Steuern für Personen mit Status S
Typische Steuerszenarien für Personen mit S-Status.
Der S-Status ist an sich nicht steuerfrei. Die Art und Weise, wie Sie besteuert werden, hängt davon ab, ob Sie angestellt, bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt, selbstständig oder selbstständig tätig sind.
Typische Szenarien
Schweizer Arbeitgeber
Bei einem Arbeitnehmer mit S-Status wird die Quellensteuer in der Regel vom Schweizer Arbeitgeber vom Lohn einbehalten. Überprüfen Sie die Rechnung und den kantonalen Quellensteuertarif.
Ausländischer Arbeitgeber oder Selbstständigkeit
Wenn Sie von der Schweiz aus physisch für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten oder selbständig erwerbstätig sind, reduziert sich die Situation in der Regel nicht auf die Quellensteuer. Es können Melde-, Deklarations-, Buchhaltungs-, AHV/IV/EO- und Vorsteuerpflichten entstehen.
Kein Job und keine Rente
Auch Einkommen, Renten und Vermögen können steuerliche Auswirkungen haben. Um die steuerliche Ansässigkeit, den Beginn der Verpflichtung und die Anwendung des Abkommens zwischen der Ukraine und der Schweiz zu bestimmen, ist eine Beurteilung der konkreten Umstände erforderlich.
Sozialhilfe und Steuern
Sozialhilfe, einschliesslich Asylsozialhilfe, ist steuerfrei — darauf fällt keine Steuer an. Haben Sie daneben Lohn oder andere Einkommen, werden diese nach den üblichen Regeln besteuert: meist über die Quellensteuer.
Was in der Praxis zu tun ist
- Sammeln Sie Informationen über das Ankunftsdatum, die Art der Tätigkeit, den Arbeitgeber sowie alle Einkünfte und Vermögenswerte.
- Kontaktieren Sie das Steueramt Ihres Kantons mit einer genauen Schilderung der Sachlage.
- Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, ob eine Registrierung oder Erklärung erforderlich ist.
- Prüfen Sie die AHV/IV/EO-Zuständigkeiten gesondert, wenn Sie selbstständig oder für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind.
Verlassen Sie sich nicht auf die Antwort, die der Steuerbeamte einer anderen Person gibt: Kanton, Familienzusammensetzung, Einkommensart und andere Fakten können das Ergebnis verändern.
Ressourcen und nützliche Links
Das offizielle ch.ch-Portal:Steuererklärung für ausländische Staatsbürger
Kontakte:Kantonale Steuerverwaltungen
Bedingungen und Beträge können sich ändern. Überprüft am 10. Juli 2026. Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung dar.
Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.