ua-in.chIhr Wegweiser für das Leben in der Schweiz

Aktuelle Informationen und Unterstützung für Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz

Leitfaden

Umzug mit Kind: anderer Kanton und Schulwechsel

Wann Sie mit Status S den Kanton wechseln können, wie Schule und Kita übertragen werden, was mit Zulagen und Subventionen geschieht und wen Sie über den Umzug informieren.

Ein Umzug mit Kind bedeutet nicht nur eine neue Adresse: Schule, Kita und Subventionen ändern sich, und mit Status S muss der Kantonswechsel zusätzlich bewilligt werden. Planen Sie die Schritte frühzeitig.

Den allgemeinen Ablauf, die Anmeldung der Adresse und eine Checkliste finden Sie im Kapitel Umzug und Anmeldung. Auf dieser Seite geht es um die Besonderheiten eines Umzugs mit Kind: Status S, Sozialhilfe, Schule und Kita.

Familie zieht in eine neue Schweizer Stadt, Kind mit Schulrucksack

Kantonswechsel mit Status S

  • der Zuweisungsentscheid wird 30 Tage nach dem Entscheid über den Status S rechtskräftig. Bis zum Ablauf dieser Frist prüft das SEM Gesuche nach den Kriterien der Erstzuweisung. Danach ist ein Kantonswechsel nur in bestimmten Fällen möglich: Vereinigung mit dem Ehegatten oder der Ehegattin; von Eltern mit minderjährigen Kindern; von Eltern mit volljährigen Kindern, wenn das erwachsene Kind ohne eigene Familie in der Schweiz lebt; sowie mit Grossmutter oder Grossvater. Ein eigener Grund ist für verletzliche Personen möglich, denen ein enger Kontakt ausserhalb dieses Kreises eine bessere Betreuung sichert. In den übrigen Fällen — namentlich für geeigneten privaten Wohnraum oder eine Arbeitsstelle — braucht es die Zustimmung der beteiligten Kantone;
  • reichen Sie das unterzeichnete Gesuch beim SEM ein und warten Sie den schriftlichen Entscheid ab; das SEM bezieht beide Kantone in die Prüfung ein, und wenn kein Anspruch auf Familienvereinigung und kein Verletzlichkeitsgrund besteht, ist der Wechsel nur mit Zustimmung der Kantone möglich.

Umzug von Sozialhilfebeziehenden mit Status S

Wenn Sie den Status S haben und bereits Sozialhilfe beziehen oder nach dem Umzug darauf angewiesen sein werden, wickeln Sie einen interkantonalen Umzug nicht als gewöhnlichen Adresswechsel ab und beginnen Sie nicht mit einem neuen Unterstützungsgesuch im Zielkanton. Zuerst müssen der Kantonswechsel und die Übertragung der Zuständigkeit bewilligt werden.

  1. Informieren Sie den Sozial- oder Betreuungsdienst Ihres jetzigen Kantons frühzeitig über den Grund des Umzugs, die Familienzusammensetzung, den gewünschten Kanton und den weiteren Unterstützungsbedarf.
  2. Reichen Sie beim SEM das Gesuch um Kantonswechsel auf dem offiziellen Formular ein, mit den Belegen für Ihren Grund. Das Gesuch unterzeichnen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person.
  3. Warten Sie den schriftlichen Entscheid des SEM ab. Bis zum offiziellen Wechsel bleibt der Kanton zuständig, dem Sie zugewiesen sind. Ziehen Sie eigenmächtig früher um, ist der Sozialdienst am neuen Ort nicht verpflichtet, Unterstützung auszurichten.
  4. Nach der Bewilligung stellt das SEM den Entscheid den beteiligten kantonalen Migrations- und Sozialbehörden zu. Wenden Sie sich an das im Entscheid genannte Migrationsamt des neuen Kantons und befolgen Sie die Anweisungen der Stellen zu Umzugsdatum, Anmeldung, Wohnung, Dokumenten und Leistungen.

Die Sozialdienste des alten und des neuen Kantons stimmen den Übergang der Zuständigkeit ab. Klären Sie mit Ihrem Dienst vorab das Datum der letzten Zahlung, die Übernahme von Wohnkosten und Krankenversicherung sowie die Frage, ob Sie im neuen Kanton zusätzliche Unterlagen einreichen müssen.

Entscheid des SEM zur Bewilligung des Kantonswechsels, Seite 1
Entscheid des SEM zur Bewilligung des Kantonswechsels, Seite 2

Das SEM-Formular, die Liste der Unterlagen und den detaillierten Ablauf finden Sie im Guide Umzug mit Status S.

Die Schule beim Umzug

  • die Schule ist obligatorisch, deshalb müssen Sie das Kind nach dem Umzug sofort bei der Schulverwaltung der neuen Gemeinde anmelden — die Schule wird nach dem Wohnort zugeteilt;
  • die Lehrpläne der Kantone sind unterschiedlich, und zwischen den Sprachregionen ändert auch die Unterrichtssprache: Ein Umzug etwa von einem deutschsprachigen in einen französischsprachigen Kanton bedeutet für das Kind eine neue Schulsprache;
  • fragen Sie die neue Schule nach Unterstützung: zusätzlicher Sprachunterricht, Integrationsklassen, Hilfe beim Einstieg — siehe auch Obligatorische Schule und Kindergarten;
  • geben Sie der neuen Schule die Unterlagen der alten mit: Zeugnisse, Beurteilungen und Angaben zur bisherigen Unterstützung des Kindes.

Kita, Subventionen und Zulagen

  • der Kita-Platz und die Subvention der Gemeinde werden nicht automatisch übertragen. Klären Sie mit der Kita, ob das Kind in derselben Einrichtung bleiben kann, und in der neuen Gemeinde, ob Sie ein neues Gesuch um einen Platz oder um eine Subvention stellen müssen;
  • melden Sie dem Arbeitgeber oder der Familienausgleichskasse die neue Adresse. Ob der Umzug die Familienzulagen beeinflusst, hängt von Ihrer Situation ab: Bei Arbeitnehmenden richten sich die Zulagen in der Regel nach der Kasse des Arbeitgebers, bei Nichterwerbstätigen nach dem Wohnkanton;
  • wenn Sie ALV-Taggeld beziehen, melden Sie der Arbeitslosenkasse die neue Adresse. Der Zuschlag für das Kind richtet sich nach dem Ansatz der Kinder- oder Ausbildungszulage des Wohnkantons, deshalb kann sich seine Höhe nach einem Umzug in einen anderen Kanton ändern;
  • die Krankenkassenprämien hängen vom Wohnort und von der Prämienregion ab, deshalb kann sich ihre Höhe nach dem Umzug ändern; prüfen Sie im neuen Kanton auch den Anspruch auf Prämienverbilligung — siehe Krankenversicherung.

Wen Sie über den Umzug informieren

  • die alte und die neue Gemeinde (Abmeldung/Anmeldung); bei einem interkantonalen Umzug mit Status S melden Sie sich erst nach dem Entscheid des SEM und nach den Anweisungen des neuen Kantons an;
  • das SEM — wenn Sie mit Status S den Kanton wechseln; nach der Bewilligung wenden Sie sich an das im Entscheid genannte Migrationsamt des neuen Kantons;
  • die Schule, die Kita und den Hort;
  • den Arbeitgeber und die Ausgleichskasse (Familienzulagen);
  • die Versicherungen, die Bank, die Ärztin oder den Arzt und die Zahnärztin oder den Zahnarzt des Kindes;
  • die Post — richten Sie einen Nachsendeauftrag ein.

Anmeldung der Adresse nach dem Entscheid des SEM

Der Entscheid des SEM über den Kantonswechsel und die Anmeldung der neuen Adresse sind zwei verschiedene Schritte. Wer den Status S hat, für sich selbst aufkommt und keine Sozialhilfe bezieht, meldet sich nach dem schriftlichen Entscheid des SEM selbst bei der alten und der neuen Gemeinde. Wer Sozialhilfe bezieht, befolgt die Anweisungen der beteiligten Sozial- und Migrationsdienste.

Frist, Unterlagen und das Vorgehen Schritt für Schritt finden Sie im Guide Anmeldung und Abmeldung. eUmzugCH steht nicht für alle interkantonalen Umzüge von Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung. Namentlich für Personen mit Bewilligungen, bei denen der Kantonswechsel vorgängig bewilligt werden muss, kann die Online-Anmeldung nicht möglich sein. Prüfen Sie nach dem Entscheid des SEM, ob eUmzugCH für beide Gemeinden verfügbar ist; nimmt der Dienst Ihren Umzug nicht an, wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle bzw. das Personenmeldeamt.

Häufige Fragen

Wir möchten zu Verwandten in einen anderen Kanton ziehen. Ist das möglich?

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehegatten, Eltern und minderjährige Kinder, bestimmte volljährige Kinder ohne eigene Familie sowie Grosseltern sieht das SEM die Vereinigung der erweiterten Kernfamilie vor. Für andere Verwandte ist ein Kantonswechsel in der Regel nur mit Zustimmung beider Kantone möglich. Reichen Sie in jedem Fall zuerst das Gesuch ein und warten Sie den Entscheid ab.

Das Kind spricht die Sprache des neuen Kantons nicht. Was geschieht in der Schule?

Die Schulen haben Erfahrung mit Kindern ohne Sprachkenntnisse: Je nach Gemeinde ist das eine Integrationsklasse oder eine reguläre Klasse mit zusätzlichem Sprachunterricht. Fragen Sie bei der Anmeldung danach.

Wechselt die Schule auch bei einem Umzug innerhalb des Kantons?

Die Schule wird nach dem Wohnort zugeteilt, deshalb bedeutet ein Umzug in eine andere Gemeinde in der Regel auch einen Schulwechsel. Innerhalb derselben Gemeinde kann das Kind manchmal in der bisherigen Schule bleiben — das entscheidet die Schulverwaltung.

Quellen und nützliche Links

Umzug mit Kind: Kantonswechsel und Schulwechsel