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Leitfaden

Ukrainische Einkommen und Vermögen in der Steuererklärung

Wie ukrainische Liegenschaften, Einkommen und Einzelunternehmen (FOP) in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden: das Doppelbesteuerungsabkommen.

Wer in der Schweiz steuerlich ansässig ist, deklariert weltweite Einkommen und Vermögen — auch ukrainische. Das heisst nicht, dass auf alles Schweizer Steuern anfallen: Ein Teil wirkt sich nur auf den Steuersatz aus. Die Besteuerungsrechte verteilt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine vom 30. Oktober 2000 mit Protokoll von 2019.

Liegenschaften in der Ukraine

  • Wohnung oder Haus in der Ukraine gehören in die Steuererklärung
  • besteuert wird die Liegenschaft am Belegenheitsort — also in der Ukraine
  • in der Schweiz ist sie steuerbefreit, zählt aber satzbestimmend: Ihr Schweizer Einkommen und Vermögen können zu einem etwas höheren Satz besteuert werden
  • Mieteinnahmen aus ukrainischen Liegenschaften werden gleich behandelt: Besteuerung in der Ukraine, in der Schweiz satzbestimmend

Ukrainische Renten und weitere Einkommen

Die Behandlung hängt von der Einkommensart, Ihrer steuerlichen Ansässigkeit und den Bestimmungen des Abkommens ab. Für ukrainische Renten, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gelten unterschiedliche Regeln. Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Ratschläge: Schildern Sie Ihre Situation der kantonalen Steuerverwaltung und verlangen Sie eine schriftliche Antwort.

FOP und selbständige Tätigkeit

Wer physisch von der Schweiz aus arbeitet — auch als ukrainisches Einzelunternehmen (FOP) für ukrainische Kunden — muss den Tätigkeitsort steuerlich beachten. Es können Pflichten zu Registrierung, Buchführung, Deklaration und Sozialversicherungsbeiträgen AHV/IV/EO in der Schweiz entstehen. Mehr: Steuern für Personen mit Status S.

Bei Quellensteuer

Ausländisches Vermögen oder Einkommen, das nicht von der Quellensteuer erfasst ist, kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung mit Steuererklärung auslösen. Prüfen Sie die Regeln Ihres Kantons und warten Sie nicht, bis die Steuerverwaltung Abweichungen selbst findet.

Praktische Checkliste

  • Eigentumsdokumente sammeln: Auszüge, Verträge, Wertschätzungen
  • Beträge zu offiziellen Kursen umrechnen: rates.bazg.admin.ch
  • Nachweise über in der Ukraine bezahlte Steuern aufbewahren — sie können zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nötig sein
  • in unklaren Situationen eine schriftliche Antwort der kantonalen Steuerverwaltung verlangen

Quellen und nützliche Links

Bedingungen und Beträge können sich ändern. Überprüft am 10. Juli 2026. Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung dar.

Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.