Finanzierung der Ausbildung: Stipendien und Darlehen
Kantonale Ausbildungsbeiträge: der Unterschied zwischen Stipendium und Darlehen, wer antragsberechtigt ist, welche Bildungsstufen sie abdecken, welcher Kanton zuständig ist und warum der Status S allein nichts garantiert.

Kantonale Stipendien und Darlehen (Ausbildungsbeiträge) sind Sache der Kantone. Es gibt zwei Arten: das Stipendium, das nicht zurückgezahlt wird, und das Darlehen, das zurückgezahlt wird. Regeln, Beträge und Fristen sind in jedem Kanton eigen; die EDK koordiniert sie nur über ein interkantonales Konkordat (Stipendienkonkordat). Diese Seite erklärt gemeinsame Richtwerte; die Entscheidung trifft immer Ihr Kanton. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – kantonale Stipendienstellen
Wer einen Antrag stellen kann
Antragsberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz wohnen. Ebenfalls berechtigt sind Bürgerinnen und Bürger von EU-/EFTA-Staaten, Flüchtlinge und Staatenlose. Wer sich ausschliesslich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhält, ist nicht berechtigt. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – Informationen zum Erhalt von Ausbildungsbeiträgen
Der Status S wird in dieser Liste nicht separat erwähnt. Gehen Sie deshalb weder von einem automatischen Anspruch noch von einer automatischen Ablehnung aus: Der Anspruch auf Ausbildungsbeiträge und die Frage, welche Aufenthaltszeiten angerechnet werden, richten sich nach kantonalem Recht. Stellen Sie ein formelles Gesuch bei der Stipendienstelle und holen Sie einen schriftlichen Entscheid ein, bevor Sie Ihr Ausbildungsbudget planen.
Für welche Ausbildung
Ausbildungsbeiträge werden mindestens für die Erstausbildung gewährt. Dazu zählen die Ausbildung auf der Sekundarstufe II – Lehre, Gymnasium, FMS – sowie die anschliessende Ausbildung auf der Tertiärstufe (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, höhere Berufsbildung), ebenso Passerelle und Brückenangebote. Die Ausbildung muss zu einem in der Schweiz anerkannten Abschluss führen. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – für welche Ausbildung
Welcher Kanton zuständig ist
- in der Regel der Wohnkanton der Eltern oder des letzten Inhabers bzw. der letzten Inhaberin der elterlichen Sorge (der sogenannte stipendienrechtliche Wohnsitz);
- wohnen die Eltern ausserhalb der Schweiz, stellen Schweizer Bürgerinnen und Bürger den Antrag beim Heimatkanton (sofern der Wohnsitzstaat der Eltern nicht zuständig ist);
- für Erwachsene, die nach der Erstausbildung zwei Jahre in einem Kanton gewohnt haben, erwerbstätig und finanziell unabhängig waren, ist der eigene Wohnkanton zuständig.
Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – zuständiger Kanton
Wie man ein Gesuch stellt
- finden Sie Ihre kantonale Stipendienstelle in der Liste der EDK: kantonale Stipendienstellen;
- prüfen Sie die Einreichefristen: Sie sind oft an den Beginn des Schuljahrs gebunden, und verspätete Gesuche werden nur für den Rest des Jahres berücksichtigt;
- reichen Sie ein formelles Gesuch mit Nachweis der Immatrikulation, des Familieneinkommens und -vermögens sowie der Ausgaben ein; der Kanton prüft Anspruch und Höhe nach eigenem Recht;
- warten Sie den schriftlichen Entscheid ab; nur er ist Grundlage für die Planung; bei Uneinigkeit erheben Sie Beschwerde nach dem im Entscheid angegebenen Verfahren.
Das Stipendium hängt vom Einkommen und Vermögen der Familie ab, nicht nur von Ihren eigenen Ersparnissen: Der Kanton beurteilt diese Kategorien separat. Erhalten Sie Sozialhilfe, werden das Stipendium und seine Anrechnung auf die Hilfe zwischen den Diensten abgestimmt – fragen Sie schriftlich nach, wie sie angerechnet werden.
Was sonst noch hilft
- während der Lehre erhält die lernende Person einen Lohn vom Betrieb; dessen Höhe hängt von Beruf, Lehrjahr und Kanton ab;
- die Hochschulen legen Semestergebühren und Studierendenkategorien selbst fest; Beispiele für 2026/27 finden Sie auf der Seite «Universitäten, ETH, FH und PH»;
- Sprachkurse können von Kanton oder Gemeinde im Rahmen von Integrationsmassnahmen finanziert werden – Sprache für Ausbildung und Arbeit;
- Berufsprüfung / höhere Fachprüfung: Der Bund erstattet 50 Prozent der anrechenbaren Kosten für Vorbereitungskurse – höchstens CHF 9'500 für die Berufsprüfung und CHF 10'500 für die höhere Fachprüfung; das Gesuch wird meist nach der Prüfung eingereicht, unabhängig davon, ob sie bestanden wurde; Bedingungen: steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der Eröffnung der Prüfungsverfügung und der Kurs auf der offiziellen SBFI-Meldeliste im Jahr des Kursbeginns; Rechnungen auf Ihren Namen; Frist für das Gesuch – zwei Jahre nach der Prüfungsverfügung – SBFI/SEFRI – FAQ zu Bundesbeiträgen;
- Berufsabschluss für Erwachsene: eine kantonale Finanzierung der Prüfung oder Validierung ist möglich; Regeln und Ihr Kostenanteil hängen von Kanton und gewähltem Weg ab – Bildung für Erwachsene;
- die Übernahme der Ausbildungskosten durch den Sozialdienst ist ein lokaler Entscheid, kein automatisches Recht: Holen Sie vor der Anmeldung eine schriftliche Zusage ein.