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Leitfaden

Höhere Berufsbildung: HF, Berufsprüfung und höhere Fachprüfung

Tertiärstufe ohne Universität: höhere Fachschule (Diplom HF), Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) und höhere Fachprüfung (eidg. Diplom), Zulassungsbedingungen und die neuen Titel Professional Bachelor und Professional Master ab 1. Oktober 2026.

Fachpersonen lernen im Labor und in der Werkstatt

Nach dem EFZ endet der Weg nicht am Arbeitsplatz. In der Schweiz gibt es neben Universitäten und Fachhochschulen eine eigene Tertiärstufe – die höhere Berufsbildung. Sie bereitet Fachleute und Führungskräfte auf anspruchsvolle berufliche Aufgaben vor und ist eine Schweizer Besonderheit: Im Ausland werden ähnliche Qualifikationen oft an Hochschulen erworben, weshalb sie dort weniger bekannt sind. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – Tertiärstufe

Drei Wege

Quellen: SBFI/SEFRI, EDK/CDIP/CDPE. Die genauen Zulassungsbedingungen stehen im Rahmenlehrplan der HF oder in der Prüfungsordnung des jeweiligen Berufs.
Höhere Fachschule (HF)Berufsprüfung (BP)Höhere Fachprüfung (HFP)
DokumentDiplom HF, geschützter Titel «dipl. … HF»eidg. Fachausweiseidg. Diplom (im Gewerbe: Meisterprüfung)
FormatBildungsgang: mindestens 2 Jahre Vollzeit oder 3 Jahre berufsbegleitendeidgenössische Prüfung; Vorbereitungskurse freiwilligeidgenössische Prüfung auf höherem Niveau
Zulassung (in der Regel)EFZ, FMS oder gymnasiale Maturität; oft zusätzlich Erfahrung und EignungsabklärungEFZ oder gleichwertige Qualifikation + mehrjährige Erfahrungmeist Fachausweis + Erfahrung
Titel ab 01.10.2026Professional BachelorProfessional BachelorProfessional Master

Professional Bachelor und Professional Master ab 1. Oktober 2026

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Änderungen des Berufsbildungsgesetzes per 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Die wichtigste Neuerung sind die Titelzusätze: «Professional Bachelor» für die Berufsprüfung und für HF-Diplome, «Professional Master» für die höhere Fachprüfung. Sie stehen allen Inhaberinnen und Inhabern eines Abschlusses der höheren Berufsbildung offen, unabhängig vom Abschlussjahr; auf neuen Diplomen wird der Zusatz sofort aufgedruckt. Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – Medienmitteilung vom 24.06.2026

Das ist ein Zusatz zum geschützten Titel, kein akademischer Grad. Er wird nur zusammen mit dem Titel in einer Amtssprache geführt, durch Komma getrennt: zum Beispiel «Produktionsleiterin Schreinerei mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor». Neue Diplome für bereits erfolgte Abschlüsse werden nicht ausgestellt; das SBFI stellt ein allgemeines Erläuterungsdokument zur Verfügung, das dem vorhandenen Diplom beigelegt werden kann.

Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – FAQ für Absolvierende zu den Titelzusätzen

Höhere Fachschule (HF)

HF-Bildungsgänge sind praxisorientiert und thematisch breiter als eidgenössische Prüfungen; im Vergleich zur Fachhochschule sind sie auf einen engeren Fachbereich fokussiert und weniger wissenschaftlich ausgerichtet. Bereiche: Technik, Gastgewerbe und Tourismus, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Erwachsenenbildung, Künste und Gestaltung, Verkehr und Transport. Jährlich schliessen rund 8'500 Personen einen HF-Bildungsgang ab, zum Beispiel als «dipl. Pflegefachmann HF» oder «dipl. Maschinenbautechnikerin HF». Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – höhere Fachschulen

Berufsbegleitend dauert die Ausbildung mindestens drei Jahre, wobei eine berufliche Tätigkeit im entsprechenden Gebiet von mindestens 50 Prozent erforderlich ist. Mit einem HF-Diplom kann man sich für einen verwandten Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule bewerben; die Zulassungsbedingungen und die Anrechnung früherer Bildung legt die jeweilige Institution fest. Es gibt auch Nachdiplomstudiengänge NDS HF für Inhaberinnen und Inhaber eines Tertiärabschlusses. Für die Anerkennung von HF-Bildungsgängen und die Genehmigung der Rahmenlehrpläne ist das SBFI zuständig; die Aufsicht liegt bei den Kantonen. Offizielle Quelle: EDK/CDIP/CDPE – höhere Berufsbildung

Berufsprüfung und höhere Fachprüfung

Die Berufsprüfung ist die erste fachliche Vertiefung nach der Berufsbildung; erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten den eidg. Fachausweis, zum Beispiel «HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis». Die höhere Fachprüfung qualifiziert als Expertin oder Experte im eigenen Berufsfeld und bereitet auf die Unternehmensführung vor; das Ergebnis ist ein eidg. Diplom, etwa «Malermeisterin» oder «Diplomierter Steuerexperte». Derzeit gibt es rund 260 Berufsprüfungen und 160 höhere Fachprüfungen. Jährlich schliessen rund 17'500 Personen erfolgreich eine eidgenössische Prüfung ab. Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – eidgenössische Prüfungen

Die Prüfungen führt die zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA, Trägerschaft) nach dem Zeitplan und der Prüfungsordnung durch, die das SBFI genehmigt; Sessionen finden in der Regel ein- bis zweimal jährlich statt. Genau in dieser Ordnung sind Zulassungsbedingungen, Berufsprofil und geschützter Titel festgelegt. Vorbereitungskurse bieten kantonale Schulen, Branchenverbände und private Anbieter an; sie sind staatlich nicht reglementiert und nicht obligatorisch. Ordnung und Inhalt aller Prüfungen sind im eidgenössischen Berufsverzeichnis einsehbar. Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – Prüfungsordnung

Der Bund erstattet die Hälfte der Kurskosten

Wer eine eidgenössische Prüfung ablegt, kann vom Bund 50 Prozent der anrechenbaren Kosten für Vorbereitungskurse erhalten: höchstens CHF 9'500 für eine Berufsprüfung und CHF 10'500 für eine höhere Fachprüfung. Das Gesuch wird in der Regel nach der Prüfung eingereicht, innerhalb von zwei Jahren nach der Prüfungsverfügung; der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde. Bedingungen: steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der Eröffnung der Prüfungsverfügung; der Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der offiziellen SBFI-Meldeliste stehen – prüfen Sie dies vor der Anmeldung, sonst wird der Beitrag nicht ausbezahlt; Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen auf Ihren Namen ausgestellt sein; der Mindestbetrag der anrechenbaren Kosten pro Gesuch beträgt CHF 1'000. Offizielle Quelle: SBFI/SEFRI – FAQ zu Bundesbeiträgen für Absolvierende

Geht es auch ohne Lehre?

Für einzelne Fachausweise und Diplome der höheren Berufsbildung ist keine Lehre nötig: Mehrjährige Berufserfahrung kann für die Zulassung zu bestimmten Berufsprüfungen oder höheren Fachprüfungen ausreichen, und ein Teil der Anforderungen lässt sich über eine Gleichwertigkeitsbeurteilung der Vorbildung abdecken. Die Bedingungen finden sich in der Prüfungsordnung oder im HF-Rahmenlehrplan des jeweiligen Berufs. Offizielle Quelle: berufsberatung.ch – Möglichkeiten in der höheren Berufsbildung

Mit ukrainischer Bildung

Ein ukrainisches Diplom einer Fachschule oder eines Colleges, das der Schweizer Berufsbildung entspricht, kann bei Bedarf über eine SBFI-Niveaubestätigung eingeschätzt werden; für reglementierte Berufe ist eine Anerkennung nötig. Wie man den richtigen Weg wählt – auf der Seite «Anerkennung ukrainischer Diplome». Wer noch kein EFZ hat, findet hier Wege für Erwachsene: Bildung für Erwachsene.

Die Sprachanforderungen legt der HF-Anbieter oder die Prüfungsordnung fest. Finanzierung: Stipendien und Darlehen.

Quellen und weiterführende Links

HF, Berufsprüfung, höhere Fachprüfung: höhere Berufsbildung