Bankkonto für Auszahlungen
Wohin Sozialhilfe oder Lohn fliessen: das Recht auf ein Konto mit Status S.
Für die Auszahlung von Sozialhilfe und Lohn braucht es ein Schweizer Konto. Mit Status S ist die Kontoeröffnung möglich: Gemäss SKOS braucht es einen gültigen Identitätsausweis und den Ausweis S. PostFinance hat einen Grundversorgungsauftrag und muss Personen mit Aufenthalt in der Schweiz ein Konto eröffnen.

In Kürze
- Bereiten Sie Pass oder ID, Ausweis S, Schweizer Adresse und Telefonnummer vor.
- Andere Banken entscheiden frei — eine Ablehnung ist möglich; wenden Sie sich dann an PostFinance.
- Teilen Sie die Kontodaten dem Sozialdienst und dem Arbeitgeber mit.
- Sobald es kein Konto gibt, kann der Sozialdienst die Hilfe vorübergehend bar am Schalter oder per Check auszahlen — das ist kein garantiertes Recht, sondern eine Praxis, die vom Kanton und der jeweiligen Stelle abhängt; klären Sie das mit Ihrer Sozialarbeiterin oder Ihrem Sozialarbeiter ab.