Selbstständigkeit und Freelancing
Von Tätigkeitsprüfung und Status-S-Meldung über Ausgleichskasse und Versicherungen bis Handelsregister, MWST, Steuern und erster Rechnung.

Freelancer ist kein eigener Rechtsstatus. Vertragsbezeichnung oder Rechnung beweisen die Selbstständigkeit nicht; entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse.
Zuerst die Tätigkeit einordnen
Die Ausgleichskasse beurteilt jede Tätigkeit im Einzelfall. Für Selbstständigkeit sprechen Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, organisatorische Unabhängigkeit, eigenes wirtschaftliches Risiko und in der Regel mehrere Auftraggeber. Offizielle Quelle: AHV/IV 2.02
Ein Auftraggeber, arbeitnehmerähnliche Weisungen, Eingliederung in dessen Organisation und fehlendes Geschäftsrisiko können auf Anstellung hindeuten. Scheinselbstständigkeit bezeichnet ein Umqualifizierungsrisiko; dieser Leitfaden entscheidet Ihren Status nicht. Offizielle Quelle: KMU Portal
Status S: Meldung nicht mit Anerkennung verwechseln
Am 22. Oktober 2025 beschloss der Bundesrat, die Bewilligungspflicht für Personen mit Status S durch eine einfache Meldepflicht zu ersetzen. Seit dem 23. Oktober 2025 können Selbstständigerwerbende Aufnahme oder Beendigung der Tätigkeit über EasyGov oder direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde melden; die Aufnahme ist vor Arbeitsbeginn zu melden. Nur ausschliessliche Heimarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber oder die Fortführung einer bestehenden selbstständigen Tätigkeit ohne Einfluss auf den Schweizer Arbeitsmarkt fällt unter die enge Ausnahme; das Einkommen bleibt offenzulegen. Offizielle Quelle: SEM
Die migrationsrechtliche Meldung ist kein Entscheid der Ausgleichskasse und ersetzt weder Steuern, MWST, Handelsregister noch eine Berufsbewilligung.
Ausgleichskasse und Nachweise
Beantragen Sie bei der Ausgleichskasse am Geschäftssitz die Anerkennung. Bereiten Sie vor:
- Offerten, Verträge sowie gestellte oder geplante Rechnungen;
- Kundenliste, Geschäftsplan oder Website;
- eigene Geräte und Infrastruktur;
- Belege für eigene Kosten und wirtschaftliches Risiko.
Die Kasse entscheidet anhand der tatsächlichen Tätigkeit. Sind Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden, können Sie Einsprache erheben; Verfahren und Frist stehen im Entscheid. Offizielle Quelle: KMU Portal
Beiträge und Versicherungsschutz
Anerkannte Selbstständigerwerbende zahlen AHV/IV/EO über die Ausgleichskasse. Sie zahlen keine ALV-Beiträge. Als Selbstständigerwerbende unterstehen sie selbst weder der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) noch der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG). Beschäftigen sie Arbeitnehmende, ist die UVG-Deckung für diese obligatorisch; die BVG-Pflicht entsteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Prüfen Sie freiwillige Deckung, Vorsorge und Unfalldeckung der Krankenversicherung. Offizielle Quelle: AHV/IV 2.09
Eine selbstständige Tätigkeit kann nicht bei der ALV versichert werden; das daraus erzielte Einkommen begründet keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Offizielle Quelle: arbeit.swiss
Einzelunternehmen, Register, MWST und Steuern
Ein Einzelunternehmen entsteht mit Aufnahme der dauernden wirtschaftlichen Tätigkeit; eine einheitliche eidgenössische Freelancer-Lizenz gibt es nicht. Reglementierte Berufe oder Tätigkeiten können Anerkennung oder Bewilligung erfordern. Der Inhaber haftet persönlich und führt mindestens eine vereinfachte Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Offizielle Quelle: KMU Portal
Bei einem kaufmännisch geführten Einzelunternehmen ist der Handelsregistereintrag obligatorisch, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt; darunter ist er im Allgemeinen freiwillig. Offizielle Quelle: KMU Portal
Für die MWST gelten eigene Regeln; die Basisschwelle für die obligatorische Eintragung ist dieselbe: CHF 100'000. Die ESTV prüft selbstständiges Auftreten im eigenen Namen, relevanten Umsatz, Befreiungen, ausgenommene Leistungen und freiwillige Eintragung. Offizielle Quelle: ESTV
Geschäftseinkommen und -vermögen gehören zur persönlichen Steuerposition. Bewahren Sie Rechnungen, Einnahmen-/Ausgabenaufzeichnungen und Belege auf; Quellensteuer auf einem Angestelltenlohn erledigt das selbstständige Einkommen nicht automatisch. Fragen Sie das kantonale Steueramt oder eine Fachperson. Offizielle Quelle: KMU Portal
Checkliste vor der ersten Rechnung
- tatsächliche Tätigkeit einordnen;
- Status-S-Meldepflicht prüfen und nötigenfalls melden;
- Ausgleichskasse kontaktieren;
- Bewilligung für reglementierte Tätigkeit prüfen;
- Handelsregister entscheiden;
- MWST-Test der ESTV durchführen;
- Versicherung und Vorsorge organisieren;
- Buchhaltung und Steuern einrichten;
- erst dann die korrekte erste Rechnung stellen.
Quellen und nützliche Links
- SEM — Status S und Erwerbsmeldung
- AHV/IV 2.02 — selbstständige Erwerbstätigkeit
- AHV/IV 2.09 — soziale Sicherheit
- KMU Portal — Weg in die Selbstständigkeit
- KMU Portal — Einzelunternehmen
- KMU Portal — Scheinselbstständigkeit
- ESTV — MWST für Selbstständige
- ESTV — Fragen und Antworten zur MWST
- arbeit.swiss — Versicherungsleistungen
- Bundesrat — Änderung der Erwerbsregeln für Status S (22.10.2025)
- Fedlex — ATSG Art. 52 (Einsprache)