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Leitfaden

Bankkonto für Auszahlungen

Wohin Sozialhilfe oder Lohn fliessen: das Recht auf ein Konto mit Status S.

Für die Auszahlung von Sozialhilfe und Lohn braucht es ein Schweizer Konto. Mit Status S ist die Kontoeröffnung möglich: Gemäss SKOS braucht es einen gültigen Identitätsausweis und den Ausweis S. PostFinance hat einen Grundversorgungsauftrag und muss Personen mit Aufenthalt in der Schweiz ein Konto eröffnen.

Родина відкриває банківський рахунок у відділенні швейцарського банку — співробітниця передає банківську картку

In Kürze

  • Bereiten Sie Pass oder ID, Ausweis S, Schweizer Adresse und Telefonnummer vor.
  • Andere Banken entscheiden frei — eine Ablehnung ist möglich; wenden Sie sich dann an PostFinance.
  • Teilen Sie die Kontodaten dem Sozialdienst und dem Arbeitgeber mit.
  • Sobald es kein Konto gibt, kann der Sozialdienst die Hilfe vorübergehend bar am Schalter oder per Check auszahlen — das ist kein garantiertes Recht, sondern eine Praxis, die vom Kanton und der jeweiligen Stelle abhängt; klären Sie das mit Ihrer Sozialarbeiterin oder Ihrem Sozialarbeiter ab.

Quellen

SKOS: Bankkonten und Status S.

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