Obligatorische Versicherungen
Was in der Schweiz von Gesetzes wegen versichert ist: Krankenversicherung, Unfall, Sozialversicherungen, Auto und Gebäude.
Obligatorische Versicherungen gibt es wenige, aber sie decken die Hauptrisiken. Einen Teil schliessen Sie selbst ab, ein Teil läuft automatisch über den Arbeitgeber.
Selbst abschliessen
- die Grundversicherung (KVG) — obligatorisch für alle mit Wohnsitz in der Schweiz; für den Abschluss haben Sie 3 Monate ab Einreise, die Deckung gilt rückwirkend. Mehr: Krankenversicherung
- Motorfahrzeug-Haftpflicht — ohne sie gibt es keine Nummernschilder. Mehr: Auto und Verkehr
Automatisch über die Arbeit
- Unfallversicherung (UVG): ab ~8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber sind Sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert; wer weniger oder nicht arbeitet, muss das Unfallrisiko in die Krankenkasse einschliessen
- Sozialversicherungsbeiträge AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung ALV werden vom Lohn abgezogen. So funktioniert es: 1. Säule AHV/AVS
- die berufliche Vorsorge BVG — ab der Lohnschwelle von CHF 22 680 pro Jahr. Mehr: 2. Säule
Für Eigentümer
- Gebäudeversicherung — in den meisten Kantonen für Immobilienbesitzer obligatorisch (kantonale Anstalten); Mieter betrifft sie nicht
- Hausrat — nur in wenigen Kantonen obligatorisch, aber meist sein Geld wert. Mehr: Haus und Hausrat
Wichtig für Status S
- wer Sozialhilfe bezieht: Die Krankenversicherung schliesst der Kanton ab und bezahlt sie — meist im Kollektivvertrag mit eingeschränkter Wahl
- prüfen Sie auf der Lohnabrechnung, ob NBU (Nichtberufsunfälle) abgezogen wird — wenn ja, können Sie dieses Risiko bei der Krankenkasse ausschliessen und sparen
Quellen und nützliche Links
ch.ch: Übersicht der obligatorischen Versicherungen.
Dieser Leitfaden wird noch überarbeitet und ist nicht die endgültige Fassung. Wir prüfen und ergänzen die Informationen; bitte gleichen Sie wichtige Entscheidungen mit offiziellen Quellen und den zuständigen Stellen ab.