Berufsbildung: Lehre, EBA, EFZ und Berufsmaturität
Wie die Lehre in der Schweiz aufgebaut ist: EBA und EFZ, drei Lernorte, Lehrstellensuche, Berufsmaturität BM1/BM2, Brückenangebote und INVOL, sowie was Status S für den Lehrvertrag bedeutet.

Zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz gehen nach der obligatorischen Schule nicht ins Gymnasium, sondern in die Berufsbildung (berufliche Grundbildung, umgangssprachlich Lehre). Das ist keine «Notlösung», sondern der zentrale Weg zum Beruf, von dem aus sich später höhere Berufsbildung und Fachhochschule öffnen. Zur Auswahl stehen rund 250 Berufe. Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – Berufsbildung
Diese Seite erklärt, wie die Lehre aufgebaut ist und was danach kommt. Ein Überblick über alle Wege nach der Schule findet sich auf der Seite «Nach der obligatorischen Schule», Gymnasium und FMS separat: Gymnasium, FMS und Maturität.
EBA und EFZ: zwei Stufen desselben Wegs
| EBA (eidg. Berufsattest) | EFZ (eidg. Fähigkeitszeugnis) | |
|---|---|---|
| Dauer | 2 Jahre | 3 oder 4 Jahre je nach Beruf |
| Für wen | bundesrechtlich anerkannte zweijährige Qualifikation, vor allem für praktisch begabte Personen; individuelle Begleitung ist vorgesehen | Standardweg zu einem vollwertigen Beruf |
| Wohin weiter | Arbeit; in vielen Berufen verkürztes EFZ | Arbeit; Berufsmaturität; höhere Fachschule; Berufsprüfung; Fachhochschule (mit BM) |
Die zweijährige Grundbildung mit EBA ist eine eigenständige vollwertige Qualifikation, kein «unvollständiges EFZ». Wer eine EBA absolviert, hat Anspruch auf eine fachkundige individuelle Begleitung. Nach der EBA ist in vielen Berufsfeldern der Übertritt in eine verkürzte drei- oder vierjährige EFZ-Ausbildung möglich. Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – zweijährige Grundbildung
Drei Lernorte
- Lehrbetrieb: meist 3–4 Tage pro Woche praktische Arbeit gemäss Lehrvertrag und mit Lohn für die lernende Person;
- Berufsfachschule: 1–2 Tage pro Woche – berufskundliche und allgemeinbildende Fächer;
- überbetriebliche Kurse: kurze Blöcke, in denen spezifische berufspraktische Fertigkeiten geübt werden.
Dies ist das sogenannte duale System. Es gibt auch vollzeitschulische Varianten der Berufsbildung; in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz ist ihr Anteil höher als in der Deutschschweiz. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – Berufsbildung
Wie man eine Lehrstelle findet
- beginnen Sie beim BIZ (Berufsberatung) Ihres Kantons: Dort hilft man, die Auswahl einzugrenzen, und erklärt die Anforderungen konkreter Berufe;
- absolvieren Sie eine Schnupperlehre – einige Tage im Betrieb, um den Beruf von innen kennenzulernen; Adressen finden Sie über berufsberatung.ch;
- suchen Sie offene Stellen über die kantonale Lehrstellenbörse LENA auf berufsberatung.ch – dies ist die offizielle Suche für die ganze Schweiz;
- bereiten Sie Lebenslauf, Motivationsschreiben, aktuelle Schulzeugnisse und Sprachnachweise vor;
- rechnen Sie mit einem Eignungstest, einem Vorstellungsgespräch und einem Schnuppertag – der Betrieb entscheidet selbst, wen er nimmt;
- unterschreiben Sie den Lehrvertrag; der Betrieb reicht ihn zur Genehmigung beim kantonalen Berufsbildungsamt ein.
Für eine Lehrstelle kann man sich nach Abschluss der Sekundarstufe I und ab 15 Jahren bewerben. In der Regel entscheiden Sek-I-Noten, Bewerbungsunterlagen und das Vorstellungsgespräch. Beginnen Sie die Suche ein Jahr im Voraus: In vielen Berufen sind die Stellen früh vergeben. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – Organisation der Berufsbildung
Wie während der Lehre beurteilt wird
Im Betrieb erstellt die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner einmal pro Semester einen Bildungsbericht mit vereinbarten Zielen. In der Berufsfachschule wird pro Semester ein Zeugnis nach der Skala 1 bis 6 erteilt, wobei 6 die beste Note ist, 4 genügend, unter 4 ungenügend. Die lernende Person führt eine Lerndokumentation. Gefährden die schulischen Leistungen den Ausbildungserfolg, nimmt die Schule Kontakt mit dem Betrieb auf; im schlimmsten Fall muss das Ausbildungsjahr wiederholt werden oder die Ausbildung wird abgebrochen. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – Beurteilung der Lernenden
Berufsmaturität: BM1 und BM2
Die Berufsmaturität (BM) ergänzt das EFZ mit einer erweiterten Allgemeinbildung und eröffnet den prüfungsfreien Zugang zur Fachhochschule in der entsprechenden Richtung. Man erlangt sie auf einem von drei Wegen:
- BM1 – während der Lehre: zusätzlich zur regulären Berufsfachschule ca. 1 bis 1,5 weitere Schultage pro Woche, meist ab dem ersten Lehrjahr; nötig sind die Zustimmung des Arbeitgebers und die Erfüllung der Aufnahmebedingungen (Noten, teils eine Aufnahmeprüfung);
- BM2 – nach dem EFZ: 1 Jahr Vollzeit oder 1,5–2,5 Jahre Teilzeit; einige Schulen bieten Vorbereitungskurse für die Aufnahme an;
- das direkte Ablegen der eidgenössischen BM-Prüfung nach individueller Vorbereitung – einmal jährlich, erfordert ein EFZ.
Die BM wird in fünf Ausrichtungen angeboten, jede orientiert sich an verwandten Fachhochschul-Studienrichtungen. Die BM allein gibt keinen direkten Zugang zu Universität oder ETH – dafür gibt es die zusätzliche Passerelle-Prüfung, dazu mehr auf der Seite «Gymnasium, FMS und Maturität». Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – Berufsmaturität · Offizielle Quelle: berufsberatung.ch – Berufsmaturitätsschule
Brückenangebote und INVOL
Wer nach der Sek I nicht direkt in eine Lehre oder Schule eintritt, kann ein Brückenangebot besuchen: ein Jahr, um schulische Lücken zu schliessen, die Sprache zu verbessern und sich beruflich zu orientieren. Das SEM nennt als Voraussetzung für ein Brückenangebot das Sprachniveau A2. Angebot und Zulassung hängen vom Kanton ab. Offizielle Quelle: SEM – Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Integrationsvorlehre (INVOL) ist ein einjähriges Programm für Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Status S sowie für spät zugewanderte Jugendliche ohne abgeschlossene Sekundarstufe II. Sie bereitet gezielt auf eine Lehre in einem bestimmten Betrieb vor. Seit Sommer 2024 ist INVOL ein dauerhaftes Bundesprogramm, das die Kantone gemeinsam mit den Branchen umsetzen. Ein Übertritt in eine Lehre nach der INVOL ist nicht garantiert – weder in denselben Betrieb noch überhaupt. Offizielle Quelle: SEM – Integrationsvorlehre INVOL
Brückenangebote und INVOL unterliegen nicht der Meldepflicht für Erwerbstätigkeit von Personen mit Status S (Art. 65 Abs. 7 VZAE). Offizielle Quelle: SEM – Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine
Status S und Lehre: was wichtig ist
Eine Person mit Status S kann einen Lehrvertrag abschliessen. Das SEM nennt als Voraussetzung das Sprachniveau B1 in Deutsch, Französisch oder Italienisch – je nachdem, wo Berufsfachschule und Betrieb liegen. Offizielle Quelle: SEM – Berufsbildung mit Status S
Die Meldung der Erwerbstätigkeit erfolgt durch den Arbeitgeber. Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit, auch bei einer Lehre, meldet der Arbeitgeber die Tätigkeit bei der zuständigen kantonalen Arbeitsmarktbehörde – nicht Sie selbst. Erst danach reicht der Betrieb den Lehrvertrag beim Berufsbildungsamt zur Genehmigung ein. Vergewissern Sie sich vor Beginn, dass die Meldung erfolgt ist.
Die häufigste Frage von Familien: Lohnt es sich, eine drei- oder vierjährige Ausbildung zu beginnen, wenn der Status S befristet ist? Es gibt eine Antwort. Bereits im März 2023 hat der Bundesrat entschieden, dass aus der Ukraine geflüchtete Jugendliche in Berufsbildung bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben dürfen – auch wenn der Status S vorher aufgehoben wird. Der Mechanismus ist nicht automatisch: Wird der Status S während der Ausbildung aufgehoben, stellen Lernende und Lehrbetrieb beim SEM ein Gesuch um Verlängerung der Ausreisefrist bis zum Abschluss von EBA/EFZ, und das SEM entscheidet individuell. Zudem hat der Bundesrat am 19. August 2026 beschlossen, den Status S nicht vor dem 4. März 2028 aufzuheben; bis zum selben Datum wurde das Unterstützungsprogramm (Programm S) verlängert. Offizielle Quelle: SEM – Entscheid zum Lehrabschluss · Kanton Bern – Lehre mit Status S: Gesuch beim SEM · Bundesrat, 19.08.2026: Status S wird nicht vor dem 04.03.2028 aufgehoben
Während der Ausbildung stehen Lernenden mit Status S dieselben Mechanismen offen wie anderen: die kantonale Lehraufsicht und Stützangebote an den Berufsfachschulen. Wer weniger als B1 hat, kann zunächst ein Brückenangebot oder die INVOL besuchen. Offizielle Quelle: SEM – Unterstützung während der Berufsbildung
Was nach dem EFZ kommt
- Arbeit im erlernten Beruf – siehe Stellensuche;
- höhere Berufsbildung: höhere Fachschule, Berufsprüfung, höhere Fachprüfung – eigene Seite;
- BM2 und damit Fachhochschule; mit Passerelle die Universität: Universitäten und andere Hochschulen;
- Geld für die Ausbildung: Stipendien und Darlehen.
Für Erwachsene ohne Diplom oder mit ukrainischem Beruf gibt es eigene Wege zum EFZ/EBA – verkürzte Lehre, direkte Zulassung zur Abschlussprüfung, Validierung von Bildungsleistungen: Bildung für Erwachsene.
Quellen und weiterführende Links
- SBFI/SEFRI: Berufsbildung – Überblick
- SBFI/SEFRI: zweijährige Grundbildung (EBA)
- EDK/CDIP/CDPE: Berufsbildung – Organisation, Beurteilung, BM
- SBFI/SEFRI: Berufsmaturität
- berufsberatung.ch: Berufsmaturitätsschule – BM1 und BM2
- Kanton Bern: Lehre mit Status S
- berufsberatung.ch: Lehrstellensuche (LENA)
- berufsberatung.ch: Schnupperadressen
- SEM: Integrationsvorlehre INVOL
- SEM: Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine (Lehre, Meldung, Sprache)
- Bundesrat, 19.08.2026: Verlängerung des Status S bis 04.03.2028