassung der bisherigen Abrechnung. Das Verfahren und die Fristen hängen vom Kanton ab.
Für Arbeitnehmende, auch mit Status S, und Selbstständige
Wenn Sie unselbstständig arbeiten und Ihr Arbeitgeber bereits Quellensteuer vom Lohn abzieht, wird die Steuer auf dieses Lohneinkommen in der Regel monatlich über den Abzug bezahlt. Für Personen mit Status S ist dies das typische Verfahren: Eine separate provisorische Rechnung für denselben Lohn kommt gewöhnlich nicht, und dieser Lohn muss nicht ein zweites Mal bezahlt werden. Anders kann es sein, wenn die Steuerbehörde eine ordentliche Veranlagung durchführt oder Sie Einkommen haben, von dem keine Quellensteuer abgezogen wurde. Erhalten Sie trotzdem eine provisorische Rechnung, prüfen Sie das Steuerjahr und fragen Sie bei der Steuerbehörde nach, statt die Rechnung zu ignorieren. Für Selbstständige sind Vorauszahlungen besonders wichtig, weil kein Arbeitgeber Steuern abzieht und Geld selbst zurückgelegt werden muss.
Praktische Ratschläge
- Sparen Sie einen Teil Ihres Einkommens für Steuern, insbesondere wenn Sie selbstständig sind
- Prüfen Sie, für welches Steuerjahr die Rechnung ausgestellt wurde
- Stellen Sie einen Anpassungsantrag, wenn die Schätzung eindeutig zu hoch oder zu niedrig ist
- Ignorieren Sie die Rechnung nicht: Für verspätete Zahlungen können Zinsen berechnet werden
- Bei Zahlungsschwierigkeiten Ratenzahlung oder Stundung erfragen
Ressourcen und nützliche Links
Das offizielle ch.ch-Portal:Steuern zahlen
Beispiel einer offiziellen Erklärung des Kantons Zürich:Steuerkonten für Privatpersonen
Kanton Zürich:Vorläufige Kontoregeln im Kanton Zürich
Bedingungen und Beträge können sich ändern. Überprüft am 10. Juli 2026. Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung dar.
Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.