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Leitfaden

Bildung für Erwachsene: EFZ/EBA, Validierung und Weiterbildung

Vier Wege zum Schweizer EFZ oder EBA im Erwachsenenalter: reguläre und verkürzte Lehre, direkte Zulassung zur Prüfung nach Art. 32 BBV, Validierung von Bildungsleistungen; sowie Maturität für Erwachsene und Weiterbildung.

Erwachsene lernen gemeinsam in einem Kurs in der Schweiz

Für Erwachsene kann ein Schweizer EFZ oder EBA ein praktischer Weg zu einer bundesrechtlich anerkannten Berufsqualifikation sein, die Schweizer Arbeitgebern gut bekannt ist. Laut berufsberatung.ch kann sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern und eröffnet den Weg zur höheren Berufsbildung. Für die Lehre gibt es keine Altersgrenze, und für erfahrene Berufsleute gibt es Wege ohne Lehrvertrag. Offizielle Quelle: berufsberatung.ch – Berufsabschluss für Erwachsene

Der Abschluss ist in jedem der rund 250 Berufe möglich. Der Bund ist für die strategische Entwicklung zuständig, die Kantone für das Angebot, die Beratung, die Anrechnung früherer Leistungen und die Durchführung der Qualifikationsverfahren. Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – Berufsabschluss für Erwachsene

Vier Wege zum EFZ oder EBA

Quelle: berufsberatung.ch (SDBB im Auftrag von EDK und SBFI). Beträge und Kantonsanteil unterscheiden sich – erkundigen Sie sich bei Ihrem Berufsbildungsamt.
WegFür wenWie es aussiehtUngefähre Kosten
Reguläre Lehrekeine AltersgrenzeLehrvertrag mit einem Betrieb, 2–4 Jahre; der Vertrag wird vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigtim Wesentlichen nur Lehrmittel
Verkürzte Lehrewer bereits einen ersten Abschluss (EFZ, gymnasiale Maturität) oder Vorkenntnisse im Beruf hatVertrag mit einem Betrieb; meist ein Jahr kürzer, also 2–3 Jahre; die Dauer legt der Kanton festim Wesentlichen nur Lehrmittel
Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung (Art. 32 BBV)mindestens 5 Jahre Berufserfahrung insgesamt; wie viele davon im Zielberuf liegen müssen, legt die Bildungsverordnung dieses Berufs festGesuch beim Berufsbildungsamt des Wohnkantons; dieses entscheidet über die Zulassung; Prüfung ohne LehreAnmelde-/Prüfungsgebühren in manchen Kantonen 300–1000 CHF plus Vorbereitung; ohne ersten Abschluss übernimmt der Kanton meist einen Teil der Kosten
Validierung von Bildungsleistungenmindestens 5 Jahre Erfahrung; nur für einzelne Berufe in jedem KantonInformationsveranstaltung → Gesuch → Dossier zu den erworbenen Kompetenzen mit fachlicher Unterstützung → Beurteilung; für das Schliessen von Lücken gibt es 5 Jahre ZeitGesamtkosten des Verfahrens nach Einschätzung von berufsberatung.ch meist 5000–7000 CHF; welchen Teil Sie bezahlen, hängt von Kanton und Beruf ab – ohne ersten Abschluss übernimmt der Kanton meist einen grossen Teil; verlangen Sie vor dem Start eine schriftliche Kostenaufstellung

Zwei Wege führen über formale Bildung mit Vertrag, zwei ohne Vertrag über den Nachweis bereits erworbener Kompetenzen. Dies sieht das Berufsbildungsgesetz (BBG) vor. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – Berufsabschluss im Erwachsenenalter nachholen

Wer entscheidet und womit beginnen

  1. vereinbaren Sie eine Beratung beim BIZ oder der kantonalen Berufsberatungsstelle für Erwachsene: Dort wird geklärt, welcher der vier Wege für Ihren Beruf und Kanton realistisch ist;
  2. haben Sie eine ukrainische Qualifikation im selben Beruf, prüfen Sie zuerst über die Anerkennung von Diplomen, ob Sie überhaupt ein neues EFZ brauchen; frühere Bildung und Kompetenzen können angerechnet werden, doch über eine Verkürzung der Lehre oder eine Befreiung von Prüfungsteilen entscheidet das kantonale Berufsbildungsamt;
  3. sammeln Sie Nachweise Ihrer Erfahrung: Arbeitsverträge, Arbeitgeberbestätigungen, Arbeitszeugnisse – für die Zulassung nach Art. 32 und für die Validierung sind sie entscheidend;
  4. fragen Sie beim Berufsbildungsamt schriftlich nach Kosten, Kantonsanteil und Anmeldefristen;
  5. prüfen Sie das Sprachniveau: Für die Lehre nennt das SEM B1, für Prüfungen und Dossiers muss man Fachtexte verstehen – siehe Sprache für Ausbildung und Arbeit.

Für unselbstständige Erwerbstätigkeit, auch bei einem Lehrvertrag, meldet der Arbeitgeber die Tätigkeit bei der kantonalen Behörde – das gilt auch für erwachsene Lernende mit Status S. Offizielle Quelle: SEM – Meldung der Erwerbstätigkeit

Keine abgeschlossene Sekundarschule?

In einigen Kantonen können Erwachsene, die die Sekundarstufe I nicht abgeschlossen haben, einen kantonalen Sek-I-Abschluss nachholen. Eine gesamtschweizerische Abschlussprüfung der obligatorischen Schule gibt es nicht. Fragen Sie beim kantonalen Bildungsamt oder beim BIZ nach. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – Sekundarstufe I

Maturität und höhere Bildung für Erwachsene

  • gymnasiale Maturität für Erwachsene oder die schweizerische Maturitätsprüfung des SBFI, FMS für Erwachsene – auf der Seite «Gymnasium, FMS und Maturität»;
  • Berufsmaturität nach dem EFZ (BM2) – auf der Seite «Berufsbildung»;
  • Berufsprüfung und höhere Fachprüfung – für einzelne Prüfungen ist die Zulassung über Erfahrung ohne Lehre möglich, die Bedingungen legt die Prüfungsordnung fest; für die HF bestimmt der Rahmenlehrplan des jeweiligen Programms die Zulassung – höhere Berufsbildung;
  • Bachelor oder Master mit ukrainischem Diplom – Universitäten, ETH, FH und PH.

Weiterbildung: was das ist und was sie nicht bringt

Weiterbildungskurse an Hochschulen (CAS, DAS, MAS) und Nachdiplomstudiengänge NDS HF sind Weiterbildung, keine Grundqualifikation. Sie sind für die Karriere nützlich, ersetzen aber nicht die Diplomanerkennung für einen reglementierten Beruf. Swiss ENIC stellt für ausländische Nachdiplomprogramme (MAS/DAS/CAS) keine Niveaubestätigung aus, und einen MBA ohne wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor stuft es nicht als gleichwertig zu einem forschungsorientierten Master ein. Offizielle Quelle: Swiss ENIC – FAQ

Geld

Stipendien und Darlehen (Ausbildungsbeiträge) werden mindestens für die Erstausbildung gewährt, darunter für die Sekundarstufe II einschliesslich einer Lehre für Erwachsene; Ausländerinnen und Ausländer werden meist nach fünf Jahren Aufenthalt berücksichtigt, für Erwachsene, die nach der Erstausbildung zwei Jahre selbständig in einem Kanton gewohnt und gearbeitet haben, ist der eigene Wohnkanton zuständig. Details auf der Seite «Finanzierung der Ausbildung». Soll der Sozialdienst die Kosten übernehmen, holen Sie vor der Anmeldung eine schriftliche Zusage ein.

Quellen und weiterführende Links

Schweizer Berufsabschluss für Erwachsene: EFZ, EBA, Validierung