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Leitfaden

Langfristige Perspektiven: B, C und Einbürgerung

Anspruch auf den Ausweis B nach 5 Jahren mit Status S, der Härtefall, die Voraussetzungen für den Ausweis C und die Einbürgerung — eine realistische Wegkarte.

Der Status S ist vorübergehend, aber das Leben lässt sich nicht auf Pause stellen. Hier sind die legalen Stufen zu einem stabileren Status — und was es für jede braucht. Worin sich der Ausweis B vom Status S unterscheidet, steht separat: Ausweis B.

Ausweis B nach 5 Jahren mit Status S

  • wer den Status S ununterbrochen 5 Jahre hat, erhält einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B (Art. 74 Abs. 2 Asylgesetz);
  • wichtig zu verstehen: Dieser B ist an den vorübergehenden Schutz gebunden — wird der Schutz aufgehoben, endet er mit ihm;
  • für Personen, die den Status S im Frühling 2022 erhalten haben, fällt die Fünfjahresmarke in den Frühling 2027; der Schutz ist mindestens bis zum 4. März 2028 verlängert — diesen Entscheid hat der Bundesrat am 19. August 2026 gefasst — verfolgen Sie die Entscheide.

Ausweis B über einen Härtefall

  • ein eigener Weg ist der «schwerwiegende persönliche Härtefall» (Art. 14 Abs. 2 Asylgesetz): Der Kanton kann mit Zustimmung des SEM eine vollwertige Aufenthaltsbewilligung B erteilen;
  • ungefähre Voraussetzungen: mindestens 5 Jahre in der Schweiz, der Aufenthaltsort war den Behörden immer bekannt, fortgeschrittene Integration (Sprache, Arbeit, Schule der Kinder, Beziehungen);
  • das ist eine Einzelfallbeurteilung ohne Garantien — das Gesuch bereitet man besser mit einer Rechtsberatung und einem starken Dossier vor: Verträge, fide-Zertifikate, Empfehlungsschreiben.

Ausweis C und Einbürgerung

  • Ausweis C (Niederlassung): in der Regel nach 10 Jahren Aufenthalt, bei erfolgreicher Integration in bestimmten Fällen früher; Sprache: mündlich A2, schriftlich A1;
  • welche Jahre mit Status S für den C angerechnet werden, richtet sich nach den Regeln im Zeitpunkt des Gesuchs; klären Sie das mit der kantonalen Migrationsbehörde;
  • Einbürgerung: nötig sind der Ausweis C, 10 Jahre Aufenthalt (die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt), Sprache mündlich B1 und schriftlich A2 und die Integration — dazu kommen kantonale und kommunale Anforderungen und Prüfungen;
  • finanzielle Selbstständigkeit sowie das Fehlen von Schulden und Strafregistereinträgen werden bei jedem Schritt geprüft — halten Sie Ihre Geschichte sauber.

Was Sie schon heute tun können

  1. Lernen Sie die Sprache und halten Sie das Niveau mit fide-Zertifikaten fest — siehe Integration und fide;
  2. sammeln Sie Ihr Dossier: Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Zertifikate, Schulunterlagen der Kinder;
  3. vermeiden Sie Schulden und Probleme mit dem Gesetz — Kleinigkeiten summieren sich im Dossier;
  4. holen Sie vor wichtigen Schritten (insbesondere beim Härtefall) eine Rechtsberatung ein.

Häufige Fragen

Soll ich auf den Status S verzichten, um eine «gewöhnliche» Bewilligung zu beantragen?

Fast immer nein: Auf den Schutz zu verzichten, ohne eine gesicherte Alternative zu haben, ist ein grosses Risiko. Weder der Härtefall noch der B nach 5 Jahren setzen einen vorgängigen Verzicht voraus. Lassen Sie sich vor jedem Gesuch juristisch beraten.

Ich arbeite und beziehe keine Sozialhilfe. Beschleunigt das die Bewilligungen?

Das ist das stärkste Argument in jedem Migrationsdossier. Formelle «Beschleunigungen» gibt es für den Status S kaum, aber finanzielle Selbstständigkeit und Sprache unterscheiden erfolgreiche Gesuche von Absagen.

Quellen und nützliche Links

Von Status S zu Ausweis B und C: Wege und Voraussetzungen